Unterschiede zwischen regulärem Studium und Promotionsstudium
Auf dieser Seite sollen die Unterschiede aufgelistet werden, die sich mit der Aufnahme des Promotionsstudiums im Anschluss an das Erststudium typischerweise ergeben können. Leider fallen nämlich einige Vergünstigungen, die man als Student gern und selbstverständlich in Anspruch genommen hat, mit dem Studienabschluss bzw. der Aufnahme eines Promotionsstudiums weg. Das macht das Leben teurer und die Finanzplanung anspruchsvoller.
Leider unterscheiden sich viele universitätsbezogene Punkte von Ort zu Ort, so dass die Liste nur ein Denkanstoß für eigene Recherchen bei der eigenen Uni sein kann.
Sozialrecht
- Krankenversicherung: das Promotionsstudium berechtigt nicht zur Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten. Man muss sich daher wie jeder andere Arbeitnehmer oder Selbstständige auch krankenversichern. Mehr dazu auf einer eigenen Seite…
- Studierendenwohnheim: Die Studentenwerke haben unterschiedliche Regelungen für die Vergabe bzw. den Verbleib im Wohnheim für die Dauer eines Promotionsstudiums. Mal ist die zeitliche Dauer limitiert und »reicht« nach dem Erststudium sicher nicht mehr für die Promotion, mal kommt es auf den monatlichen Geldeingang an, der z.B. bei wissenschaftlichen Mitarbeiter-Stellen überschritten ist. Andernorts wird das Promotionsstudium als selbstverständlicher Grund für die Nutzung eines Wohnheimplatzes angesehen. Darum muss man diesen Punkt individuell klären.
- Semesterticket u.ä.: Auch diese Regelungen unterscheiden sich leider von Uni zu Uni - und das Ticket ist zudem mal mehr, mal weniger atraktiv.
Steuern
Ausgerechnet beim ungeliebten Thema Steuern kann sich allerdings das Promotionsstudium vorteilhafter auswirken als das Erststudium. Richtig auswirken kann sich der Unterschied aber leider nur, wenn man »etwas zu versteuern« hat, also über Einnahmen verfügt, welche das Existenzminimum überschreiten. Einzelheiten dazu im Bereich Finanzen/Steuern für Promovierende
Privatwirtschaft
Auch einige privatwirtschaftliche Anbieter bieten ihre Leistungen für Studierende vergünstigt an. Diese freiwillige Vergünstigung erstreckt sich aber häufig nicht auf Studierende.
- Girokonto für Studierende: Hier sind schon die Voraussetzungen für den Erhalt sehr unterschiedlich, noch größer sind die Unterschiede bei ihrem Auslaufen. Darum muss hier jeder für sich prüfen, wie es bei seinem Konto ist. Die Unterschiede hängen zudem meist an der Frage eines regelmnäßigen Zahlungseingangs. Und auch hier gibt es im Promotionsstudium ja sehr unterschiedliche Ansätze.
- Bahntarif für Studierende: Der vergünstigte Preis für einige Leistungen der Bahn, v.a. die ermäßigte My Bahn Card 50, ist nicht vom Studentenstatus abhängig, sondern vom Alter (27 Jahre).
Gefunden bei https://doktorandenforum.de.