Danke erstmal noch allen für die Glückünsche und Antworten.
Twinkies hat geschrieben:
Generell würde ich mich auch bei der Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten erkundigen, was sie dir in deiner Situation raten würde, du bist da kein "Einzelfall."
Das ist sicher keine schlechte Idee. Kenne sogar eine der Gleichstellungsbeauftragten hier flüchtig. Vielleicht melde ich mich bei der mal. Das wird allerdings erst im neuen Jahr was. Die Dame hat schon Urlaub.
Giraffe hat geschrieben:..., ob die Finanzierung durch deinen DV eine Option ist oder ob es dich so unter Druck setzt, dass du nicht mehr produktiv arbeiten kannst oder total nervös wirst
Genau davor hab' ich Angst. Und dass ich dann jedes Mal ein schlechtes (bzw. noch schlechteres als eh schon) Gefühl habe, wenn ich mir mal eine Auszeit könne.
michi hat geschrieben:ich bin haargenau in der gleichen Situation! Habe auch ein Abschlussstipendium und bin schwanger und hoffe, dass sich das alles ausgeht.
Na dann, von mir auch an dich Glückwünsche zur Schwangerschaft. Immer gut zu wissen, dass man nicht alleine ist.
itsme hat geschrieben:Herzlichen Glückwunsch! Ich hoffe, du kannst dich trotz Druck und Unsicherheit über die Schwangerschaft so freuen, wie sie es verdient!
Das schwankt bis jetzt. Es ist eigentlich ein Wunschkind, aber es hat so schnell geklappt, dass ich doch etwas überrumpelt war am Anfang. So langsam kommt die Freude aber auch. Morgen ist endlich der 1. Arzttermin, das macht's dann auch nochmal realer.
itsme hat geschrieben:Selbst wenn er bürgt, ist das kein Grund, dass du dir wegen der Rückzahlung einen Kopf machen müsstest. Ich bin mir sehr sicher, dass es Regelungen für krankheitsbedingte oder familienbedingte Auszeiten gibt. Den Abschluss in der vorgesehenen Zeit kann dein DV nicht garantieren, wahrscheinlich ist die Verpflichtung zur Rückzahlung eine Klausel die als Handhabe gegen Leute eingefügt wurde, die wirklich gar nichts machen. Im schlimmsten Fall sind Promotionsstipendien vollkommen abgabenfrei, d.h. wenn du für vier Monate einen Betrag von ~1.000 Euro bekommst, dann reden wir hier wirklich nur von einem "Ausfallrisiko" von 4.000 für deinen DV. Und die zahlt er auch nicht aus seinen privaten Mitteln, sondern dafür gibt es Sonderkonten.
Theoretisch ist mir das klar. Es geht mir dabei auch eher um's zwischenmenschliche. Möchte nicht, dass meine DV nachher sauer auf mich ist. Vor allem, wenn ich evtl. danach doch noch fertig würde, nur nicht pünktlich.
Achso, krankheitsbedingte (oder in Fall bei Komplikationen schwangerschaftsbedingte) Ausfallzeiten würden rausgerechnet, ebenso die offzielle Mutterschutzzeit. Familienbedingte in dem Sinne eher nicht. Dafür gäbe es eben 4 statt wie üblich nur 3 Monate.
itsme hat geschrieben:Du könntest ja vielleicht erstmal deine Bedenken mit deinem DV thematisieren. Vielleicht wird so klarer, welche Verpflichtungen er tatsächlich hat und wie wahrscheinlich diese Rückzahlung überhaupt ist.
Das hab' ich in dem Gespräch letztens bereits versucht. So richtig konnte er meine Bedenken nicht nachvollziehen. Jetzt ist er leider auch schon im Weihnachtsurlaub und nur noch per Mail zu erreichen. Er erwartet von mir morgen eine Mail mit der Entscheidung, da er dann "zwischen den Jahren" den Antrag schreiben würde mit mir zusammen. Aber auch alles nur über E-Mail-Ping-Pong. Vielleicht versuch ich ihm schriftlich noch mal meine Bedenken zu schildern und bitte ihn um einen erneuten Gesprächstermin im Januar und dass wir die endgültige Entscheidung bis dahin vertagen. Der Lenkungsaussuss der Graduiertenschule tagt sowieso auch erst wieder im Februar.
itsme hat geschrieben:Ggf. kannst du vielleicht auch einfach erstmal die vier Monate das Stipendium in Anspruch nehmen und dann noch ein paar Monate bis zur Geburt mit privaten Mitteln überbrücken.
Ich neige dazu es eher umgekehrt zu versuchen. Also, erstmal ein paar Monate ohne Geld und wenn sich dann abzeichnet, ob ich es schaffen werde fertig zu werden, dann noch die 4 Monate das Stipendium. Das hätte noch den Vorteil, dass wenn das Stipendium noch liefe, wenn der Mutterschutz beginnt, dann bekäme ich von der Graduiertenschule das Elterngeld aufgestockt. Sonst bekomme ich da ja nur den Mindestbetrag von 300,- da ich nicht steuerpflichtig beschäftigt bin.
Mmh, soweit mal meine Gedanken zu euren Antworten.