TV-L: Stufenzuordnung

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wai

TV-L: Stufenzuordnung

Beitrag von wai »

Hallo,

ich habe eine rechtliche Frage zur Stufenzuordnung nach TV-L 13.

Es heißt http://www.personalrat.uni-freiburg.de/ ... 009-08.pdf, bzw. in $ 16,2 des Tarifvertrags der Länder:
Neu eingestellte Beschäftigte ohne einschlägige Berufserfahrung werden unabhängig von ihrem Alter der Stufe 1 zugeordnet [...]
Liegt einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vor, wird unterschieden zwischen:
- einschlägiger Berufserfahrung, die beim gleichen Arbeitgeber gesammelt wurde und
- einschlägiger Berufserfahrung, die bei einem anderen Arbeitgeber gesammelt wurde
Bei einer Neueinstellung beim selben Arbeitgeber werden frühere Zeiten voll anerkannt (bis zur Endstufe), unter folgenden drei Bedingungen [...].
1. Bei einem unschädlichen Unterbrechungszeitraum: die Zeit zwischen dem alten und neuen Vertrag darf nicht länger als 6 Monate (bei Wissenschaftlern/innen: 12 Monate) betragen.
2. Die Berufserfahrung muss „einschlägig“ sein, d.h. auf die Aufgaben bezogene Tätigkeiten, gleichartige und gleichwertige Tätigkeiten; Tätigkeiten in einer niedrigeren Entgeltgruppe gelten nicht als einschlägig. Auch Praktika (außer Berufspraktika), Volontariate und Ausbildungszeiten gelten nicht als einschlägig. Die Berufserfahrung muss dokumentiert sein.
3. Die einschlägige Berufserfahrung muss mindestens ein Jahr betragen.
Einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr bei einem anderen Arbeitgeber wird durch eine Stufenzuordnung zu Stufe 2 (ab 1.2.2010 bei 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung: Stufe 3) anerkannt, wenn die [...] Bedingungen 2 und 3 erfüllt sind..


Dann folgt ein Beispiel:
Technischer Angestellter in E 11, 7 Jahre Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber --> Anerkannte Berufserfahrung: Stufe 4, 3435,05 €
Technischer Angestellter in E 11, 7 Jahre Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber --> Anerkannte Berufserfahrung: Stufe 2, Stufe 2
2904,60 €


Wieso ist der technische Angestellte, der die Berufserfahrung bei dem anderen Arbeitgeber gesammelt hat jetzt nicht in Stufe 3 (er hat ja über 3 Jahre Berufserfahrung)?

Ich frage das, denn ich mache mir zu Zeit viele Gedanken über meine (zukünftige) Promotion und den Ort meiner Promotion. Ich denke aber auch, dass es in der Wissenschaft eher üblich ist, an mehreren verschiedenen Unis gearbeitet zu haben, oder wie seht ihr das?
Sebastian
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Re: rechtliche Frage zum TV-L

Beitrag von Sebastian »

Der wahre Experte für TV-L bin ich auch nicht aber: den in Deinem Skript angeführten § 40 mit der grundsätzlichen Anerkennung der Berfuserfahrung beim anderen Arbeitgeber hast Du gesehen, oder?
Außerdem scheint mir das Skript - wie sich auch aus den Daten ergibt - veraltet zu sein, denn es heißt dort u.a. auch
Einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr bei einem anderen Arbeitgeber wird durch eine Stufenzuordnung zu Stufe 2 (ab 1.2.2010 bei 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung: Stufe 3) anerkannt, wenn die in Folie 5 genannten Bedingungen 2 und 3 erfüllt sind.
Vielleicht hat sich da zwischenzeitlich etwas geändert...

Gruß
Sebastian
kleineSchnecke

Re: rechtliche Frage zum TV-L

Beitrag von kleineSchnecke »

hihi, das ist die Lösung: Das Skript ist von 2009, wie aus dem Namen der PDF-Datei erkennbar.
Das Beispiel mit dem Technischen Angestellten folgt demnach ebenfalls der Regelung von 2009 - daher wird er in Stufe 2 eingestuft :-)
Er hat 7 Jahre bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet, und es heißt: "Einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr bei einem anderen Arbeitgeber wird durch eine Stufenzuordnung zu Stufe 2 anerkannt".
Inzwischen gibt es aber sicherlich schon wieder eine neuere Version des Tarifvertrags, also falls du für dich selbst was rechnen willst, wai, dann such dir erstmal die neue Version heraus :)
Eva
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Re: rechtliche Frage zum TV-L

Beitrag von Eva »

Meine Erfahrung: Die Einstufung innerhalb einer Entgeltgruppe des TV-L ist verhandelbar, da ist man also nicht zu 100% an den Tarif gebunden, weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer.
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