Im Ausland promovieren

Aufgrund der regen Nachfrage im Forum sollen hier ein paar Aspekte zum Thema »Promotion im Ausland« zusammengestellt werden.

Die Organisation des Promotionsstudiums, der Finanzierung und des Auslandsaufenthaltes für die Dissertation würde in ihrer Vielfalt den Rahmen dieser Seiten sprengen. Bevor man eine Promotion im Ausland beginnt, fragen sich viele, was ihnen das für die Zukunft bringen kann.

Dazu gehört für viele Interessenten die Frage, ob und wie sie ihren im Ausland erworbenen Doktorgrad anschließend in Deutschland führen dürfen. Denn während eine Doktorgrade als vollwertig anerkannt werden und auch in Deutschland als Dr. geführt werden dürfen, dürfen andere nur mit Herkunftszusatz geführt werden (Dr. med. univ. (Wien)) oder gar nur in der Form, in der sie von der jeweiligen Hochschule vergeben wurden (also z.B. mit der nicht übersetzten russischen Bezeichnung »kandidat medicinskich nauk«). (Alle Beispiele ohne Gewähr für die inhaltliche Aktualität!)

Auf dieser Seite finden Sie dazu:


Linksammlung zum Promotionsstudium im Ausland

Darf ich den Doktorgrad dann in Deutschland führen?

Die Frage ob und wie man einen im Ausland erworbenen Doktorgrad in Deutschland führen darf, ist gesetzlich geregelt und zwar – für jedes Bundesland einzeln – zumeist in den Hochschulgesetzen der Länder bzw. auf ihrer Grundlage in speziellen Rechtsverordnungen. Immerhin verständigen sich die Länder in der Kultusministerkonferenz (KMK) auf einheitliche Vorgehensweisen, so dass man bei den Veröffentlichungen der KMK in aller Regel von einer vergleichbaren landesgesetzlichen Regelung ausgehen darf.

Die Kultusministerkonferenz hat ein gemeinsames Informationssystem zur Frage der Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse aufgebaut. Dieses System namens Anabin ist m. E. die wichtigste Quelle, insbesondere für Abschlüsse aus dem außereuropäischen Ausland.

Für Länder der EU und des EWR ist eine Detailrecherche aber ebenfalls empfehlenswert, denn hier haben sich die Kultusminister zwar generell auf weitreichende Anerkennungen verständigt, es tummeln sich aber zwischen den großen Bildungseinrichtungen, die alle Voraussetzungen selbstverständlich erfüllen, immer auch noch kleine und neue, bei denen die Führbarkeit nicht selbstverständlich ist.

Nordrhein–Westfalen

Schleswig–Holstein

Führung als Dr., mit oder ohne Herkunftsbezeichnung?

Speziell den Doktorgrad möchten viele Absolventen später möglichst auch so führen, dass er als solcher erkannt wird. Wenn man in Deutschland »kandidat medicinskich nauk« auf seine Visitenkarte druckt, wird einem womöglich nicht ganz so viel Respekt entgegengebracht wie dem »Dr. (Univ. Moskau)« oder eben dem »Dr. med.«.
Auch diese Frage ist in den beschriebenen Verordnungen geregelt. Dort wird strikt unterschieden, ob ein »fremder« Doktorgrad

geführt werden darf. In Nordrhein-Westfalen findet man das z. B. in der Verordnung über die Führung akademischer Grade, andere Bundesländer haben ähnliche Vorschriften.

Der Mediziner aus dem Beispielsatz wird dann sicherlich froh sein, dass er aus seinem »kandidat medicinskich nauk« noch einen »Dr. (Univ. Moskau)« machen darf. Mit dem Umstand, dass er die aus Publikumssicht vollwertige Bezeichnung »Dr. med.« nicht führen darf, wird er sich dann abfinden müssen.

Falsche Anrede mit dem richtigen Doktor - gern geduldet

Was dem Kandidaten mit dem »optisch minderwertigen« Doktorgrad noch bleibt, ist immer noch die Hoffnung darauf, dass seine Umgebung es irgendwann leid wird und nicht mehr »Herr Doktor Universität XY« sagt, sondern richtig falsch »Herr Doktor«.
Der Verfasser, der sich natürlich nicht als Dr. Verfasser gemeldet hatte, erinnert sich lebhaft an das über mehrere Runden durchgezogene Wortgefecht mit der eifrigen Sekretärin von Frau Rechtsanwältin PhDr. Müller:
Als er nach »Frau Rechtsanwältin Müller« fragte, wurde ihm sogleich mitgeteilt, dass »Frau Doktor Müller« gerade in einer Besprechung sei. Die Bitte, ob Frau Müller ihn bitte zurückrufen könne, wurde dann eher widerwillig aufgenommen: Sie werde es Frau Doktor Müller ausrichten. Die Fortsetzung folgte beim Durchstellen des gewünschten Rückrufs…

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt - das wird sich die Sekretärin sicher allein ausgedacht haben …

Bescheinigung über die Führbarkeit ausländischer Grade

Irgendwie ist es vielleicht auch anstrengend, immer und überall nachweisen zu müssen, dass der eigene Abschluss wirklich vollwertig ist und so geführt werden darf, wie man es behauptet. Deshalb kann man sich in Nordrhein-Westfalen mit entsprechenden Nachweisen und beglaubigten Übersetzungen eine Bescheinigung über die Führbarkeit ausländischer Grade ausstellen lassen. 150 Euro kostet das derzeit (Stand: 25.11.2016), erspart einem aber vielleicht die eine oder andere Diskussion.
Diese Aufgabe wird in NRW im Wissenschaftsministerium wahrgenommen. Ob es für andere Bundesländer ähnliche Angebote gibt, bleibt Ihrer eigenen Recherche überlassen.

Letzte Änderung 28.12.2023.

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doktorandenforum.de ·  28.12.2023

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