Hallo an alle,
ich habe vergeblich im Internet und bei einschlägigen Stellen nach einer Antwort gesucht und hoffe nun, dass mir hier jemand einen Hinweis geben kann.
Ich will mich als Vollzeitpromovend an der Uni einschreiben. Meine Partnerin sorgt in der Zeit der Promotion für das Familieneinkommen und ich möchte nebenher mit einer Freelancertätigkeit bei einem einzigen Auftraggeber etwas Geld dazuverdienen.
Frage 1: Welchen Status habe ich vor dem Finanzamt, wenn ich als Promovend einkommenslos bin (also auch keine WiMi-Stelle o.ä.)? Student? Arbeitsloser mit "Freizeitbeschäftigung" Promotion?
Frage 2: Kann ich neben dieser Situation einer selbstständigen Beschäftigung nachgehen a) und gibt es dafür einen Steuerfreibetrag ; b) ohne in die Scheinselbstständigkeit zu geraten? Ich habe gelesen, dass eine Tätigkeit nur als Nebentätigkeit zählt, wenn sie finanziell weniger einbringt als die Haupttätigkeit. Rein von den aufgewendeten Stunden ist zwar die Promotion die Haupttätigkeit, die selbstständige Beschäftigung bringt aber natürlich mehr Geld ein.
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr eure Erfahrungen auf diesem Gebiet teilt!
Viele Grüße, Kaffeetasse
Welchen Status haben Promovierende ohne Einkommen?
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Re: Welchen Status haben Promovierende ohne Einkommen?
An meiner Uni kann man sich waehrend der Promotion als Student/in einschreiben. Vielleicht ist das bei deiner Uni ja auch so.
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Re: Welchen Status haben Promovierende ohne Einkommen?
ad 1) Dein Status beim FA heisst "Steuerpflichtiger".
ad 2)
//a Generell gibt es wohl keine gesonderten Freibeträge für Nebentätigkeiten. Wohl gibt es einen FB (ca. 24/25k€ p.a. IIRC) für Gewerbeeinkünfte, es gibt auch FB für Ausbilder, erzieherisch/pflegerisch Tätige, etc., aber damit ist mein Wissen bereits am Anschlag.
//b Ich will hier nicht allzu "querdenken", aber die mögliche Scheinselbständigkeitsprüfung ist aus meiner Sicht eingeführt worden, um den FAs ein Mittel an die Hand zu geben, allzu widerspruchsfreudige Kundschaft AKA Querulanten disziplinieren zu können. Die Auslegungskriterien widersprechen sich tlw.: 1. Soll/darf nicht der überwiegende Einkommens-/Umsatzteil von nur einem Kunden stammen, andererseits soll der Selbständige "unternehmerisch am Markt tätig sein". Im IT-Bereich wird man/frau i.d.R. projektweise gebucht, wobei Laufzeiten deutlich über 24 Monate keine Ausnahme sind. Um also nun nicht nur eine "Umsatzquelle" zu haben, müsste man/frau ein Projektangebot "12 Monate + Option auf Verl." ausschlagen, ergo bei branchenüblich abrechenbaren Arbeitsstunden und ebensolchen Stundensätzen auf 160-200k€ Bruttoumsatz verzichten, denn bei 2000+ h p.a. für einen Kunden ist wenig Luft für Weitere; sehr unternehmerisch gedacht. An einer Stelle haben sie dich bereits.
ad 2)
//a Generell gibt es wohl keine gesonderten Freibeträge für Nebentätigkeiten. Wohl gibt es einen FB (ca. 24/25k€ p.a. IIRC) für Gewerbeeinkünfte, es gibt auch FB für Ausbilder, erzieherisch/pflegerisch Tätige, etc., aber damit ist mein Wissen bereits am Anschlag.
//b Ich will hier nicht allzu "querdenken", aber die mögliche Scheinselbständigkeitsprüfung ist aus meiner Sicht eingeführt worden, um den FAs ein Mittel an die Hand zu geben, allzu widerspruchsfreudige Kundschaft AKA Querulanten disziplinieren zu können. Die Auslegungskriterien widersprechen sich tlw.: 1. Soll/darf nicht der überwiegende Einkommens-/Umsatzteil von nur einem Kunden stammen, andererseits soll der Selbständige "unternehmerisch am Markt tätig sein". Im IT-Bereich wird man/frau i.d.R. projektweise gebucht, wobei Laufzeiten deutlich über 24 Monate keine Ausnahme sind. Um also nun nicht nur eine "Umsatzquelle" zu haben, müsste man/frau ein Projektangebot "12 Monate + Option auf Verl." ausschlagen, ergo bei branchenüblich abrechenbaren Arbeitsstunden und ebensolchen Stundensätzen auf 160-200k€ Bruttoumsatz verzichten, denn bei 2000+ h p.a. für einen Kunden ist wenig Luft für Weitere; sehr unternehmerisch gedacht. An einer Stelle haben sie dich bereits.
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Re: Welchen Status haben Promovierende ohne Einkommen?
1. Man hat Einkommensquellen, die beim FA entsprechend kategorisiert sind. Also Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, nichtselbstständiger Tätigkeit, Kapital-, Pacht-, Sonstige -einnahmen, usw., Das Finanzamt bzw. den Staat interessiert deine Promotion nicht, da sie nicht zu deinem Einkommen beiträgt. Das gilt natürlich auch, wenn du an der Uni angestellt wärst. Denn der ÖD bezahlt dich schließlich.Kaffeetasse hat geschrieben: ↑08.06.2022, 16:33
Frage 1: Welchen Status habe ich vor dem Finanzamt, wenn ich als Promovend einkommenslos bin (also auch keine WiMi-Stelle o.ä.)? Student? Arbeitsloser mit "Freizeitbeschäftigung" Promotion?
Frage 2: Kann ich neben dieser Situation einer selbstständigen Beschäftigung nachgehen a) und gibt es dafür einen Steuerfreibetrag ; b) ohne in die Scheinselbstständigkeit zu geraten? Ich habe gelesen, dass eine Tätigkeit nur als Nebentätigkeit zählt, wenn sie finanziell weniger einbringt als die Haupttätigkeit. Rein von den aufgewendeten Stunden ist zwar die Promotion die Haupttätigkeit, die selbstständige Beschäftigung bringt aber natürlich mehr Geld ein.
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Viele Grüße, Kaffeetasse
Es ist vollkommen irrelevant wie viele Stunden du dafür aufwendest.
2. Wenn du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, ist das deine Haupteinnahmequelle, anhand derer sich beim Finanzamtssicht alles ausrichtet. Inklusive natürlich sonstiger Einnahmen.
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Re: Welchen Status haben Promovierende ohne Einkommen?
Spannender als die Frage nach dem Finanzamt könnte dann evtl. die Frage nach Deiner Kranken- und Rentenversicherung werden (Mehr dazu...).Kaffeetasse hat geschrieben: ↑08.06.2022, 16:33 Meine Partnerin sorgt in der Zeit der Promotion für das Familieneinkommen und ich möchte nebenher mit einer Freelancertätigkeit bei einem einzigen Auftraggeber etwas Geld dazuverdienen.
Falls Du über die Familienversicherung deiner Partnerin abgesichert sein willst, könnten die dafür maßgeblichen Einkommensgrenzen eng werden.
Sebastian
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