Selbstzitat nur mit schr. Erlaubnis des Verlags?

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tintenfisch

Selbstzitat nur mit schr. Erlaubnis des Verlags?

Beitrag von tintenfisch »

Der LIT-Verlag hat mir einen Vertragsentwurf zugeschickt, in dem drinsteht:

"Der Autor bescheinigt, dass er im Besitz aller Veröffentlichungsrechte ist. Er überträgt diese vollständig und für alle Auflagen auf den Verlag. Der Verlag wird die Verwaltung des Verlagsrechts nicht restriktiv handhaben, um so dem Autor die Verbreitung seiner Thesen auch anderweitig zu ermöglichen. So bleibt es z.B. dem Autor unbenommen, unter Angabe der Quelle Teile seines Werkes in Aufsätzen zu verwenden. Eine Genehmigung des Verlages ist vorher einzuholen."
Und da seh ich eben genau den Haken, ob man das wirklich unterschreiben soll, weil ich damit theoretisch jedesmal, wenn ich mich selbst irgendwo inhaltlich oder wörtlich zitiere, den Verlag schriftlich vorher um Erlaubnis bitten muss und der eben auch nein sagen kann. Deshalb wollte ich mal hören, was ihr davon haltet.
kivio

Beitrag von kivio »

Hallo tintenfisch,

ich bin auch Laie, aber ich glaube, dass sämtliche Rechte immer bei Dir bleiben sollten. Schließlich beauftragst Du den Verlag und nicht er Dich. Ich hab z.B. bei GRIN veröffentlicht und bin immer sicher, dass alle Rechte bei mir sind, ist schließlich mein Werk und nicht das des Verlages.

"nicht restriktiv" kann ja nun sonstwas beinhalten und pardon, willst Du die jedesmal fragen, wenn Du Dich in einem Fachartikel selbst zitierst?

Juristen, zu Hülf!

Ich persönlich würde eine solche Klausel nicht unterschreiben, schau doch einfach mal, was andere Verlage da so vorschlagen.

kivi*avec Gruß
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Pardon: Bin nicht wirklich firm auf diesem Gebiet. Hast Du - sozusagen als Gegenentwurf - mal in den Mustervertrag von dissonline geschaut? Mein Link unter (Fast) fertig / Druck war veraltet, ist jetzt aber wieder o.k.

Sebastian
(hat hier ordentlich manipuliert, um einen Bedienungsfehler wieder auszumerzen. Jetzt sollte in diesem Thread alles wieder o.k. sein)
tintenfisch

Beitrag von tintenfisch »

Danke für Rat und Tat! :D

Ich seh das auch so, kivio, ich hab eben auch keine Lust, jedesmal Briefe zu schreiben und vor allem dann auch noch Antwortschreiben abwarten zu müssen, bevor ich einen Artikel veröffentliche.

Neueste Entwicklung:
Ich habe mit dem Verlag gesprochen, der freundliche Autorenbetreuer versprach, sich bei der Rechtsabteilung zu erkundigen. Heute kam - als Mail, nicht als Anruf - die Auskunft, der Passus sei eine "reine Formsache", es gehe vielmehr darum, dass der Verlag "gerne informiert" werden würde. Ich habe vorgeschlagen, den Passus entsprechend zu ändern und mich dabei an der Vorlage von diss-online orientiert (danke nochmal, Sebastian, der Tipp war super!). Mal schauen, was sie sagen. Wenn das nicht klappt, gibt es ja noch andere Verlage.
tintenfisch

Beitrag von tintenfisch »

Kleiner Nachtrag:
Wie ich schon befürchtet hatte, will sich der Verlag nicht darauf einlassen.
Mir wurde per E-Mail erklärt:
"Es geht bei der Verwendung in Aufsätzen ja nicht um Zitate, sondern lediglich darum, daß Sie sich bei uns melden, wenn Sie zB ein ganzes Kapitel in einem Aufsatz komplett übernehmen möchten. Sie können Ihre eigene Arbeit natürlich überall und immer ganz normal zitieren, wie jeder andere auch."
Für mich als Laien ist das nicht das, was da im Vertrag steht. Ich nehme mal an, so eine E-Mail vom Autorenbetreuer hat wahrscheinlich nicht den Charakter einer rechtsverbindlichen Auskunft oder einer Nebenabrede, oder?
Juristen, zu Hülf! :?
Sebastian
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Beitrag von Sebastian »

Es geht bei der Verwendung in Aufsätzen ja nicht um Zitate, sondern lediglich darum, daß Sie sich bei uns melden, wenn Sie zB ein ganzes Kapitel in einem Aufsatz komplett übernehmen möchten. Sie können Ihre eigene Arbeit natürlich überall und immer ganz normal zitieren, wie jeder andere auch
So wie der Autorenbetreuer das schreibt, hatte ich es auch verstanden, denn es geht ja darum (ganze) "Teile seines Werkes in Aufsätzen zu verwenden". Verwenden ist nach meinem Verständnis deutlich mehr als "zitieren".
Habe jetzt leider gerade keine Fundstellen für eine solche Vorgehensweise zur Hand, hätte aber den Namen eines Prof's der es dann geschafft hat, dass nachher in einer juristischen Fachzeitschrift in seinem Aufsatz sinngemäß folgende Passage stand:
"... Frau XY, ab hier können Sie den Text komplett aus meinem älteren Aufsatz für die ...Zeitschrift verwenden. ..."
Das war also sozusagen intensives Textrecycling.
Wenn Du das auch vorhast und Dich dann die Anfragen noch stören, kommst Du mit dem Entwurf m.E. wirklich nicht zurecht. Wenn Du aber nur mal hier und da auf die erzielten Ergebnisse aufsetzen willst, um dann neue Aufsätze zu schreiben, halte ich das für unbedenklich. Bin zwar Jurist, aber kein Urheberrechtler und erhebe deshalb keinerlei Richtigkeitsanspruch!

S.
tintenfisch

Beitrag von tintenfisch »

Danke dir für deine Antwort, Sebastian!
Habe jetzt auch den richtigen Passus dazu gefunden, Urhebergesetz § 51:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
Demnach darf ich "in einem durch den Zweck gebotenen Umfang" unter Quellenangabe zitieren (Ziffer 2). Nachdem es Gesetz ist, braucht es auch nicht extra im Vertrag zu stehen, Verträge können schließlich nichts Gesetzwidriges vereinbaren. Somit bin ich bei Zitaten auf der sicheren Seite.
Gesperrt