Guten Abend!
Per Zufall fand ich auf der Internetseite meiner Uni, dass mein Zweitgutachter eine Liste seiner Tätigkeiten veröffentlicht hat. Darin werden alle von ihm betreuten Dissertationen sowie die von ihm erstellten Zweitgutachten aufgeführt. Neben den Namen der Promovierenden und dem Datum wird auch die jeweilige Gesamtnote angegeben.
Ist es zulässig, die Gesamtnote einer Promotion ohne die Einwilligung der betroffenen Person im Internet zu veröffentlichen? (Meine Promotion ist vor zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen).
Danke im Voraus.
Darf die Gesamtnote ohne meine Einwilligung im Internet veröffentlicht werden?
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