Eine vielleicht seltsam anmutende Frage, aber ich stelle sie trotzdem:
Ich werde demnächst einige Textteile, die ich meinem DV vor einiger Zeit mitgegeben habe, wieder abholen. Ich schätze da werden wie immer einige Anmerkungen von ihm drin stehen. Jetzt habe ich mir überlegt, dass ich diese Textteile eigentlich gleich an den Zweitgutachter weitergeben könnte, um mir Papier, Zeit und v.a. Druckertinte zu sparen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Zweitgutachter meinen Schrieb zusammen mit den Vermerken des DVs interessanter fände. Ich will den DV natürlich auch vorher fragen, ob ich das machen kann.
Aber irgendwie kommt es mir so vor, als wenn diese Frage nicht gut ankommen könnte... fragt mich nicht warum. Ich will mein Verhältnis zum DV nicht trüben und es könnte ja sein, dass der DV das vielleicht falsch versteht, so als ob ich an seiner Kompetenz zweifeln würde, was ja überhaupt nicht der Fall ist.
Soll ich lieber garnicht nachfragen und es sein lassen, weil das tatsächlich etwas komisch rüberkommt, oder sehe ich grad ein Problem das keines ist?
Korrigierte Textteile an Zweitgutachter weitergeben?
Re: Korrigierte Textteile an Zweitgutachter weitergeben?
Ich würde das nicht machen bzw. auch nicht nachfragen beim DV. Meine Sorge wäre allerdings weniger, dass der DV das Gefühl haben könnte, dass du seine Kompetenz untergräbst, als dass du vielmehr beiden Gutachtern das Gefühl geben könntest, dass du mit ihren Anmerkungen und Änderungsvorschlägen relativ unreflektiert umgehst und einfach mal 'sammelst', um dir Arbeit zu ersparen. Ich persönlich würde jeden Überarbeitungsvorgang als neue Chance sehen - und ich würde wollen, dass beide Gutachter sich völlig unbeeinflusst nur auf MEINE Arbeit konzentrieren können und der Zweitgutachter nicht quasi noch die Vorschläge des DV mit kommentieren und mitberücksichtigen soll.
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Re: Korrigierte Textteile an Zweitgutachter weitergeben?
@wierus: ich finde, dass geht gar nicht! weder würde ich so ein vollgeschmiertes exemplar lesen wollen noch wollen, dass meine anmerkungen weitergereicht werden. und ich schätze mal, dem dv geht es da nicht anders. die druckkosten sind nicht zu unterschätzen, keine frage, aber wenn es nicht das komplette exemplar ist, musst du wohl damit leben. du könntest ja auch mit einem mengenrabatt im copyshop das ganze kopieren, ist vielleicht günstiger.
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Re: Korrigierte Textteile an Zweitgutachter weitergeben?
Ich schließe mich Königsportal und mezarif an. Wirkt komisch und "nachlässig", auch wenn Deine Überlegungen natürlich nachvollziehbar sind.
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Re: Korrigierte Textteile an Zweitgutachter weitergeben?
Auch wenn das Thema für Wierus schon geklärt ist:
Ich schließe mich der Mehrheitsmeinung mit dem zusätzlichen Argument an, dass ein ohnehin "vollgeschmiertes Exemplar" jeden Leser/Korrektor dazu einlädt, noch mehr hinzuzu"schmieren".
Ein jungfräuliches Exemplar genießt erst einmal einen gewissen Respekt - aber wenn der Bann erstmal gebrochen ist...
Du würdest also - unabhängig von den anderen richtigen Einwänden - m.E. geradezu dazu einladen, Dir möglichst viele Änderungswünsche aufzuhalsen. Mit dem Anspruch würde ich nicht antreten wollen.
Sebastian
Ich schließe mich der Mehrheitsmeinung mit dem zusätzlichen Argument an, dass ein ohnehin "vollgeschmiertes Exemplar" jeden Leser/Korrektor dazu einlädt, noch mehr hinzuzu"schmieren".
Ein jungfräuliches Exemplar genießt erst einmal einen gewissen Respekt - aber wenn der Bann erstmal gebrochen ist...
Du würdest also - unabhängig von den anderen richtigen Einwänden - m.E. geradezu dazu einladen, Dir möglichst viele Änderungswünsche aufzuhalsen. Mit dem Anspruch würde ich nicht antreten wollen.
Sebastian
Re: Korrigierte Textteile an Zweitgutachter weitergeben?
sehe ich genauso.Sebastian hat geschrieben:Ich schließe mich der Mehrheitsmeinung mit dem zusätzlichen Argument an, ...
Der Zweitgutachter sollte ein "frisches" Exemplar bekommen, kein "gebrauchtes".
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