Polizeiliches Führungszeugnis?

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YFP

Polizeiliches Führungszeugnis?

Beitrag von YFP »

Ich wüsste gerne ob man bei Beginn oder irgendwann während der Doktorarbeit ein polizeiliches Führungszeugnis zeigen muss?
Das Problem ist, ich habe früher mal eine Dummheit gemacht, die da drin steht, die aber nichts großes ist. Hoffe nicht, dass mir das die Karriere kosten kann.
Laplace

Re: Polizeiliches Führungszeugnis?

Beitrag von Laplace »

Falls du als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni angestellt wirst, wird ein Führungszeugnis für den öffentlichen Dienst benötigt. Ob du eines für die Durchführung der Promotion selbst brauchst, ist in der jeweiligen Promotionsordnung geregelt. Nach meiner Promotionsordnung muss ich ganz am Ende eines mit dem Einreichen der Dissertation abgeben, falls ich nicht aktuell oder bis vor kurzem an der Uni gearbeitet habe (vermutlich, weil die Uni dann ja sowie so eins hat). Nirgendwo steht, dass ein Eintrag zwangsläufig ein Problem sein muss - Details können dir bestimmt die Juristen hier im Forum besser erklären.

In jedem Fall würde ich das möglichst Frühzeitig klären. Vielleicht nicht gleich beim ersten Vorstellungsgespräch, aber auf jeden Fall würde ich es selbst ansprechen, falls absehbar ist, dass du es irgendwann brauchen wirst. Je nachdem, wie dumm deine Dummheit war, wirst du dann wohl sehen, ob es ein Problem ist oder nicht. Professoren sind aber auch Menschen, die eine "Kleinigkeit" von echtem Ärger unterscheiden können sollten. Am schlimmsten wäre es wohl, wenn es nach jahrelanger Arbeit Ärger beim Einreichen der Diss gibt... (es sei denn, es ist absehbar, dass der Eintrag irgendwann gestrichen wird?)
YFP

Re: Polizeiliches Führungszeugnis?

Beitrag von YFP »

Also bei mir ist eine Verurteilung wegen "Erschleichens von Leistungen" drin. Also nichts Schlimmes, finde ich.
Laplace

Re: Polizeiliches Führungszeugnis?

Beitrag von Laplace »

Bist du zu oft beim Schwarzfahren erwischt worden? Oder was mag das bedeuten? Wenn es tatsächlich eine bedauerliche "Kleinigkeit" ist, lässt mich der gesunde Menschenverstand nicht mit Problemen rechnen. In jedem Fall würde ich versuchen, zur rechten Zeit offen damit umzugehen, um das Problem nicht zu vergrößern. Es sei denn, du kannst dir sehr, sehr sicher sein, dass der Eintrag rechtzeitig gelöscht wird.
Wierus
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Re: Polizeiliches Führungszeugnis?

Beitrag von Wierus »

Soviel ich weiß, muss man das polizeiliche Führungszeugnis erst bei Eröffnung des Promotionsverfahrens vorlegen. Ich glaube aber nicht, dass die vorhandenen Einträge eine große Rolle spielen. Außer natürlich man hat zahlreiche Einträge wegen Betrug, Urkundenfälschung oder ähnlichem. :wink:

Ach ja: im Grunde hat die Uni auch später noch das Recht, den Titel zu entziehen, wenn man durch sein Verhalten den Ruf der Alma Mater schädigt. D.h. es könnten dann auch beim Eröffnungsantrag etwaige Einträge wegen Volksverhetzung, Diskriminierung u.ä. durchaus relevant sein.

//edit:
Du hast einen Eintrag wegen Erschleichung von Leistungen? Ein absolutes Bagatelldelikt das dir höchstens dann Probleme machen wird, wenn jemand nicht weiß was es bedeutet... :mrgreen:
MastaofDissasta

Re: Polizeiliches Führungszeugnis?

Beitrag von MastaofDissasta »

:?: Ich musste mein (btw absolut lupenreines) Führungszeugnis noch nie vorlegen, weder bei der Anstellung an der Uni (da musste ich nur mit einer Unterschrift bestätigen, dass ich mich in meinem ganzen Handeln und Tun zur freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung bekenne und die Vorschriften zur Abrechnung von privaten Telefongesprächen verinnerlicht habe, was in dreifacher Ausfertigung zu unterschreiben war). Promotionsordnung sieht auch kein Führungszeugnis vor (und ich vermute, an der Uni, an der ich bin, liebevoll auch "letzte Heimstatt der Landesfriedensbrecher von '68 und Brokdorf" genannt, gibt sehr, sehr gut Gründe dafür, in diesem Punkt nicht zu genau hinzusehen). Das Führungszeugnis ist doch nur notwendig, wenn man eine Vertrauensstellung einnimmt, z.B. als Beamter, gerade bei Diss können sie doch nix machen: Grad entziehen oder verweigern geht bei nicht-wissenschaftlichen Gründen fast gar nicht.

Nachtrag: Bist du dir eigentlich sicher, dass das "Erschleichen von Leistungen" überhaupt im Führungszeugnis auftaucht? Meines Wissens wird das erst bei mehrfacher Wiederholung überhaupt relevant, aber dann als Betrug, weil man dann ja weiß, dass man einen Fahrschein bräuchte.
Mops-Kinase

Re: Polizeiliches Führungszeugnis?

Beitrag von Mops-Kinase »

Also ich musste sowohl für die Anstellung als WiMi als auch für die Anmeldung der Promotion beim Promotionsamt ein Führungszeugnis im Original vorlegen das einbehalten wurde. Für die Anstellung wurde sogar ein "erweitertes Führungszeugnis" gefordert. Hängt also von der Stelle bzw. Organisation ab. Inwiefern sich Eintragungen dann auswirken kann ich nicht sagen, ich habe noch nichts angestellt ;)
Sebastian
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Re: Polizeiliches Führungszeugnis?

Beitrag von Sebastian »

Beim Bundesjustizamt gibt es die Information zu den Tilgungsfristen, die sich ansonsten aus dem Bundeszentralregistergesetz ergeben.
11. Wann werden Eintragungen im Führungszeugnis wieder gelöscht?

Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. (...)
Gruß
Sebastian
Laplace

Re: Polizeiliches Führungszeugnis?

Beitrag von Laplace »

@Juristen: Aus Neugier hab ich nochmal in meiner Promotionsordnung nachgelesen. Da steht nur etwas davon, dass ich ein Führungszeugnis mit der Diss zusammen einreichen muss. Da steht nicht, was passiert, wenn ein Eintrag drin steht, sondern tatsächlich nur, dass die Uni eines haben will. Bedeutet das dann, das der Inhalt letztlich egal ist? Oder kann man implizit annehmen, dass ein Eintrag etwas schlimmes ist, weswegen meine Diss abgelehnt werden könnte?
YFP

Re: Polizeiliches Führungszeugnis?

Beitrag von YFP »

Das war nicht wegen Schwarzfahren.... habe mal zu Unrecht soziale Leistungen bezogen, obwohl ich es zu jener Zeit nicht durfte und es kam heraus.
Aber wenn ich das so lese was Ihr schreibt, dann müsste es bei mir inzwischen wieder ohne Eintragungen sein. Weiß ich selbst nicht, denn ich hab keins beantragt seit Jahren. Davor stand noch was drauf.
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