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ich habe erfolgreich vor dem Sozialgericht dagegen geklagt, dass die Techniker Krankenkasse meine Forschungspauschale zur Beitragsbemessung heranzieht. Die Pauschale darf nicht angerechnet werden und ich bekomme die bereits gezahlt Beiträge zurück.
Das Urteil sollte demnächst unter dem Aktenzeichen "S 2 KR 274/15" zu finden sein.
Hallo Jens,
könntest Du dazu vielleicht noch mitteilen, welches Sozialgericht entschieden hat? Allein mit dem Aktenzeichen ist die Recherche auf der entsprechenden Internetseite der Sozialgerichtsbarkeit bislang nicht erfolgreich.
Danke!
Sebastian