VG Wort: E-Book und Print kombinierbar?

Einreichung, Korrektur, Rigorosum, Disputation, Drucken, Titelführung, Steuern
außerdem auch alles was nach Abschluss der Diss kommt.
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Gun

VG Wort: E-Book und Print kombinierbar?

Beitrag von Gun »

Hmm, ich kann die allgemeine Begeistung für die VG Wort gar nicht teilen. Ich habe zwei Bücher geschrieben, die auch als e-book (PDF) erschienen sind. Beide wurden gut verkauft und erreichten eine 2. Auflage. Da diese zweiten Auflagen 2009 erschienen, meldete ich diese bei der VG Wort.

1. Antwort der VG Wort zu der Meldung der beiden e-books:
"Diese Publikation wird in den gängigen Verzeichnissen (KVK,ZDB) ausschließlich als online-Ressource geführt. Online-Publikationen müssen über ein eigenständiges Portal gemeldet werden, über das Sie sich auf unserer homepage oder unter: http://www.vgwort.de/verguetungen/ausza ... ernet.html informieren können. Ihre aktuelle Meldung kann im Bereich Wissenschaft nicht gemeldet werden und wurde daher gelöscht."
Das bedeutet: --> Meldung bei METIS. Da aber kein Zählpixel einbaubar ist: --> Es bleibt die Meldung zur METIS-Sonderausschüttung. Dafür gibt es 3 Euro... Schon toll. Da es aber keine URL gibt, unter der das Buch erreichbar ist (es ist ja ein kostenpflichtiges PDF), ist die METIS-Meldung nicht möglich: --> Es gibt NIX. :evil:

2. Antwort der VG Wort zu der Meldung der beiden Print-Exemplare:
"Für die anhängende(n) Titelmeldung(en) kann die Bibliothekstantieme nach § 6 Abs. 1 und 2 bzw. nach § 10 Abs. 2 und 3 der Verteilungspläne Wissenschaft nicht vergütet werden, da die dort geforderte Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland nicht gegeben ist. Um in angemessenem Umfang entliehen werden zu können, benötigen Bücher und Buchbeiträge mindestens fünf leihverkehrsrelevante Standorte in zwei regionalen Verbundsystemen. Standorte in Archivbibliotheken und Schenkungen werden dabei nicht berücksichtigt. Überprüft wird die geforderte Verbreitung über den Karlsruher virtuellen Katalog (KVK), über den der Bestand nahezu aller wissenschaftlicher Bibliotheken der Bundesrepublik zugänglich ist. Der KVK ist im Internet unter http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html zu erreichen und wird fortlaufend aktualisiert."
Das bedeutet: --> Da das Buch nur an drei "leihverkehrsrelevanten Standorten" vertreten ist (andere Bibliotheken haben eben das e-book), gibt es wieder NIX. :evil:
Da hilft auch nicht, das Buch an ein paar Bibliotheken zu senden, oder? Die VG Wort sagt ja klar: "Schenkungen werden dabei nicht berücksichtigt"

Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich. Was kann ich tun, um mit den e-books und den Büchern angemessen berücksichtigt zu werden? Wer seine Diss im Selbstverlag veröffentlicht, sollte doch das gleiche Problem haben?
Zuletzt geändert von Sebastian am 04.01.2011, 22:34, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Thema aus dem verlinkten Thread "VG Wort Ausschüttung 2009" abgeteilt und neuen Betreff erstellt.
Sebastian
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Re: VG Wort und E-Books

Beitrag von Sebastian »

Hallo Gun,

sehr ärgerlich, wenn die "Nachfrage" nach dem Buch auf diese Weise aufgespalten und unter die jeweiligen Schwellen gedrückt wird.
Wie die VG Wort die Schenkungen unberücksichtigt lassen will, ist mir immer schon fraglich geblieben, in den Katalogen habe ich jedenfalls höchst selten entsprechende Hinweise gesehen - außer bei irgendwelchen Kunst-Objekten der Sammlung XYZ, Schenkung von A.
Die Bücher aus den Selbstverlagen werden über Tauschringe der Fakultät/Uni/Unibibliothek "verteilt" (komme gerade nicht auf die exakte Bezeichnung), also im Prinzip auch unentgeltlich. Dissertationen aus diesem Zirkel werden aber vermutlich bei anderen Bibliotheken schneller aufgenommen und stehen dann auch eher in irgendwelchen Katalogen. Wenn ich das richtig verstehe, geht es bei Dir nicht um eine Dissertation, oder?

Gruß
Sebastian


P.S.: Habe den Beitrag aus dem ursprünglichen Thema VG Wort Ausschüttung 2009 abgeteilt, damit es übersichtlich bleibt.
Gun

Re: VG Wort: E-Book und Print kombinierbar?

Beitrag von Gun »

Hallo Sebastian,

nein, es ist keine Dissertation. Selbst wenn ich jetzt 2 Bibliotheken bewegen könnte, das Buch in der gedruckten Version aufzunehmen und auch im Leihbestand zu listen, wäre der 31.12. eben leider schon vorbei.

Gruß

Gun
Sebastian
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Re: VG Wort: E-Book und Print kombinierbar?

Beitrag von Sebastian »

So wie ich die Informationen bei der VG Wort lese, müßtest Du für die Meldung doch noch etwas Zeit haben:
Fach- und Sachbücher
Urheber
Autoren, Übersetzer und Herausgeber können wissenschaftliche Bücher, Fachbücher und Sachbücher für Erwachsene bis zu drei Jahre nach Erscheinen melden, das Erscheinungsjahr eingeschlossen; dies gilt auch für im Ausland erscheinende Originalausgaben.
=> In 2009 erschienen = melden in 2009, 2010 oder 2011 - oder?

Gruß
Sebastian
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