VG Wort: Ausschüttung für 2012 im August 2013)
Re: VG Wort: Ausschüttung für 2012 im August 2013)
Hallo,
ich habe, was die Höhe der Auszahlung betrifft, die selbe Erfahrung machen müssen. Ich habe mit 800€ gerechnet, der ausgezahlte Betrag lag aber nur bei 400€. Ich habe meine Diss über einen Verlag veröffentlicht. Ich werde mich heute an den Verlag bzw. An die VG Wort wenden. Mal schauen was bei rum kommt.die Berechnungsgrundlage wird ja überhaupt nicht erläutert...
Grüße Jonas
ich habe, was die Höhe der Auszahlung betrifft, die selbe Erfahrung machen müssen. Ich habe mit 800€ gerechnet, der ausgezahlte Betrag lag aber nur bei 400€. Ich habe meine Diss über einen Verlag veröffentlicht. Ich werde mich heute an den Verlag bzw. An die VG Wort wenden. Mal schauen was bei rum kommt.die Berechnungsgrundlage wird ja überhaupt nicht erläutert...
Grüße Jonas
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Re: VG Wort: Ausschüttung für 2012 im August 2013)
Es gibt ein Klageverfahren gegen den Verteilungsplan der VG Wort. Er hat schon eine der früheren Verteilungen zum Gegenstand. Falls die VG Wort mit ihrer Rechtsauffassung nicht durchdringt (dass der Plan o.k. ist), muss sie evtl. unter Berücksichtigung der gerichtlichen Entscheidung neu planen. Da sie aber für ihre Verteilungen keine Rückstellungen bildet (sondern die Einnahmen an die Autoren auschüttet), kann sie das nur, indem sie sich das evtl. zu Unrecht ausgeschüttete Geld später wieder zurückholt.Kleopetra hat geschrieben:Schön! Aber es geht ja noch weiter:
"Wie bereits im vergangenen Jahr erfolgt die Ausschüttung unter Hinweis auf die mögliche
Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen, falls die Entscheidung des Landgerichts
München I vom 24. Mai 2012 (7 O 28640/11) letztinstanzlich bestätigt werden sollte."
Weiß jemand (die Juristen?), was es mit diesen Rückforderungsansprüchen auf sich hat?
Da sich jeder vorstellen kann, was das für einen Riesenaufwand bedeuten würde, würde ich hoffen oder lieber vermuten, dass sich die VG Wort ihrer Sache sicher ist.
Mehr zu den Hintergründen z. B. hier...
@Frust über niedrige Ausschüttung:
An den Verteilungsplänen kann man sich u.U. selbst ein Bild machen, sie stehen hier bei der VG Wort - und ab diesem Jahr gilt ein neuer.
Re: VG Wort: Ausschüttung für 2012 im August 2013)
Danke! Werde ich mir mal zu Gemüte führen!
(Wenigstens habe ich die vollen 800.- bekommen)
(Wenigstens habe ich die vollen 800.- bekommen)
Re: VG Wort: Ausschüttung für 2012 im August 2013)
Hallo,
ich hatte bisher noch keine Zeit werktags mal bei der VG anzurufen, aber am WE habe ich im Verteilungsplan ( http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/vert ... 6.2013.pdf ) unter III.1.§45.2 folgende Formulierung gefunden:
"Wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher, bei denen die Voraussetzung von Abs. 1 nicht erfüllt
ist, können nur berücksichtigt werden, sofern nachgewiesen wird, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem Umfang verbreitet sind (bei mindestens 3 Standorten oder mindestens 100 verkauften Werkexemplaren) und erwartet werden kann, dass sie abgelichtet werden. Diese Werke werden
mit 50 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt. Autobiographien werden nicht berücksichtigt."
Da mein Buch bei UB, Landesbibliothek und Nationalbibliothek, schätze ich, dass ich auf die 50% Anspruch habe. Für den vollen Anspruch steht jedoch in Punkt 1:
"Berücksichtigt werden nur Werke, die in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind. Schenkungen werden nicht berücksichtigt."
Was meint ihr - klingt doch ziemlich danach, da die 440 EUR schonmal der Hälfte von 880 EUR entsprechen, die hier ja auch einige für 2012 bekommen haben. Allerdings würde mich schon interessieren, wie und vor allem WANN die VG-Wort die Verteilung prüft.
Gruß,
Tom
ich hatte bisher noch keine Zeit werktags mal bei der VG anzurufen, aber am WE habe ich im Verteilungsplan ( http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/vert ... 6.2013.pdf ) unter III.1.§45.2 folgende Formulierung gefunden:
"Wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher, bei denen die Voraussetzung von Abs. 1 nicht erfüllt
ist, können nur berücksichtigt werden, sofern nachgewiesen wird, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem Umfang verbreitet sind (bei mindestens 3 Standorten oder mindestens 100 verkauften Werkexemplaren) und erwartet werden kann, dass sie abgelichtet werden. Diese Werke werden
mit 50 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt. Autobiographien werden nicht berücksichtigt."
Da mein Buch bei UB, Landesbibliothek und Nationalbibliothek, schätze ich, dass ich auf die 50% Anspruch habe. Für den vollen Anspruch steht jedoch in Punkt 1:
"Berücksichtigt werden nur Werke, die in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind. Schenkungen werden nicht berücksichtigt."
Was meint ihr - klingt doch ziemlich danach, da die 440 EUR schonmal der Hälfte von 880 EUR entsprechen, die hier ja auch einige für 2012 bekommen haben. Allerdings würde mich schon interessieren, wie und vor allem WANN die VG-Wort die Verteilung prüft.
Gruß,
Tom
Re: VG Wort: Ausschüttung für 2012 im August 2013)
Interessant. Ich denke, dass es damit zusammenhängt. Ich kann mir gut vorstellen, dass VG WORT Zugang zu den Verbundsystemen aller Standorte hat (Die Einnahmen sind mehr als genug um den Aufwand zu bewältigen). Ich werde mal anrufen und um Auskunft bitten. Gibt es eine zentrale Stelle, bei der man nachsehen kann, wo das Werk überall verfügbar ist?
Viele Grüße,
Jean
Viele Grüße,
Jean
Re: VG Wort: Ausschüttung für 2012 im August 2013)
z. B. hier: http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.htmljean hat geschrieben:Gibt es eine zentrale Stelle, bei der man nachsehen kann, wo das Werk überall verfügbar ist?
Re: VG Wort: Ausschüttung für 2012 im August 2013)
Hallo zusammen
Leider habe ich ebenfalls nur die 400€ von der VGWort erhalten. Kollegen die auf gleiche Weise und im gleichen Jahr veröffentlicht haben, haben 800€ erhalten. So ganz schlüssig scheint das System also nicht zu sein. Ich werde versuchen dem auf den Grund zu gehen und mich bei der VGWort zu informieren. Falls sonst jemand Infos hierzu hat, nur her damit. Würde mich schon sehr interessieren.
Grüße
Matthias
Leider habe ich ebenfalls nur die 400€ von der VGWort erhalten. Kollegen die auf gleiche Weise und im gleichen Jahr veröffentlicht haben, haben 800€ erhalten. So ganz schlüssig scheint das System also nicht zu sein. Ich werde versuchen dem auf den Grund zu gehen und mich bei der VGWort zu informieren. Falls sonst jemand Infos hierzu hat, nur her damit. Würde mich schon sehr interessieren.
Grüße
Matthias
Re: VG Wort: Ausschüttung für 2012 im August 2013)
Hallo nochmal
Also laut Auskunft der VGWort ist in der Tat die Verbreitung entscheidend. Findet man das veröffentlichte Werk unter http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html in nur 3 Bibliotheken (Und Verbundkataloge oder Nationalbibliothek scheinen hier nicht zu zählen) bedeutet das nur halbe Tantiemen.
Hoffe die Info hilft und stimmt.
Also laut Auskunft der VGWort ist in der Tat die Verbreitung entscheidend. Findet man das veröffentlichte Werk unter http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html in nur 3 Bibliotheken (Und Verbundkataloge oder Nationalbibliothek scheinen hier nicht zu zählen) bedeutet das nur halbe Tantiemen.
Hoffe die Info hilft und stimmt.
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Re: VG Wort: Ausschüttung für 2012 im August 2013)
Ui, wenn das jetzt so eng gesehen wird (ich kannte nur die alte Unterscheidung zwischen Hochschulschrift/Selbstverlag einerseits und "richtigem" Verlag andererseits), dann sollte man in der Tat prüfen, wie schnell man seine Arbeit melden kann und muss.Daronin hat geschrieben:Also laut Auskunft der VGWort ist in der Tat die Verbreitung entscheidend. Findet man das veröffentlichte Werk unter http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html in nur 3 Bibliotheken (Und Verbundkataloge oder Nationalbibliothek scheinen hier nicht zu zählen) bedeutet das nur halbe Tantiemen.
Denn bis so ein Buch wirklich überall nicht nur angeschafft, sondern auch katalogisiert ist, kann es ja durchaus ein paar Monate/Jahre dauern - und angesichts des Tantiemenunterschiedes würde man vielleicht doch lieber warten. Oder - im Idealfall - etwas später erneut kassieren
Nachzulesen ist das alles übrigens in den - zum 1. Januar 2013 geänderten - Verteilungsplan der VG Wort, für wissenschaftliche Veröffentlichungen in § 45.
Gibt's auf den Webseiten der VG Wort hier...
Das mit dem "Verbundkatalog" verstehe ich allerdings nicht - bedeutet es doch im Zweifel , dass ein Buch in weit mehr Bibliotheken verfügbar ist? (z. B. HBZ-Katalog mit x angeschlossenen wissenschaftlichen Bibliotheken)Verteilungsplan ab 01.01.2013 hat geschrieben: III. Wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher
1. Ausschüttung an Urheber
§ 45 Ausschüttung für wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher
1. Eine individuelle Ausschüttung erfolgt für wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher, die in wissenschaftlichen Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem Umfang ausgeliehen werden. Berücksichtigt werden nur Werke, die in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind. Schenkungen werden nicht berücksichtigt.
2. Wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher, bei denen die Voraussetzung von Abs. 1 nicht erfüllt ist, können nur berücksichtigt werden, sofern nachgewiesen wird, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland in angemessenem Umfang verbreitet sind (bei mindestens 3 Standorten oder mindestens 100 verkauften Werkexemplaren) und erwartet werden kann, dass sie abgelichtet werden. Diese Werke werden mit 50 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt. Autobiographien werden nicht berücksichtigt.
3. Werke, die für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt sind, sowie Werke, die zu einem erheblichen Anteil aus urheberrechtsfreien Texten oder Abbildungen bestehen, werden unter den Voraussetzungen des Abs. 1 mit 50 %, unter den Voraussetzungen des Abs. 2 mit 25 % des regulären Urheberanteils berücksichtigt.
4. Alle Werke i.S. von Abs. 1 und 2 können einmalig gemeldet werden, wenn sie im Jahr vor der Ausschüttung oder in den vorangegangenen 2 Jahren erschienen sind. Neuauflagen oder Lizenzausgaben sind nur meldefähig, wenn sie in wesentlichen Teilen neu bearbeitet sind (mindestens 10 % neuer Text)
5. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang eines Buches. Dieser ist vom Urheber auf Anforderung zu belegen. Danach werden Bücher unabhängig von ihrem Format bewertet bei
49 bis 100 Druckseiten mit
Faktor 0,7
101 bis 300 Druckseiten mit
Faktor 1,0
301 bis 500 Druckseiten mit
Faktor 1,1
501 bis 700 Druckseiten mit
Faktor 1,2
701 bis 900 Druckseiten mit
Faktor 1,3
901 bis 1.100 Druckseiten mit
Faktor 1,4
über 1.100 Druckseiten mit
Faktor 1,5
6. Ein Urheber kann seinen individuellen Anspruch an eine der in § 46 aufgeführten Urheberorganisationen abtreten mit der Folge, dass an diese die entsprechenden Beträge von der VG WORT auszuschütten sind.
7. Für Beiträge in wissenschaftlichen und Fach- und Sachbüchern gelten die Bestimmungen des § 48.
Den redaktionellen Artikel zur VG Wort habe ich gerade aktualisiert.
Re: VG Wort: Ausschüttung für 2012 im August 2013)
Zu den Verbundkatalogen:
also wenn ich mein Werk hier http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.htmlsuche, gibt es 5 Treffer. Darunter Verbundkataloge. Wenn ich mir die Einträge in den Verbungkatalogen dann einzeln anschaue, stellt sich raus, daß das Buch nur in drei Bibliotheken steht. Und die scheint die VGWort zu zählen.
also wenn ich mein Werk hier http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.htmlsuche, gibt es 5 Treffer. Darunter Verbundkataloge. Wenn ich mir die Einträge in den Verbungkatalogen dann einzeln anschaue, stellt sich raus, daß das Buch nur in drei Bibliotheken steht. Und die scheint die VGWort zu zählen.
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