@ roberto: Erstmal Danke.
Mit meinem jetzigen Beurf hat die Diss nichts zu tun, aber ich erhoffe mir mit Doktortitel eine andere Position, für die der Dr. wichtig ist (d.h. ohne geht in dem Bereich nichts --> Universität).
Wie handhabt das Finanzamt sowas? Es ist ja a) nicht 100 % sicher dass ich diese Stelle dann bekomme und b) wie soll man dem Finanzamt von seiner Zukunftsplanung berichten?
Tagungsgebühren/Anreise/Hotel von Steuer absetzen?
Re: Tagungsgebühren/Anreise/Hotel von Steuer absetzen?
"Verbesserung der beruflichen Position am Arbeitsmarkt" - das ist ein weiter Begriff
Re: Tagungsgebühren/Anreise/Hotel von Steuer absetzen?
@crepenoisette/Zukunftsplanung:
ich denke, dass das Finanzamt da relativ kooperativ ist, wenn Du kurz schreibst, dass die Doktorarbeit Dir Vorteile bei der späteren Jobsuche bringen wird.
Nach meinem Verständnis ist das wie eine Fortbildung/Zusatzqualifikation.
ich denke, dass das Finanzamt da relativ kooperativ ist, wenn Du kurz schreibst, dass die Doktorarbeit Dir Vorteile bei der späteren Jobsuche bringen wird.
Nach meinem Verständnis ist das wie eine Fortbildung/Zusatzqualifikation.
Re: Tagungsgebühren/Anreise/Hotel von Steuer absetzen?
Hallo crêpenoisette,
so wie ich Dich verstehe, strebst Du mit der Promotion eine (bessere) Anstellung bei der Uni an. In diesem Fall kannst Du die Diss-Kosten als Werbungskosten geltend machen. Nach der Rechtsprechung reicht eine "berufliche Veranlassung" aus. Die ist in so einem Fall gegeben.
Du musst dem Finanzamt Deine Zukunftsplanung nicht mitteilen (interessiert die eigentlich nicht wirklich). Trage einfach die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung ein. Es wäre aber gut, wenn Du für den (m.E. unwahrscheinlichen) Fall der Versagung Unterlagen hättest, mit denen Du Deine Planung glaubhaft machen könntest (z.B. Ausdruck von Stellenbeschreibungen o.ä.).
Zum besseren Verständnis für das Finanzamt solltest Du aber die Diss-Kosten in der Steuererklärung von Deinen sonstigen Werbungskosten abgrenzen; Du könntest in der Steuerklärung eintragen: „Kosten Promotion, siehe Anlage 1 ‚Promotionskosten’ … Euro“. Dann erstellst Du eine Tabelle mit entsprechender Überschrift (z.B. mit Excel) und addierst dort sämtliche Positionen, die mit der Promotion zusammenhängen (auch die Fahrtkosten). Die Anlage fügst Du natürlich der Erklärung bei.
@bbb
ja, man kann natürlich auch die tatsächlichen Fahrtkosten angeben. Im Zweifel sind diese aber niedriger als die km-Pauschale und nur mit großem Aufwand ausrechenbar. Zudem kannst Du Dir nicht die Rosinen herauspicken: Du kannst nicht für einzelne (Auto-)Fahrten die tatsächlichen Kosten und für andere die Pauschale ansetzen. Im Zweifel fährt man gut mit der Pauschale.
Gruß, Roberto
so wie ich Dich verstehe, strebst Du mit der Promotion eine (bessere) Anstellung bei der Uni an. In diesem Fall kannst Du die Diss-Kosten als Werbungskosten geltend machen. Nach der Rechtsprechung reicht eine "berufliche Veranlassung" aus. Die ist in so einem Fall gegeben.
Du musst dem Finanzamt Deine Zukunftsplanung nicht mitteilen (interessiert die eigentlich nicht wirklich). Trage einfach die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung ein. Es wäre aber gut, wenn Du für den (m.E. unwahrscheinlichen) Fall der Versagung Unterlagen hättest, mit denen Du Deine Planung glaubhaft machen könntest (z.B. Ausdruck von Stellenbeschreibungen o.ä.).
Zum besseren Verständnis für das Finanzamt solltest Du aber die Diss-Kosten in der Steuererklärung von Deinen sonstigen Werbungskosten abgrenzen; Du könntest in der Steuerklärung eintragen: „Kosten Promotion, siehe Anlage 1 ‚Promotionskosten’ … Euro“. Dann erstellst Du eine Tabelle mit entsprechender Überschrift (z.B. mit Excel) und addierst dort sämtliche Positionen, die mit der Promotion zusammenhängen (auch die Fahrtkosten). Die Anlage fügst Du natürlich der Erklärung bei.
@bbb
ja, man kann natürlich auch die tatsächlichen Fahrtkosten angeben. Im Zweifel sind diese aber niedriger als die km-Pauschale und nur mit großem Aufwand ausrechenbar. Zudem kannst Du Dir nicht die Rosinen herauspicken: Du kannst nicht für einzelne (Auto-)Fahrten die tatsächlichen Kosten und für andere die Pauschale ansetzen. Im Zweifel fährt man gut mit der Pauschale.
Gruß, Roberto