Geld für Ihre Doktorarbeit von der VG Wort mitnehmen!

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Unabhängig davon, ob Sie Ihre Dissertation im Eigendruck oder mit Verlagsvertrag bei einem Verlag veröffentlichen, können Sie als Autor Verwertungsansprüche bei der Verwertungsgesellschaft Wort (»VG Wort«) anmelden.
Die Ausschüttung dieser Tantiemen für das Jahr 2010 (ausgezahlt in 2011) betrug für ein im Verlag veröffentlichtes Buch im Standardumfang (101 - 300 Druckseiten) sensationelle 800 EUR!
Die Beträge schwanken, waren aber bislang immer lohnenswert: Für 2009 (ausgezahlt in 2010) gab es aufgrund eines Einmaleffektes sensationelle 1200 EUR, für 2008 gab es 800 Euro, 2007 immerhin noch 350 Euro. Für umfangreichere bzw. kürzere Werke werden Zu- bzw. Abschläge vorgenommen, für Dissertationen im Selbstverlag gibt es regelmäßig nur den halben Betrag.
Einzelheiten zur Berechnung der Quoten gibt es auf den Internetseiten der Verwertungsgesellschaft Wort.

Es ist Ihr Geld!
Alle Zahlenangaben und Fristen werden auf dieser Seite ohne Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität veröffentlicht. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Recherche oder Anfrage bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft Wort!
Letzte vollständige Überprüfung: 10.07.2011

Auf dieser Seite:

Woher kommt das Geld?

Die VG Wort sammelt dieses Geld u.a. bei Bibliotheken und Herstellern von Kopiergeräten etc.in Form der sog. Urheberrechtsabgabe pauschaliert ein und verteilt es auf der Grundlage ihres Verteilungsplanes (hier: Verteilungsplan Wissenschaft) weiter an alle Bezugsberechtigten, also insbesondere Verlage und Autoren.

Was muß ich tun, um das Geld zu bekommen?

Voraussetzung für die erforderliche Meldung im Bereich Wissenschaften ist eine »angemessene Verbreitung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken« (§ 6 des Verteilungsplanes der VG Wort):
§ 6
1. Eine individuelle Ausschüttung erfolgt für wissenschaftliche und Fachbücher, die in wissenschaftlichen Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem Umfang ausgeliehen werden. Berücksichtigt werden nur Werke, die in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind. Schenkungen werden nicht berücksichtigt. (…)

Die konkret zu verteilende Summe wird für jedes Jahr anhand der Einnahmen der VG Wort festgelegt. Für das Jahr 2010 ergab sich für ein Standard-Buch ein Betrag von 800 EUR. Die genauen Regelungen finden Sie am zuverlässigsten und aktuellsten unmittelbar bei der VG Wort.

Für diese Tantiemen können sich Nachteile ergeben, wenn man ein Werk sowohl elektronisch als auch gedruckt publiziert: Beide Verbreitungswege werden nämlich getrennt erfasst. Das führt natürlich dazu, dass man im Vergleich zu einem einheitlichen Vertriebsweg doppelt so viele Exemplare absetzen muss. Eine Kumulierung lässt die VG Wort auch dann nicht zu, wenn es sich inhaltlich um dieselbe Arbeit handelt. Mehr zu dieser Problematik im Forum….

Fristen

Die Meldung muss für Bücher im Erscheinungsjahr oder in den beiden darauffolgenden Jahren erfolgen
Exakte Fristen stehen auf den Seiten der VG Wort - relevant für eine Diss sind die Angaben der Abteilung Wissenschaft. Dieser Betrag wird auch nur einmalig ausgezahlt - in späteren Jahren bekommt man dann nichts mehr.

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Aufsätze, weitere Bücher, Texte im Internet?

Wenn man schon einmal dabei ist mit dem Melden bei der VG Wort: Auch für Aufsätze in Fachzeitschriften gibt es Geld, ebenso für Texte im Internet. Die Margen sind zwar etwas kleiner, aber warum sollte man 40 Euro, die einem zustehen, nicht auch noch mitnehmen?
In Fachzeitschriften sieht Text oft so klein aus - auf den von der VG Wort herangezogenen sog. Normseiten (1.500 Schreibmaschinen-Anschläge) sieht das ganz anders aus und damit gehen auch die Quoten in die Höhe. Selbst dieser Text überschreitet das Minimum mit ca. 2.500 Zeichen schon deutlich - und in den Dateieigenschaften der üblichen Schreibprogramme lässt sich das auch fix automatisch kontrollieren.

Die Texte im Internet sind eine weitere Besonderheit. Hier muss man eigentlich schon bei der Veröffentlichung eine sog. Zählmarke (Vorpixel) in die Internetseite einbauen. Das tut nicht weh - ist aber immer dann schwierig, wenn der Seitenbetreiber das nicht unterstützt, z.B. auf Verlags-Homepages o.ä.

Für eine Übergangszeit gibt es deshalb im Bereich Texte im Internet noch die sog. Sonderausschüttung für all diejenigen, die noch keine Zählmarken einbauen können. Damit man aber überhaupt kontrollieren kann, ob der Text im fraglichen Jahr im Internet stand, muss er bis zum 31. Dezember gemeldet werden.

Einzelheiten dazu findet man auf den Internetseiten der VG Wort, die allerdings leider sehr unübersichtlich gestaltet ist.

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© Sebastian Veelken · doktorandenforum.de · zuletzt geändert: 24.01.2012

Gefunden bei http://doktorandenforum.de, einem Angebot von Dr. Sebastian Veelken.