Tagungsgebühren/Anreise/Hotel von Steuer absetzen?

Jahresarchiv
crêpenoisette

Tagungsgebühren/Anreise/Hotel von Steuer absetzen?

Beitrag von crêpenoisette »

Hallo alle zusammen,


es gab ja schon öfter Threads, in welchen erklärt wurde was man als Promovierender alles von der Steuer absetzen kann.

Wie verhält es sich mit Anreise/Hotel bei Tagungen, auf denen man einen Vortrag gehalten hat (im Inland), und die Kosten zu 100 % selbst zu tragen hatte?

Ich bin externe Doktorandin und habe deswegen keinen Anspruch auf Gelder der Universität, und oftmals ist es so dass nichts oder das Hotel von den Organisatoren gesponsort wird.

Das ging mir dieses Jahr schon 3 Mal so und da kommen dann schon mehrere hundert € zusammen.
bbb

Re: Tagungsgebühren/Anreise/Hotel von Steuer absetzen?

Beitrag von bbb »

Hallo crêpenoisette,

man kann alle angefallenen Kosten für Teilnahme, Anreise, Übernachtung, ggf. Taxifahrten, BahnCard, ÖPNV, etc., die für die Durchführung einer Dienstreise oder Fortbildung entstanden sind, als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Falls man mit einem PKW unterwegs war, kann man die komplette gefahrene Entfernung (hin und zurück) mit einem Kilometersatz von min. 0,30 EUR / km ansetzen.

Außerdem gibt es die Verpflegungskostenpauschalen, abhängig davon, wie viele Stunden am Tag man dienstlich unterwegs war:
http://www.spesen.com/str_rk_abc_6.htm

Ich hoffe, das hilft Dir weiter,

viele Grüße

BBB
mashdoc
Beiträge: 98
Registriert: 17.07.2011, 11:20
Status: Student
Hat sich bedankt: 20 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Tagungsgebühren/Anreise/Hotel von Steuer absetzen?

Beitrag von mashdoc »

Die Absetzung ist aber erst möglich nach erfolgreich abgeschlossener Promotion, oder?
surcam

Re: Tagungsgebühren/Anreise/Hotel von Steuer absetzen?

Beitrag von surcam »

crêpenoisette, beachte aber, dass es praktisch nur etwas bringt, die Sachen zur Einkommensteuerveranlagung einzureichen, wenn die Kosten (evtl. auch im Zusammenhang mit anderen abzugsfähigen Kosten) 1000 € übersteigt. Denn das ist der Werbungskostenpauschbetrag, der immer abgezogen wird, ohne etwas einreichen oder nachweisen zu müssen.

Und noch eine sprachliche Kleinigkeit: "von der Steuer absetzen" klingt immer so, als würde das eingereichte von der Einkommensteuer abgezogen. Dem ist aber nur bei wenigen Sachen so, zB. bei Parteispenden. Die allermeisten anderen abzugsfähigen Kosten werden vom Einkommen abgezogen und mindern damit lediglich das zu versteuernde Einkommen.

@mashdoc: Wenn ich gerade richtig informiert bin, gilt das nur für das Studium, aber nicht für die Promotion. vgl. auch https://doktorandenforum.de/finanzen/steuer.htm
crêpenoisette

Re: Tagungsgebühren/Anreise/Hotel von Steuer absetzen?

Beitrag von crêpenoisette »

@ bbb: Gilt das auch als externe Doktorandin, die hauptberuflich etwas völlig anderes macht und deren Diss sozusagen momentan nur "Hobby" ist?

@ surcam: Ich weiß darüber Bescheid. Ich bin alleine durch Rückmeldegebühren schon bei 500, Tagungen bestimmt nochmal. Dann fahre ich jeden Tag mit dem PKW zur Arbeit, und für die Arbeit kommt auch einiges zusammen (Lehrerin).


Wegen Fahrtkosten: Wo gebe ich die für die Tagungen denn an? Ich weiß nur, wo ich die "normalen", d.h. die für den Hauptjob, hinschreibe.

Danke & liebe Grüße!
Eva
Beiträge: 9256
Registriert: 06.07.2007, 17:35
Status: Dr. phil.
Hat sich bedankt: 5 Mal
Danksagung erhalten: 26 Mal

Re: Tagungsgebühren/Anreise/Hotel von Steuer absetzen?

Beitrag von Eva »

Alle im Zusammenhang mit der Diss anfallenden Kosten kannst du unter "Fortbildung" ansetzen, weil das deiner beruflichen Weiterqualifizierung dient. Ich habe für 2011 erfolgreich z.B. auch die Druckkosten für die Begutachtungsexemplare angegeben, sämtliche Kopierbelege aus dem Copy Shop, Buchquittungen etc. Aber eben auch Fahrt- u. Übernachtungskosten.

Ich kann übrigens die WISO Steuer-Software sehr empfehlen, damit machts sogar richtig Spaß, die Steuererklärung auszufüllen! (Ja, ich bin seltsam! :lol: )
bbb

Re: Tagungsgebühren/Anreise/Hotel von Steuer absetzen?

Beitrag von bbb »

crêpenoisette hat geschrieben:@ bbb: Gilt das auch als externe Doktorandin, die hauptberuflich etwas völlig anderes macht und deren Diss sozusagen momentan nur "Hobby" ist?
wie Eva schon schrieb: wenn Du die Diss als berufliche Fortbildung betrachtest (und sie ist ja in gewisser Weise eine zusätzliche berufliche Qualifikation), dann kannst Du es als Fortbildungskosten ansetzen.
Ich habe sogar (Mahn-)Gebühren in der Bibliothek als Kosten für Fachliteratur anerkannt bekommen.

@surcam: natürlich heißt "von der Steuer absetzen" nicht, dass man das Geld 1:1 zurückbekommt. Bei uns ist es meist ca. ein Drittel des abgesetzten Betrags, den wir als Steuerrückzahlung bekommen. Da kommt aber auch schon einiges zusammen.

@crêpenoisette:
wie Du das genau eintragen musst/kannst, kann ich Dir leider nicht sagen.
Ich nutze - mal wieder wie Eva - eine Software, die mir das abnimmt: die "Steuer-Spar-Erklärung", die wie die WISO-Software bei Tests sehr gute Bewertungen bekommen hat und mit der ich zufrieden bin.
mashdoc hat geschrieben:Die Absetzung ist aber erst möglich nach erfolgreich abgeschlossener Promotion, oder?
Das ist definitiv nicht richtig. Schon während der Promotion kann man die Kosten von der Steuer absetzen und ich glaube nicht, dass man im Falle eines Scheiterns der Promotion die Steuerrückzahlung wieder zurückzahlen müsste. :wink:
crêpenoisette

Re: Tagungsgebühren/Anreise/Hotel von Steuer absetzen?

Beitrag von crêpenoisette »

Ich muss den Thread leider nochmal hervorkramen...Ich beschäftige mich gerade *insensiver* mit dem Thema, notgedrungen :D, bin aber fast durch.

Zwei kleinere Fragen möchte ich an Euch richten:

1) Kilometerpauschale: Liegt die auch bei Fahrten zu Tagungen bei 30 ct. pro Kilometer? Ich habe nichts anderweitiges gefunden, aber da kommen enorme Beträge zusammen.

2) Tagegeld: Kann man das bei Tagungsbesuch auch absetzen (d.h. natürlich nur wenn der Veranstalter nichts finanziert hat, wie in meinem Bereich fast immer)? Ich habe hier 24 Euro pro Tag gefunden.

Vielen Dank!
roberto

Re: Tagungsgebühren/Anreise/Hotel von Steuer absetzen?

Beitrag von roberto »

Hallo crêpenoisette!

1. Wenn Deine Diss nur Hobby ist und nichts mit Deinem jetzigen oder zukünftigen Beruf zu tun hat, darfst Du eigentlich NICHTS als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.

2. Die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro gilt nur für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Wenn Deine Diss nicht mit Deinem derzeitigen Beruf zusammenhängt, aber z.B. mit einer daneben bestehenden (oder zukünftigen) freiberuflichen Tätigkeit, kannst Du die Kosten der Diss (evtl. neben der Werbungskostenpauschale!) als Betriebsausgaben abziehen.

3. Ja, Du dürftest, wenn es denn Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, 30 ct pro km an Fahrtkosten ansetzen.

4. Tagegeld (eigentlich "Verpflegungsmehraufwand"): pauschal 6 Euro ab 8 Std., 12 Euro ab 14 Std. und 24 Euro ab 24 Std. Abwesenheit.

Ob und was Du absetzen darfst, hängt von Deiner derzeitigen und künftigen beruflichen Tätigkeit ab. Wenn Du das etwas genauer beschreibst, kann ich dazu gern noch mehr sagen.

Gruß, Roberto

P.S. Hinsichtlich der zeitlichen Komponente hat bbb alles gesagt...
bbb

Re: Tagungsgebühren/Anreise/Hotel von Steuer absetzen?

Beitrag von bbb »

roberto hat geschrieben:3. Ja, Du dürftest, wenn es denn Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, 30 ct pro km an Fahrtkosten ansetzen.
dürfte man nicht sogar die tatsächlichen Fahrzeugkosten ansetzen, wenn diese höher als 0,30 EUR pro km sind?
Gesperrt