In aller Regel ist für die Bewerbung um ein Stipendium zur Finanzierung einer Dissertation ein Gutachten oder Empfehlungsschreiben notwendig.
Fragt man nun einen potentiellen Gutachter (zumeist also Professorin oder Professor) nach einem solchen Schreiben, so bekommt man nicht selten zu hören, dass man das Gutachten doch bitte selbst entwerfen solle, der Professor würde es dann unterschreiben.
Allgemeingültige Regeln für Gutachten zur Bewerbung um ein Promotionsstipendium lassen sich dafür nicht formulieren. Nicht selten gibt derjenige, der das Gutachten anfordert - also z. B. Dekanat oder Stipendiengeber - schon vor, mit welchen Themen es sich befassen soll. Solche Vorgaben sollte man natürlich - wenn man sie nicht kennt - erfragen und nachfolgend auch einhalten.
Einige freundliche Benutzer unserer Seiten haben uns ihre diesbezüglichen Schreiben zur Verfügung gestellt, sie werden hier präsentiert.
Benutzer(in) manutl hat im Forum freundlicherweise aus dem Nähkästchen geplaudert und folgenden Aufbau vorgeschlagen:
Gefunden bei https://doktorandenforum.de.