Was tun mit eigenen Veröffentlichungen nach einer Namensänderung?

Es ist eine Binsenweisheit, dass Namen möglichst nicht wechseln sollten, weil es die Identifikation einer Person erschwert. Das gilt ganz besonders im wissenschaftlichen Bereich, wo man sich mitunter nie persönlich kennenlernt, aber über den Austausch von Literatur und die Benutzung von Katalogen sehr gut weiß, was Autor XYZ in den letzten Jahren veröffentlicht hat.

Deshalb ist eine Namensänderung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein besonderes Thema: Damit kann man im Wortsinne seinen guten Ruf »verlieren«, den man sich in der Fachwelt mit einer Doktorarbeit, Aufsätzen oder Papers so mühsam aufgebaut hat.

Dennoch wollen auch Wissenschaftler nicht auf die schönen Seiten des Lebens verzichten, sondern kommen nicht selten auf die Idee, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Und dann ist er da, der wissenschaftliche Super-GAU: Niemand weiß mehr, dass es Peter Meier persönlich ist, der zu diesem Thema schon als Peter Müller so gute Aufsätze veröffentlicht hat. Und man kann ja schlecht »von Peter Meier, geb. Müller« auf das Titelblatt schreiben.

Fast noch unangenehmer dürfte die Lage sein, wenn man sich - wie jedes dritte Paar in Deutschland - wieder scheiden lässt und man dann den Ehenamen wieder ablegt. Die gedruckten Werke schafft man natürlich nicht mehr aus der Welt.

In dieser Situation kann man sich aber noch mit zwei Ansätzen behelfen:

Ansetzungsänderung in der Gemeinsamen Normdatei(GND)

Für das beschriebene Problem gibt es eine technische Hilfe, die zumindest einen gewissen Trost bieten kann: Das Stichwort der Bibliothekare dafür heißt Ansetzungsänderung in der Gemeinsamen Normdatei (GND) (bis 2012 hieß es Personennamendatei, PND)

Auf diese Datei greifen in Deutschland alle Universitätsbibliotheken und viele anderen Einrichtungen zu, wenn es um die korrekte Katalogisierung geht. In dieser Datei kann man als Zusatzangabe auch Querverweise anlegen - und zwar auch für den Geburts- bzw. Familiennamen.

Um nun eine Änderung am Namen in den Katalog zu bringen, gibt es grundsätzlich zwei Wege:

1. Eigene Korrekturanfrage

Sie können direkt über den Online-Katalog der Deutschen Nationalbibliothek eine Korrekturanfrage absenden:

  1. Online-Katalog der Deutschen Nationalbibliothek aufrufen
  2. Dort suchen Sie nach Ihrem (bisherigen) Namen.
  3. Neben den Titeldatensätzen, die auf die bisher veröffentlichten Werke verweisen, erscheint auch ein besonders gekennzeichneter GND-Datensatz (Gemeinsame Normdatei, früher: PND-Datensatz).
  4. Diesen GND-Datensatz anklicken. Rechts daneben gibt es die Möglichkeit, eine Korrekturanfrage per E-Mail abzusenden. In der entsprechenden E-Mail schildern Sie dann Ihr Anliegen.

2. Mitteilung durch den Verlag bei der (nächsten) Veröffentlichung

Wenn Sie noch weitere Veröffentlichungen (unter Ihrem neuen Namen) machen, gibt es auch die Möglichkeit, dass Ihr Verlag die entsprechende Information für die GND (z. B. den Hinweis auf den Geburtsnamen) schon mit dem Pflichtexemplar an die Deutsche Nationalbibliothek »mitliefert«.
Das muss nicht auf dem Titelblatt der Arbeit erfolgen, sondern dazu gibt es ein Erfassungsfeld im zugehörigen Datensatz. Dann wird von vornherein der komplette Datensatz (Hans Müller, geb. Meier) erfasst und von weiteren Abnehmern übernommen. Damit ist man grundsätzlich unter beiden Namen in Katalogen etc. auffindbar.

Über Deinen Erfahrungsbericht zu diesem Thema würde ich mich freuen!

Werbung für den neuen Namen

Unabhängig davon muss man nach einer solchen Änderung versuchen, seinen neuen Namen bekannt zu machen.

Ein Ansatz dafür kann es sein, sich in späteren Aufsätzen mit entsprechenden Anmerkungen selbst zu zitieren. Ich habe z. B, schon mal gesehen:

>1 Vgl. Verf., damals noch unter ihren Mädchennamen …, Titel, Seite

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doktorandenforum.de ·  28.12.2023

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