Ich habe meine Doktorarbeit im Jahr 2011 bei einem Verlag publiziert.
Das hat natürlich die üblichen Kosten verursacht.
Im Jahr 2012 habe ich von der VG Wort im Rahmen der Ausschüttung Geld bekommen.
Ich weiß, dass der Betrag im Prinzip versteuert werden muss.
Meine Frage lautet nun, ob ich die verursachten Kosten von 2011 von der Ausschüttungssumme 2012 subtrahieren kann. Eigentlich habe ich ja keinen Gewinn, wenn ich im Jahr zuvor in die Publikation entsprechend investiert habe.
Ich bin mir aber unsicher, ob ich beide Beträge miteinander verrechnen darf.
Vielleicht hat jemand ein ähnliches Problem.
Vielen Dank
Auschüttung VG Wort und Steuer
Re: Auschüttung VG Wort und Steuer
Bist du Selbständig/Freiberufler (ich gehe davon aus, weil du von "Gewinn" sprichst). Hast du die Kosten nicht schon für die Steuererklärung 2011 geltend gemacht? Wenn nein, dann gehts für 2012 m.W. auch nicht mehr, Rechnungsdatum ist entscheidend. Wenn ja, dann kannst du sie natürlich nicht noch ein zweites Mal verrechnen.
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Re: Auschüttung VG Wort und Steuer
musicus hat schon Recht.
Die Berechnung erfolgt i.d.R. pro Kalenderjahr, abziehen kann man die Ausgaben - soweit ich das System verstanden habe - immer nur im selben Jahr oder aufgrund eines wirksam festgestellten Verlustvortrags.
Anders könnte es also werden, falls Du auch für 2011 noch keine Steuererklärung abgegeben hast und das jetzt noch nachholen darfst. (der Artikel hier sah ganz hoffnungsvoll aus).
Ansonsten wären die VG-Wort-Einnahmen aus diesem Jahr Einnahmen aus freiberuflicher schriftstellerischer Tätigkeit, die Du natürlich auch in diesem Jahr ausgeübt hast, wenn auch vielleicht mit weniger wirtschaftlichem Erfolg. Viele Menschen brauchen für so etwas Arbeitszimmer, Schreibtische, PCs, Internetanschluss, Telefon, ...
Gruß
Sebastian
Die Berechnung erfolgt i.d.R. pro Kalenderjahr, abziehen kann man die Ausgaben - soweit ich das System verstanden habe - immer nur im selben Jahr oder aufgrund eines wirksam festgestellten Verlustvortrags.
Anders könnte es also werden, falls Du auch für 2011 noch keine Steuererklärung abgegeben hast und das jetzt noch nachholen darfst. (der Artikel hier sah ganz hoffnungsvoll aus).
Ansonsten wären die VG-Wort-Einnahmen aus diesem Jahr Einnahmen aus freiberuflicher schriftstellerischer Tätigkeit, die Du natürlich auch in diesem Jahr ausgeübt hast, wenn auch vielleicht mit weniger wirtschaftlichem Erfolg. Viele Menschen brauchen für so etwas Arbeitszimmer, Schreibtische, PCs, Internetanschluss, Telefon, ...
Gruß
Sebastian
Re: Auschüttung VG Wort und Steuer
Vielen Dank füre eure Bemühungen.
Habe es mir fast schon so gedacht. Für 2011 konnte ich die Publikationskosten leider nicht wirksam absetzen.
Für 2012 kämen sie mir gelegen, da ich durch die Ausschüttung mehr Gewinn habe.
Grüße Kassandra
Habe es mir fast schon so gedacht. Für 2011 konnte ich die Publikationskosten leider nicht wirksam absetzen.
Für 2012 kämen sie mir gelegen, da ich durch die Ausschüttung mehr Gewinn habe.
Grüße Kassandra
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Re: Auschüttung VG Wort und Steuer
Hast Du den verlinkten Artikel ganz gelesen?
Die Passage
Gruß
Sebastian
Die Passage
klang mir ganz aussichtsreich.Hatten Sie eine Steuererklärung eingereicht, aber die Verluste nicht angegeben, ist bei bestandskräftigem Steuerbescheid eine Nachmeldung der Verluste noch innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist für den Steuerbescheid möglich (...)
Gruß
Sebastian
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