nach 8 Jahren fand nun einlich meine Disputation statt und ich habe alles bestens über- und bestanden. Doch nachträglich wurde ich jetzt etwas unsicher, was eine Formulierung angeht.
In unserer Promotionsordnung ist geregelt, dass Disputationen öffentlich sind. Tatsächlich tauchte zu meiner Disputation als "Überraschung" mein Chef auf, der von der Prüfungskommission nicht des Raumes verwiesen wurde, weshalb ich dachte, dass alles in Ordnung sei. Nun sah ich durch Zufall im Flur, ich hatte mich nicht damit beschäftigt, im Aushang die Einladung zu meiner Disputation, auf der "hochschulöffentlich" stand. Aber dann ist es doch Angelegenheit des Vorsitzes der Prüfungskommission, zu fragen, wer derjenige Gast ist und ihn gegebenenfalls des Raumes hätte verweisen müssen oder? Ich denke jetzt mal nicht, dass dieser Umstand zur Aberkennung meiner Prüfungsleistung führt, aber etwas unsicher bin ich jetzt doch
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Vielen Dank für eure Meinungen.