Stipendien zur Finanzierung einer Dissertation

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Linkliste zu Stipendiengebern

Stipendien stellen nach wie vor eine klassische Form der Finanzierung von Promotionsvorhaben dar. Sie werden in den unterschiedlichsten Formen und Umfängen gewährt - vom schlichten Büchergeld über die Finanzierung wisschenschaftlich-technischer Untersuchungen bis hin zum Vollstipendium, bei dem auch der Lebensunterhalt des Promovenden mit abgedeckt wird.

Bekanntlich gibt es auch bei der Promotionsförderung eine Vielzahl von Stipendiengebern mit den unterschiedlichsten Anforderungen und Zielsetzungen. Daher beschränkt sich diese Seite darauf, auf gute Linksammlungen anderer Institutionen zu verweisen.

Und dann 'ran!

Krankenversicherungsbeitrag: Berechnung bei einem Stipendium

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Rechtlich nicht unumstritten ist die Frage, ob bei Stipendien das sog. Büchergeld bzw. die Forschungskostenpauschale zu den Einnahmen gerechnet werden darf, die bei der Beitragsermittlung der gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigt werden.

Diese Frage ist aufgrund mehrerer abweichender Entscheidungen von Sozialgerichten und Änderungen in den maßgeblichen Beitragsbemessungsgrundsätzen der Krankenkassen noch nicht abschließend geklärt. Das Thema wird aktuell in einem eigenen Diskussionsstrang im Forum weitergeführt. Man darf nicht verhehlen, dass derzeit (September 2011) die meisten Kassen und Gerichte von einer Berücksichtigung ausgehen. Am aktuellsten ist derzeit ein Urteil des Sozialgerichts Aachen zu nennen (Urt. 16.08.2011, S 13 KR 137/11, nicht rechtskräftig).
Allerdings lassen sich die gegenteiligen Argumente durchaus hören, so dass auf diesen Aspekt eigens hingewiesen wird.

Zeiten des Promotionsstipendiums in der Rentenversicherung

Schon bei den Grundüberlegungen sollte man sich klar machen, dass ein Jahr mit Promotionsstipendium in der Rentenversicherung nicht (wie das berufsqualifizierende Erststudium) als Teil der Hochschulausbildung angerechnet wird.
Da der Stipendiengeber üblicherweise auch keine Rentenversicherungsbeiträge einzahlt, fehlt einem die entsprechende Zeit später im Versicherungsverlauf - es sei denn, man zahlt vor Erreichen des 45. Lebensjahrs freiwillige Beiträge nach.

Stipendium und Einkommensteuer

Mehr zur Frage der steuerlichen (Nicht-)Berücksichtigung eines Stipendiums bei der Einkommensteuer…

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© Sebastian Veelken · doktorandenforum.de · zuletzt geändert: 24.01.2012

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