Rechte und Pflichten Dissertation Bulgarien Deutschland

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Sebastian
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Re: Rechte und Pflichten Dissertation Bulgarien Deutschland

Beitrag von Sebastian »

dipler hat geschrieben:Und wie kann nun ein Nachweis geführt werden?
Es kommt immer darauf an, wer fragt und aus welchem Grund:
  • Eine zwingende präventive behördliche Prüfung vor dem ersten Führen ausländischer Titel & Grade gibt es nicht.
  • Der Betroffene hat die Möglichkeit, sich seine akademischen Grade und ihre Führbarkeit bestätigen zu lassen (zumindest in NRW und einigen anderen Bundesländern),
    Man könnte ihn also fragen.
  • Von Amts wegen wird ein Auftreten mit phantastischen Titel wegen der mühsamen Prüfung wohl eher nicht als strafbare Handlung verfolgt. Möglich wäre es, aber irgendwer müsste die Staatsanwaltschaft schon auf die Fährte eines solchen Verstoßes gegen § 132 a StGB setzen. Ob sich die Staatsanwaltschaft sich dieser Mühe auf eine anonyme Anzeige hin unterzieht, weiß ich nicht.
  • Inwieweit evtl. konkurrierende Unternehmen das Vorgehen als evtl. unlautere Werbung abmahnen lassen könne, weiß ich nicht. Bei Lehraufträgen von Rechtsanwälten wird standesrechtlich z.B. durchaus auf die Richtigkeit geachtet.
  • In seiner eigenen Meinungsbildung ist ja jeder frei. Ich zum Beispiel mache mir schon ein Bild von einer Person, die sich als Erwachsener noch vor der Aufzählung phantastischer Auszeichnungen als Schulhofschläger zu erkennen gibt und das für einen Teil der beruflichen Ausbildung hält.
    Schon zu Schulzeiten gehörten das Raufen und [...]zu seinen Hauptbeschäftigungen.
    Und ich habe auch großes Zutrauen in die Fähigkeit der mir wichtigen anderen Menschen, wenn sie solche Sätze lesen.
dipler

Re: Rechte und Pflichten Dissertation Bulgarien Deutschland

Beitrag von dipler »

Danke für die geteilten Informationen.

Eine Anzeige? Könnte geführt werden, ist aber nicht meine Motivation; ziele auch nicht auf einen Vorteil ab.
praktikum
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Re: Rechte und Pflichten Dissertation Bulgarien Deutschland

Beitrag von praktikum »

flip hat geschrieben: Da würden jetzt alle widersprechen, die .
Widersprechen kann man alles und jedem. Deshalb muss es noch lange kein inhaltich relevanter Widerspruch sein. ;)

Es ist nebenbei schon ein schlechtes Zeichen, falls ein ausgesprochener Titelposer in jedem Formular Dr. X. hinschreibt, aber ausgerechnet im Personalausweis nichts davon steht. Denn so verpasst er die Gelegenheit, die behördliche Post mit dem "Dr." vor dem Namen zu erhalten. :)
dipler

Re: Rechte und Pflichten Dissertation Bulgarien Deutschland

Beitrag von dipler »

Noch einmal nachgefragt.

Gibt es eine Möglichkeit die Dissertation über eine behördliche Stelle bzw. über dritte anzufordern? Müssen Dissertationen innerhalb der EU öffentlich zugänglich sein?
Etweb

Re: Rechte und Pflichten Dissertation Bulgarien Deutschland

Beitrag von Etweb »

dipler hat geschrieben:Noch einmal nachgefragt.

Gibt es eine Möglichkeit die Dissertation über eine behördliche Stelle bzw. über dritte anzufordern? Müssen Dissertationen innerhalb der EU öffentlich zugänglich sein?
Liest du unsere Beiträge? Das ist wenn überhaupt in der Promotionsordnung geregelt und wenn die nicht vorgibt das Belegexemplare in den Bibliotheken ausliegen müssen, dann hast du Pech gehabt.
dipler

Re: Rechte und Pflichten Dissertation Bulgarien Deutschland

Beitrag von dipler »

Etweb hat geschrieben:Liest du unsere Beiträge?
Selbstverständlich.
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