Viele Doktoranden treten mit ihrer Dissertation erstmals als Autoren "am Markt" auf. Nicht alle wissen, dass ihnen über die vom Verlag evtl. ausbezahlten Vergütungen hinaus auch noch eine Vergütung dafür zusteht, dass ihre Werke z.B. in wissenschaftlichen Bibliotheken stehen und dort fotokopiert werden.
Dieses Forum versteht sich traditionell als Tippgeber zu dieser Einnahmequelle, die man als Laie schnell übersehen kann.
Da es um nennenswerte, einmalige Beträge geht, empfehle ich jedem Autor dringend, sich mit dem Thema zu befassen - z.B. durch Lektüre des Artikels in der Rubrik "Fast fertig" / VG Wort.
Für die Ausschüttung 2014 ist die Meldefrist am 31. Januar 2015 abgelaufen, man kann also auf den Zug nicht mehr aufspringen - eine Meldung ist aber dann für die im Folgejahr anstehende Ausschüttung möglich. Eine Übersicht über die gezahlten Ausschüttungen zeigt, dass sie zwar schwanken, aber immer eine nette Höhe aufweisen - Geld, das Du nicht einfach liegen lassen solltest.
Ähnliches gilt übrigens auch für alle, die Texte im Internet veröffentlichen - METIS heißt das Zauberwort, auch dieses Thema wird hier angerissen.
Für alle, die sich schon auskennen, hier die Kurzfassung:
Nach den jetzt veröffentlichten Beschlüssen zahlt die VG Wort in der Abteilung Wissenschaft, die wohl die meisten hier betreffen dürfte, für ein in 2014 erschienenes Standard-Buch eine einmalige Vergütung von
900 Euro.
Das sind 100 Euro mehr als im vergangenen Jahr - es hat sich also gelohnt, die entsprechende Meldung (hoffentlich!) fristgerecht gemacht zu haben...
Details in der Veröffentlichtung der VG Wort..
Aktuelle Meldefrist verpasst?
VG Wort hat geschrieben:Die Meldefrist läuft jeweils am 31. Januar (Posteingang) des dem Erscheinungsjahr folgenden Jahres ab. Später eingehende Meldungen werden im Folgejahr berücksichtigt, soweit nicht Ausschlussfristen entgegenstehen.
Die Autoren werden dringend gebeten, ihre Titel unmittelbar nach Erscheinen zu melden.
Sebastian