Hallo zusammen,
ich erhalte auch ein Promotionsstipendium und habe mich sofort bei meiner Krankenkasse gemeldet, um zu erfahren, was sich jetzt für mich versicherungstechnisch ändern wird. Meine Ansprechpartnerin hat mir Formulare in die Hand gedrückt für eine studentische Versicherung, obwohl Sie wusste, dass es sich um ein Promotionsstipendium handelt. Nach zwei Monaten erst kriege ich einen Brief, dass ich keinen Anspruch auf eine studentische Versicherung (was mir inzwischen auch klar ist) habe und daher die letzten zwei Monate gar nicht versichert war. Darf die Krankenkasse nun rückwirkend den Betrag für eine freiwillige Versicherung (in meinem Fall ca. 300 € monatlich) verlangen, obwohl der Fehler nicht bei mir, sondern bei meiner Sachbearbeiterin liegt? Habe nun wegen diesem Fehler und der langen Bearbeitungszeit eine Kündigung eingereicht. Bin mal gespannt, wann ich austreten darf.
Mit der Mitteilung, dass eine studentische Versicherung nicht möglich ist, habe ich auch noch einen Einkommenanfrage-Fragebogen erhalten. Diesen muss ich zwingendermaßen wahrscheinlich ausfüllen, da ich bis zum geplanten Austritt aus meiner jetzigen Krankasse versichert werden muss. In diesem Fragebogen wollen die auch eine Kopie von meiner Einkommenssteuererklärung vom letzten Jahr haben (war letztes Jahr als wissenschaftlich Mitarbeiterin angestellt). Wird der Beitrag, den ich vom Finanzamt zurückerstattet bekommen habe, bei der Versicherung nun auch als Einkommen angesehen, sodass ich mehr als die 300€ zahlen darf?
Julia1988
Edit Sebastian 03.05.2014: Dieser Beitrag wurde aus dem Thread zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags bei Promotionsstipendium abgetrennt.
Krankenversicherung: Promotions-Stipendium falsch eingestuft
Re: Krankenversicherung: Promotions-Stipendium falsch einges
Hi
Ist dein Status bei der Hochschule nicht Student?
Ich wurde als PhD Student mit Stipendium ganz normal mit Studentenversicherung versichert.
Ist dein Status bei der Hochschule nicht Student?
Ich wurde als PhD Student mit Stipendium ganz normal mit Studentenversicherung versichert.
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Re: Krankenversicherung: Promotions-Stipendium falsch einges
Da hast Du in den Augen vieler wohl "Glück gehabt", denn in der Regel dürfte das nicht so sein (s. redaktioneller Beitrag).CD45 hat geschrieben:Hi
Ist dein Status bei der Hochschule nicht Student?
Ich wurde als PhD Student mit Stipendium ganz normal mit Studentenversicherung versichert.
Zur Ausgangsfrage:
Sehr ärgerlich!
Die Einkommensteuerrückerstattung bezieht sich ja auf das Vorjahr und erfolgt also nur einmalig. Ich glaube kaum, dass man das als regelmäßiges Einkommen im Sinne des Sozialrechts ansehen wird. Überdies hat sich ja - wie Du schreibst - Deine Einkommenssituation im Vergleich zum Vorjahr schon dadurch gravierend verändert, dass Du die WiMA-Tätigkeit jetzt gar nicht mehr ausübst.
Gruß
Sebastian
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