Unabhängig davon, ob Sie Ihre Dissertation im Eigendruck oder mit Verlagsvertrag bei einem Verlag veröffentlichen, können Sie als Autor Verwertungsansprüche bei der Verwertungsgesellschaft Wort (»VG Wort«) anmelden.
Die Ausschüttung dieser Tantiemen für das Jahr 2009 (ausgezahlt in 2010) betrug für ein im Verlag veröffentlichtes Buch im Standardumfang (101 - 300 Druckseiten) sensationelle 1.200 EUR!
In den Vorjahren waren die Beträge geringer, aber immer noch lohnenswert: 2008 (ausgezahlt in 2009) gab es 800 Euro, 2007 immerhin noch 350 Euro. Für umfangreichere bzw. kürzere Werke werden Zu- bzw. Abschläge vorgenommen, für Dissertationen im Selbstverlag gibt es regelmäßig nur den halben Betrag.
Einzelheiten zur Berechnung der Quoten gibt es auf den Internetseiten der Verwertungsgesellschaft Wort.
Es lohnt sich also!
Wichtig:
Die Meldung muss für Bücher im Erscheinungsjahr oder in den beiden darauffolgenden Jahren erfolgen
(Exakte Fristen stehen auf den Seiten der VG Wort - relevant für eine Diss sind die Angaben der Abteilung Wissenschaft. Dieser Betrag wird auch nur einmalig ausgezahlt - in späteren Jahren bekommt man dann nichts mehr.
Wenn man schon einmal dabei ist mit dem Melden bei der VG Wort: Auch für Aufsätze in Fachzeitschriften gibt es Geld, ebenso für Texte im Internet. Die Margen sind zwar etwas kleiner, aber warum sollte man 40 Euro, die einem zustehen, nicht auch noch mitnehmen?
In Fachzeitschriften sieht Text oft so klein aus - auf den von der VG Wort herangezogenen sog. Normseiten (1500 Schreibmaschinen-Anschläge) sieht das ganz anders aus und damit gehen auch die Quoten in die Höhe. Selbst dieser Text überschreitet das Minimum mit ca. 2.500 Zeichen schon deutlich - und in den Dateieigenschaften der üblichen Schreibprogramme lässt sich das auch fix automatisch kontrollieren.
Die Texte im Internet sind eine weitere Besonderheit. Hier muß man eigentlich schon bei der Veröffentlichung eine sog. Zählmarke (Vorpixel) in die Internetseite einbauen. Das tut nicht weh - ist aber immer dann schwierig, wenn der Seitenbetreiber das nicht unterstützt, z.B. auf Verlags-Homepages o.ä.
Für eine Übergangszeit gibt es deshalb im Bereich Texte im Internet noch die sog. Sonderausschüttung für all diejenigen, die noch keine Zählmarken einbauen können. Damit man aber überhaupt kontrollieren kann, ob der Text im fraglichen Jahr im Internet stand, muß er bis zum 31. Dezember gemeldet werden.
Einzelheiten dazu findet man auf den Internetseiten der VG Wort, die allerdings leider sehr unübersichtlich gestaltet ist.
Gefunden bei http://doktorandenforum.de, einem Angebot von Dr. Sebastian Veelken.