Demgegenüber wird in der Promotionsurkunde der "Grad eines Doktors (...) verliehen".
Sprich: Die Bescheinigung hat gleich zwei Minuszeichen im Verhältnis zur endgültigen Promotionsurkunde.
Ohne jetzt in den Verwaltungsvorschriften nachgeblättert zu haben, müsste der Beamte sich wegen der Vorläufigkeit die Sache ansonsten ja auf Wiedervorlage legen. Womöglich könnte er sich einen Spaß daraus machen und Dich alle paar Monate antanzen lassen, damit Du nachweist, dass Du die vorläufige Befugnis immer noch hast.
Und im Ergebnis kann ich flip auch nur zustimmen - und empfehle gern nochmal die Lektüre des Artikels "Doktortitel führen" im redaktionellen Teil!
Sebastian
Edit 23:11:
Hab natürlich doch noch nachgesehen, Ziff. 4.1.3 VwV PassG
Das mit dem Geburtsdatum in der Promotionsurkunde wusste ich auch nicht Meine z.B. enthält keines.4.1.3 Doktorgrad
Andere akademische Grade und Titel als der Doktorgrad dürfen nicht eingetragen werden. Doktorgrade müssen nachgewiesen werden (z. B. durch eine Verleihungsurkunde oder ein Besitzzeugnis), sofern sie sich nicht schon aus dem Personalausweis, einem früheren Pass oder dem Melderegister ergeben. Sofern in der Verleihungsurkunde, dem Besitzzeugnis etc. lediglich der Name und Vorname eingetragen sind, ist dies für den Nachweis des Doktorgrades nicht ausreichend. Das Nachweisdokument muss neben dem Namen und Vornamen weitere zur Identitätsfeststellung geeignete Angaben, wie z. B. das Geburtsdatum enthalten.
Doktorgrade werden ohne Zusatz der Fachrichtung in abgekürzter Form mit Punkt eingetragen (DR. oder Dr.; wegen der Schreibweise siehe Ziffer 4.1.1.3). Die Schreibweise des Doktorgrades folgt hinsichtlich der Groß- und Kleinschreibung der Schreibweise des Familiennamens. Ehrendoktortitel (z. B. DR.HC., DR.EH.) sind grundsätzlich nur eintragungsfähig, wenn sie von einer deutschen Hochschule oder Universität mit Promotionsrecht verliehen worden sind. Es gelten die Ausfüllhinweise in der jeweils gültigen Fassung. Andere akademische Grade oder Amtsbezeichnungen, z. B. Dipl.-Ing. oder Prof. dürfen nicht eingetragen werden.