Veröffentlichung - Vergütungsanspruch?

Einreichung, Korrektur, Rigorosum, Disputation, Drucken, Titelführung, Steuern
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larajus

Veröffentlichung - Vergütungsanspruch?

Beitrag von larajus »

Hallo!
Ich habe einen kleinen Artikel zu meinem Dissertationsthema in einer Fachzeitschrift veröffentlicht, Umfang sind etwa 5 Seiten. Hat jemand Erfahrung mit der Vergütung als Autor für einen solchen Artikel? ich habe gehört, man kann dem Verlag eine Rechnung stellen, wobei die Vergütung pro Seite kalkuliert wird.

Falls dies beim jew. Verlag üblich ist, benötige ich dazu aber eine eigene USt. ?
Wie sieht die Inrechnungstellung dann aus? Gibt's Besonderheiten zu beachten?
Wer weiß Näheres dazu und hat Erfahrungen?
stefbond007

Beitrag von stefbond007 »

Nun, sagen wir es so, ich habe zwar keine erfahrung mit dem veröffentlichen, aber sehrwohl vom steuerrecht. gesetzlich gesehen benötigst du eine ust nur wenn du soetwas häufiger machst und eine bestimmte monatsgrenze / einen freibetrag überschreitest. Am besten kommst du, wenn du einfach eine rechnung schreibst und dich als kleinunternehmer ausgibst, dann gilt nämlich ebendiese reglung für dich und dein freibetrag erhöht sich drastisch. desweiteren fließt es dann nur in die est/ gewest von der firma mit ein und du musst nicht extra deswegen eine est machen...;) grundsätzlich eine andere situation ergibt sich wenn du irgendwo neben bei jobbst! nun dann
larajus

Beitrag von larajus »

Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe eine normale Stelle (Jura), Steuerklasse I, die mit der Veröffentlichung nichts zu tun hat. Insofern habe ich bislang nie als "Kleinunternehmer" oder Gewerbetreibende agiert und auch keine USt. (Und bislang auch noch nie Rechnungen gestellt.) Wenn ich Dich richtig verstehe, meinst Du also, ich kann die Rechnung einfach so stellen, d.h. ohne Angabe von Steuernummer und mir die Vergütung überweisen lassen? Oder muss ich mich als "Kleinunternehmer" bezeichnen, wenn ich die Rechnung stelle, dann aber keine weiteren Angaben machen ... (?)
stefbond007

Beitrag von stefbond007 »

schreibe so ne art rechnung:

Briefkopf....Offiziel mit Tel.(von dir) und Adressen der Partner
dann Betreff: Rechnung für ....
danach: Anrede
im Text: rechnung für
zusatz: diese rechnung bleibt im sinne der kleinunternehmerreglung (paragraph sounso im HdGB) von der Ust befreit
grüße
datum
handschriftliche unterschrift!sonst ist die rechnung nicht gültig....
kopie ziehen abschicken, erhaltungsvermerk besorgen(kontoauszug etc, mit aussagekräftiger Verwendungszeile!)
zusammenheften, abheften!
so dann hast du deine rechnung, achso datzum und ort net vergessen und alles hübsch ausformulieren sollten aber eigentlich nicht mehr als 3 Sätze text werden
chrke83

Beitrag von chrke83 »

Hallo larajus,

ich habe auch schon in juristischer Literatur Aufsätze veröffentlicht.

Bitte bitte schreibe KEINE Rechnung! Du bekommst ein Spaltenhonorar und das ist nahezu bei jedem Verlag von vornherein festgelegt (jedenfalls bei C.H. Beck, C.F. Müller etc.). Du bekommst mit Deinen Korrekturfahnen auch einen Zettel, auf dem Du Deine Kontonummer etc. eintragen musst. Ca. 2 Wochen nach Veröffentlichung bekommst Du dann Dein entsprechendes Honorar direkt aufs Konto überwiesen (meist kurz vorher bekommst Du noch einen Brief mit genauer Auflistung der Honorarssumme). Du musst also nichts berechenen, das macht der Verlag ...

Gruß
PS: Und Deine Frage mit der USt wird nach Erhalt des Zettels vom Verlag auch beantwortet! Ein Kreuz genügt da und Du bist von der USt befreit!
larajus

Beitrag von larajus »

Vielen Dank für die Antworten,

@ chrke83: Das wäre prima. Aber leider handelt es sich bei mir nicht um einen so großen Verlag, sondern einen kleinen juristischen Fachverlag. Der Artikel ist bereits veröffentlicht und ich habe bisher keine Meldung über anzugebende Kontoverbindung o.ä. erhalten. Möglicherweise wird mir das noch mit dem bald eintreffenden Belegexemplar (Zeitschrift erschien Ende Dezember) zugeschickt, aber mit einer solchen Aufforderung rechne ich nicht. Wenn ich also nicht tätig werde, wird der Verlag auch nichts zahlen (fürchte ich).

Von anderen Autoren weiß ich, dass sie nach Erscheinen ihres Artikels einfach eine Rechnung zum Verlag schicken, bin mir aber nicht sicher, ob ich als (noch) Nicht-Rechtsanwalt das auch einfach darf... (wenngleich es ja keinen Unterschied machen kann, denn schließlich habe ich auch veröffentlicht und insofern ist im Sinne der Gleichbehandlung ja Autor = Autor).

@ stefbond007: Vielen Dank für das Beispiel, klingt gut!
Sebastian
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Keine USt und auch bloß keine Rechnung

Beitrag von Sebastian »

Ich kenne es auch nur so, dass der Fachverlag von sich aus und ohne Rechnung zahlt.
Vorschlag: Noch drei, vier Wochen warten, ggf. vorher dort telefonisch nachfragen - aber bloß nicht gleich eine Rechnung schicken, das kenne ich auch nur als völlig unüblich.

Zum Thema Umsatzsteuer bei wissenschaftlichen Autorenhonoraren hat der Erich Schmidt Verlag eine nettte und m.E. auch richtige Zusammenfassung veröffentlicht:
http://www.esv.info/download/hinweise/a ... steuer.pdf (2. Seite).
Für Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz gilt folgende Ausnahmeregelung: Überstieg der Gesamtumsatz im Vorjahr nicht 17.500 EUR und wird der Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen, so wird Umsatzsteuer nicht erhoben (§ 19 Abs. 1 UStG), d. h. die Finanzverwaltung verzichtet auf eine Umsatzversteuerung der von dem Unternehmer erbrachten Leistungen. Diese
Voraussetzungen werden häufig auf Autoren zutreffen. Der Autor darf in dem Fall in seiner Rechnung, die er dem Verlag erteilt, Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen. Außerdem entfällt die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.
Stand dieser Daten: 30.06.2007.

Ãœber diese Grenzen wirst Du vermutlich nicht kommen, oder? :wink:
Bei der Einkommensteuer mußt du diese Einnahme später natürlich angeben.
larajus

Beitrag von larajus »

Sebastian vielen Dank. Nein, über diese Grenze werde ich auch mit größten Anstrengungen nicht kommen. :?
Ich denke das ist der richtige Weg: zunächst (noch) abwarten, dann frage ich telefonisch nach. Schließlich weiß ich aus sicherer Quelle, dass der Verlag definitiv mir bekannten Autoren bereits eine Vergütung hat zukommen lassen. (Allerdings weiß ich nicht, welche Modalitäten im Hintergrund liefen..) Letztlich ist die offene Nachfrage, welche Vergütungsmodalitäten gelten und wie dies gehandhabt wird,ja auch zulässig. Ein professioneller Verlag wird sich dem -so nehme ich an- nicht verschließen und eine ehrliche Antwort geben.

Besten Dank für die bisherigen Antworten.
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