Doktortitel führen - aber bitte mit Stil!

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Wenn man ihn denn endlich hat, sollen es natürlich auch alle sehen …
Aber vermeiden Sie bitte die gröbsten Peinlichkeiten und erweisen Sie sich des Doktorgrades als würdig … Die vermeintliche Zugehörigkeit zum akademischen Adel ist schnell verspielt, wenn man sich benimmt wie Herr Neureich.

Korrekt bezeichnet ist der »Dr.« übrigens ein akademischer Grad und kein Titel. Umgangssprachlich hat sich das nicht durchgesetzt, so dass die Begriffe hier auch unterschiedslos nebeneinander benutzt werden.

Ab wann darf ich den Doktortitel führen?

Als allererstes sollte man sicher wissen, ob und welchen Doktorgrad man überhaupt führen darf. Das ist von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich geregelt: Mal ab bestandenem Rigorosum, mal ab Ablieferung aller Belegexemplare, mal ab Abschluß eines Verlagsvertrages. Der erste Fettnapf!
Wer im Ausland promoviert, kann zu der Frage, ob und wie er seinen Titel in Deutschland führen darf, gleich eine zweite Forschungsarbeit nachlegen. Mehr dazu auf der Seite »Im Ausland promovieren«.

Üblicherweise ist es der »Dr.« mit der zugehörigen, meist lateinischen Fachbereichsbezeichnung. Auf der eigenen Visitenkarte führt man den Doktorgrad natürlich auch - allerdings ist es nicht überall üblich, dort auch die Fachbezeichnung anzugeben.


Freud und Leid liegen nah beieinander…
In der Anrede wird die Fachbezeichnung immer weggelassen. Man sagt oder schreibt also nicht »Sehr geehrte Frau Dr. med. Müller …«, sondern »Sehr geehrte Frau Dr. Müller …«. Das Adressfeld eines Briefes ist keine Anrede, hier wird also üblicherweise »Frau Dr. med. Müller« als Adressatin benannt. Das überfordert mitunter die Programmierer von Serienbriefen …

Gestraft wird man dann von seiner nicht promovierten Umwelt mitunter durch Post mit der Anrede »Sehr geehrter Doktor XYZ«. Für den »Herrn« oder die »Dame« reicht die Zeit nicht mehr. Da muß man dann durch.

Darf man sein Tür- und Briefkastenschild sofort auswechseln?

In meinem promovierenden und promovierten Freundeskreis war diese Frage moralisch umstritten. Der zweite Fettnapf. Falls überhaupt gewünscht, ist eine Änderung bei sonstiger Gelegenheit sicher netter.
Bemerkenswert der mir persönlich bekannte Fall, in dem die Hauseigentümerin von sich aus eine zügige Änderung auf dem edel gravierten Klingelschild vornahm: Sie wollte den Glanz des Titels bei der Vermietung der nächsten Wohnungen im Hause nutzen …
Der frischgebackene Doktor hatte derweil lieber nichts gesagt, weil er Sorge hatte, dass man ihm dann die Kosten für das neue Schild anlasten würde… ;-)

Wann und wie melde ich meinen Doktorgrad dem Einwohnermeldeamt?

Nach den jeweiligen Meldegesetzen der Länder speichern die Meldebehörden neben Namen und Geburtstag u. a. den Doktorgrad (z. B. Meldegesetz NRW § 3 Abs 1 Nr. 4) und berichtigen diese Daten auf Antrag (z. B. § 10 Meldegesetz NRW). »Auf Antrag« bedeutet, dass man einen solchen Antrag stellen kann, wenn man mag, es aber nicht muß. Eine ernsthafte (womöglich auch noch bußgeldbewehrte) Pflicht zur Meldung besteht nicht.

Habe ich einen Anspruch darauf, daß der Doktorgrad in meinen Personalausweis eingetragen wird?

Anders als viele meinen, ist der Doktorgrad in Deutschland zwar kein Namensbestandteil. Dennoch sieht das Personalausweisgesetz vor, dass der Doktorgrad in den Ausweis eingetragen wird (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 des Personalausweisgesetzes). Der letzte hier bekannte Versuch, das eher unauffällig aus dem Gesetz zu streichen, wurde im Jahr 2007 unter parteiübergreifendem Protest (Promovierter?) aufgegeben.

Die Eintragung in den Personalausweis kann man nach meiner (allerdings rechtlich nicht überprüften) Kenntnis auch bleiben lassen, man ist zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Doktorgrad zu führen. So kann man also auch guten Gewissens abwarten, bis der Personalausweis ohnehin erneuert werden muß.

Welche Peinlichkeiten sollte ich noch vermeiden?

Auf Kundenkarten von Banken und Geschäften etc. ist die Welt dann sehr viel titelgläubiger - hier wird der Dr. bereitwillig aufgenommen. Mitunter kann aber auch das zur Peinlichkeit werden: Eine E-Mail-Adresse dr_lieschen_mueller@grossunternehmen.de oder - noch schlimmer - peter.dr_mueller@behoerde.de sieht in meinen Augen doch arg peinlich aus. Hat der Verfasser aber alles schon gesehen! Fettnapf Nummer 4.

In der Absenderangabe einer E-Mail ist die Benennung aber üblich.
Dr. Max Müller <max.mueller@example.com> geht also. Irgendwoher muß der höfliche Empfänger schließlich auch erfahren, wie er Ihnen ohne Verletzung von Konventionen antworten kann…

Doktor am Telefon nennen?

Kann man sich mit »Dr. XY« am Telefon melden? Die Frage wurde im Forum diskutiert und mehrheitlich verneint: Das erscheint doch arg peinlich. Wenn es im Geschäftsleben darauf ankommt, den Doktortitel »einzuführen«, sollte das die Vorzimmerdame übernehmen, aber nicht der Titelträger selbst.
Eine Ausnahme kann man vielleicht machen, wenn es darum geht, als Anrufender seinen Namen zu hinterlassen - da kann man den Doktor schnell, und hastig - ganz bescheiden ;-) hinzusetzen, wenn man es für nötig hält.
Außerdem gibt es eine Reihe Promovierter, die ihren Titel am liebsten bei Arztbesuchen, Reservierungen und ähnlichen Lästigkeiten benutzen, in der oft erfüllten Hoffnung, schneller, besser oder respektvoller bedient zu werden.

Kein Licht ohne Schatten: Wer als Herr Dr. Meier ein Hotelzimmer bucht, Möbel bestellt oder einen Arzttermin braucht, wird nicht selten zuvorkommender behandelt als Herr Meier. Allerdings kann Doktor Meier auch gewiß sein, dass man sich an die Story mit seinem vergessenen Portemonnaie und seinem Feilschen um die letzten 10 Euro deutlich länger erinnern wird als an dieselbe Aktion von Herrn Meier.

Mehr dazu …

Anderen den Doktor klauen

Ein gewisses Privileg ist die Gepflogenheit, dass sich Promovierte untereinander nicht mit ihrem Titel anreden. Aber auch hier ist Obacht geboten:
1.) Es wird in einigen Höflichkeitsratgebern vertreten, dass dies nur für Promovierte derselben Fachrichtung gilt. Für den Dr. jur. wäre dann der Dr. med. immer noch ein Herr Doktor!
2.) Gerade bei größeren Alters-/Hierarchieunterschieden kann es sich für den jüngeren/rangniedrigeren ganz gut machen, den Doktor des Gegenübers sicherheitshalber nicht unaufgefordert wegzulassen.

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© Sebastian Veelken · www.doktorandenforum.de · zuletzt geändert: 01.07.2010

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