Darf Dr das?

Von Zeit zu Zeit erreichen den Verfasser Anfragen, wie man denn nachprüfen könne, ob jemand tatsächlich berechtigt ist, einen Doktortitel - richtiger: Doktorgrad - zu führen.

Das Thema gehört zwar nicht wirklich auf diese Seiten, die sich damit beschäftigen, wie man sein wissenschafttliches Vorhaben angehen und zu Ende bringen kann, soll aber dennoch nicht weiter ausgeschwiegen werden.

Es gibt in Deutschland kein Register über verliehene Doktorgrade. Das machen die Fachbereiche der einzelnen Universitäten selbst und jeweils nach eigenen Prüfungsordnungen. Auch die einzelnen Universitäten führen kein öffentliches Register, in dem man - am liebsten online - mal schnell nachschauen könnte.

Mir fallen dazu zwei Wege ein:

Der gute Ansatz: Fragen

Der einfachste und menschlich beste Weg ist es, das Interesse, das man am Doktortitel des Gegenübers hat, auch so zu bekunden. Die ehrliche Frage, worüber man denn promoviert habe, dürfte eigentlich jeder Promovierte gern beantworten, denn in aller Regel ist es so, dass diese Menschen viel Zeit und Energie auf ihre Arbeit verwendet haben und dazu hoffentlich ein Thema gewählt haben, das ihnen auch Freude bereitet.

So wie man eine Mutter fast immer gut fragen kann, was ihr Kind denn gerade so mache, wird auch und gerade der frischgebackene Doktor gern von seinem »Baby« erzählen. Die Seiten dieses Forums enthalten eine ganze Reihe Beiträge von Doktoranden, die im Gegenteil daran leiden, dass sie sich mit niemandem über ihre Arbeit austauschen können.

Der schwache Ansatz: Selbst recherchieren

Wer den »Mut« nicht aufbringt, den Kandidaten selbst zu fragen, wird mit Mühen, Klippen und einem unsicheren Ergebnis bestraft.

Es mag sein, dass man feststellen kann, zu welchem Thema und wo ein Mensch seinen Doktorgrad erworben hat.

Der Beweis, dass jemand tatsächlich nicht berechtigt ist, einen Doktorgrad zu führen, lässt sich mit der nachfolgend beschriebenen eigenen Recherche nicht erbringen!

Erster Ansatz für die eigene Suche ist eine Abfrage im Katalogsverbund der deutschen Bibliotheken, z.B. über den Karlsruher Virtuellen Katalog (KVK).

Mit Vorname und Name kann man dort in verschiedenen Bibliotheksverbünden (unbedingt mindestens Deutschland auswählen) nachschauen, ob ein Mensch mit diesem Namen ein Buch veröffentlicht hat, das in deutschen Bibliotheken geführt wird. Meistens erkennt man schon an den Titeldaten, dass es sich um eine Dissertation handelt, manchmal steht es im Kleingedruckten, z.B. im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek mit den Worten »Hochschulschrift, … Diss.«.


Suchmaske des Karlsruher virtuellen Katalogs.

So lässt sich zum Beispiel die Dissertation der Bundeskanzlerin leicht in der Deutschen Nationalbibliothek auffinden.

Der Haken: Wenn man dort nichts findet…

Die eigene Recherche hat allerdings ihre Grennzen: Wenn man im Katalog nichts findet, bedeutet das noch lange nicht, dass der Doktor vor einem in Wirklichkeit keiner ist:

Doktortitel, die im Ausland erworben wurden, müssen zum Teil mit einem sog. Herkunftsnachweis geführt werden. Das ergibt dann Bezeichnungen wie »Doctor en jur (BOL)« und ähnliches. Früher mussten die Träger solcher Grade sich die Übereinstimmung durch die Kultusministerien genehmigen lassen, heute ist die Prüfung und ihr Ergebnis in die Eigenverantwortung der Träger gestellt.
Einige Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik Promotion im Ausland… - wenn auch aus der anderen Perspektive.

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doktorandenforum.de ·  28.12.2023

Gefunden bei https://doktorandenforum.de.