Bewilligtes Stipendium - Ehegatten-Einkommen anrechnen...?

Finanzplanung, Stipendien incl. und Muster-Gutachten für eine Stipendienbewerbung, Krankenversicherung als Doktorand
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tabita

Bewilligtes Stipendium - Ehegatten-Einkommen anrechnen...?

Beitrag von tabita »

Hallo an alle,
ich weiß nicht, ob ich hier im richtigen Forum bin, aber ich versuch´s einfach mal...

Also: ich habe nun alle (durchaus beschwerlichen) Hürden der Beantragung eines Stipendiums genommen und mir wurde gestern ein Landesstipendium zugesprochen.
Es handlt sich um knapp 900 Euro Grundstipendium und 200 Euro Kinderbetreuungszuschlag.
So weit, so gut. Aber nun lese ich, dass das Einkommen des Ehegatten anzurechnen und der zwölfte Teil quasi vom monatlichen Stipendium abgezogen wird.
Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder.
Mein Mann verdient immerhin so gut, dass er unsere vierköpfige Familie durchfüttern kann. - Bedeutet diese Klausel der Anrechnung des Gehaltes damit, dass er auch dafür bezahlen muss, wenn ich promovieren möchte?
Ich dachte, ich bekomme das Stipendium, weil ich gut bin - und nun hört sich das doch eher so an, als hätte ich eine Sozialleistung beantragt.

Hat jemand Erfahrung mit diesem Problem? Was ist das anzurechnende Jahresgehalt? Man hat ja eine Mitteilungspflicht...
Gibt es einen Weg, das Stipendium doch ausgezahlt zu bekommen?

(Ganz schön blöd fürs Selbstwertgefühl, vom Ehemann derart abhängig gemacht zu werden...)

Hoffe auf baldige Antwort.
Grüße,
T.
Kuniko

Re: Bewilligtes Stipendium - Ehegatten-Einkommen anrechnen...?

Beitrag von Kuniko »

Hallo Tabita,
erst mal herzlich Willkommen hier bei uns im Forum und herzliche Glückwünsche zum Stipendium. Leider ist das so eine spezifische Frage, dass ich dir keine genauere Antwort darauf geben kann. Aber ich kenne das auch gar nicht, dass man Ehegatten-Einkommen bei Stipendien angeben muss. Was ist denn ein Landesstipendium genau?
Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass man am besten fährt, wenn man direkt da nachfragt - die selber wissen da ja am genauesten Bescheid und (zumindest bei mir) sind die immer ganz dankbar, wenn man offen mit sowas umgeht.

Hilft nicht wirklich weiter, sorry, aber vielleicht weiß ja doch noch jemand was dazu?
Liebe Grüße jedenfalls, Kuniko
Sebastian
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Re: Bewilligtes Stipendium - Ehegatten-Einkommen anrechnen...?

Beitrag von Sebastian »

Hallo Tabita,

hast Du mal auf den Seiten "Deines" Stipendiengebers nachgeschaut? Ich habe per Google einige verschiedene Landesstipendien gefunden, mit jeweils unterschiedlichen Förderkonzepten. Zumindest bei einem interessierten sie sich wohl auch um das Einkommen des Partners - als es um die Kinderbetreuungskosten ging. Das könnte ich auch noch nachvollziehen, obwohl es mit der Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung durchaus auch Stiftungen gibt, die gerade diesen Ansatz für verfehlt halten und deshalb ganz bewußt "Kinderförderung" betreiben.
Aber insgesamt: Glückwunsch zum Stipendium - das ist doch ein Grund zur Freude
Sebastian
tabita

Re: Bewilligtes Stipendium - Ehegatten-Einkommen anrechnen...?

Beitrag von tabita »

Hallo Sebastian und Kuniko,
danke erstmal für Eure Antworten. Meine Frage ist tatsächlich seeeehr spezifisch.
Ich habe natürlich nachgeschaut auf den Seiten bzw. dem Graduiertenfördergesetzt meines Landes. Und da steht halt das mit dem Anrechnen des Gehaltes des Ehegatten.
Direkt da nachzufragen, wo es vergeben wird würde u.U. schlafende Hunde wecken... - das wollte ich ja auf diesem Wege vermeiden.
Generell werden übrigens in diesem Paragraphen nur Ehegatten, nicht jedoch Lebenspartner erwähnt - fast schon verfassungswidrig, oder?
Na, ich werde mal weiter nach Infos fanden und würde mich freuen, falls irgendjemand näheres weiß und es mir hier mitteilt...
Danke vorab,
Tabita
Ariane

Re: Bewilligtes Stipendium - Ehegatten-Einkommen anrechnen...?

Beitrag von Ariane »

Hallo Tabita,

im Gesetz zu dem Landesstipendium, das ich bekomme (Berlin), gibt es auch einen Paragraphen, der besagt, dass Einkünfte des Ehegatten ab einer gewissen Höhe angerechnet werden. Ich selbst bin nicht verheiratet, aber eine Freundin von mir hat das Stipendium gar nicht erst beantragt, weil ihr Mann "zu viel" verdient und man ihr gesagt hat, sie würde es dann sowieso nicht bewilligt bekommen bzw. es würde nach der Anrechnung kein auszuzahlender Betrag übrig bleiben. Das ist natürlich nicht schön fürs Selbstwertgefühl, und ich finde eigentlich, jeder sollte zumindest ein bisschen Geld bekommen, wenn das Promotionsvorhaben förderungswürdig ist, auch wenn der Ehepartner einen versorgen könnte. Aber vielleicht bekommst Du ja etwas ausgezahlt nach der Anrechnung. Bei uns wird ein Zwölftel der Jahreseinkünfte des Vorjahres als monatlich anzurechnender Betrag angegeben, wenn das Jahreseinkommen des Ehepartners nach Abzug der Einkommensteuer 12.271,01 Euro überschreitet (für jedes Kind erhöht sich der Betrag noch mal um etwa 1000 Euro). Wie genau das dann angerechnet wird und was am Ende übrig bleibt, geht aus dem Getz nicht hervor. Wahrscheinlich sind die Grenzen und Berechnungen in Deinem Land sowieso anders - das Stipendium beträgt hier auch nur 800 Euro. Jedenfalls werden normalerweise sowohl zu Beginn der Stipendienzahlung als auch am Ende jedes Kalenderjahres Nachweise über das Einkommen verlangt. Ich nehme an, die würden auch nachfragen, wenn man diese nicht erbringt. Wenn Du das Einkommen Deines Mannes also nicht einfach verschweigst, wirst Du wohl leider nicht das volle Stipendium bekommen. Trotzdem Glückwunsch zur Bewilligung - das ist in jedem Fall eine Anerkennung Deines Vorhabens!

Viele Grüße,
Ariane
Sebastian
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Re: Bewilligtes Stipendium - Ehegatten-Einkommen anrechnen...?

Beitrag von Sebastian »

Ariane hat geschrieben:Bei uns wird ein Zwölftel der Jahreseinkünfte des Vorjahres als monatlich anzurechnender Betrag angegeben, wenn das Jahreseinkommen des Ehepartners nach Abzug der Einkommensteuer 12.271,01 Euro überschreitet (für jedes Kind erhöht sich der Betrag noch mal um etwa 1000 Euro).
Damit wäre das Stipendium dann als Almosen entlarvt :twisted: :twisted:
12.271 EUR dürften so ziemlich genau der Betrag des steuerfreien Existenzminimums des Partners sein. Das heißt im Klartext, dass der Stipendiat vorrangig auf seine gesetzlichen Unterhaltsansprüche gegenüber dem berufstätigen Partner verwiesen wird. Erst wenn das Einkommen des Partners objektiv nicht zum menschenwürdigen Leben für beide reicht, springt der Stipendiengeber ein. :evil:
Tabita, vielleicht verrätst Du ja doch mal Dein Bundesland...
Mr. Wood

Re: Bewilligtes Stipendium - Ehegatten-Einkommen anrechnen...?

Beitrag von Mr. Wood »

Also, bei der Konrad-Adenauer-Stiftung muss man auch eine Einkommenserklärung des Ehegatten beilegen. Da ich nicht verheiratet bin, kann ich nicht sagen, wie genau das dann auf das Stipendium angerechnet wird. Aber es macht ja schon Sinn - bei sämtlichen Leistungen des Staates werden ja die Verhältnisse beider Ehepartner berücksichtigt. Beim Stipendium im Studium wird ja auch das Einkommen der Eltern zugrunde gelegt - da wird die Höhe des Stipendiums genau wie der Bafög-Satz berechnet. Wenn die Eltern zu viel verdienen, gibt es nur ein paar Euro Büchergeld.

Gruß
Mr. Wood
Rosalita

Re: Bewilligtes Stipendium - Ehegatten-Einkommen anrechnen...?

Beitrag von Rosalita »

Ich weiß ja nicht, ob das weiterhilft..

Ich hatte auch mal ein Landesstipendium, und dazu einen (relativ) gut verdienenden Ehemann (und ein Kind). Wenn ich mich recht entsinne, habe ich einmal nachgefragt und das Einkommen meines Manns spielte keine Rolle. Ich habe das Stipendium (+ Kinderzuschlag) voll ausgezahlt gekriegt.

Vielleicht mal als Frau Müller/Meier/Schmidt dort anrufen und nachfragen ?

Grüße,
Rosalita
claudia

Re: Bewilligtes Stipendium - Ehegatten-Einkommen anrechnen...?

Beitrag von claudia »

hallo tabita,

auch von mir erstmal herzlichen glückwunsch zum bewilligten stipendium! an deiner stelle würde ich auch dem vorschlag eines vorredners folgen und mal anonym bei der entsprechenden stelle nachfragen, dass du dich für diese art der förderung interessierst, aber nun diesen passus entdeckt hast und du nun prüfen möchtest, ob eine bewerbung für dich sinn macht...etc...

grundsätzlich, das muss ich auch mal sagen (auch wenn dieses thema hier nicht gelöst werden kann), finde ich es schon anmaßend: da geht man als promotionswilliger diesen teilweise nicht unaufwändigen weg einer stipendienbeantragung, die, so wird ja häufig betont, die förderungswürdigkeit des vorhabens sowie die persönlichkeit des promovenden in den mittelpunkt stellt, und dann wird andererseits wieder die finanzielle situation als kriterium angesetzt. ich halte das verfahren dann wirklich für widersprüchlich; dann könnte die bewilligung eines stipendiums auch gleich durch die arge bearbeitet werden, wenn nur die bedürftigkeit eine rolle spielt.

ich gehe davon aus, dass mein beitrag hier bestimmt auch kontrovers diskutiert werden wird, aber die situation von tabita zeigt doch, dass das verfahren so nicht sein darf.

liebe tabita, ich drücke die daumen, dass sich die bewerbung um dein stipendium gelohnt hat. alles gute

claudia
tabita

Re: Bewilligtes Stipendium - Ehegatten-Einkommen anrechnen...?

Beitrag von tabita »

Ein herzliches Hallo in die Runde!
Vielen Dank für Eure Antworten - und Tipps.
Almosen... - so ähnlich empfinde ich das. - Du sprichst mir aus dem Herzen, Sebastian. Die Berechnungsgrundlagen sind die gleichen wie die von Ariane.
Ich denke, ich werde mal als Frau M. anrufen und nachfragen, ob und wie das ganze überprüft wird. (Weder im Antragsformular noch in der Beratung durch die Profs noch im Bewilligungsbescheid ist davon die Rede. - Nur weil ich so blöd bin und das Gesetz gelesen habe, bin ich eben darüber gestolpert.)
- Wo kein Kläger, da kein Richter? - aber: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. "Zwei Seelen wohnen, ach, in meiner Brust"... :?
Ich werde das mal noch weiterverfolgen und die Sache "in meinem Herzen bewegen". Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Vielen Dank jedenfalls Euch allen!
L.G., Tabita
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