Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Das Unterforum zur Diskussion um die aus fremden Textpassagen zusammengesetzten Dissertationen Prominenter.
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Koenigsportal
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Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von Koenigsportal »

@Sikla: :lol: :lol:

@roberto/Juristen: Wie sieht's denn aus, wenn man alles hinter sich, nur noch nicht publiziert hat. Da darf man ja eigentlich den Titel Dr. des. führen. Manche PromO verbietet das aber. Wenn ich es trotzdem tue (Ex-Komm. von meinem FB machen das) bzw. wenn der Titel Dr. oder Dr. des. in Verbindung mit meinem Namen in Veranstaltungsbroschüren (für die ich nicht verantwortlich zeichne, die ich aber vor Druck eventuell einsehen konnte) geführt wird, mache ich mich dann strafbar?

Ist jetzt etwas OT, aber interessant :wink:

Ich habe mir übrigens die ganze Anhörung reingezogen, bei schönstem Winterwetter. Aber das war's mir wert! Ich finde, er sah ziemlich fertig aus. (Sogar eine Gelsträhne hatte sich gelöst. [Für andere boulevardesk Interessierte :wink: : Sein Haar ist leicht schütter, noch ein Argument für die Naßkämmerei nach hinten, hatten wir ja schon beim Dschungelcamper Jay Kahn - btw.: ein durchaus vergleichbarer Fall :wink: ])
Seine Reaktionen bzw. Antworten waren zum Schreien. Teilweise sehr präzise Fragen, einmal mit Ansage, die Frage sei mit Ja oder Nein zu beantworten. Was sagt KT auf die Frage, ob er die Beteiligung Dritter an der Arbeit ausschließen könne: 'Ich habe bereits mehrfach gesagt, dass ich die Arbeit selbst geschrieben habe.' O.ä. Ist für mich was anderes, als einfach 'Ja' oder 'Nein' zu sagen. Aber ich nehm's auch einfach viel zu genau :roll:
"Do what you can, with what you've got, where you are." (Th. Roosevelt)
roberto

Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von roberto »

@Königsportal:

Der § 132a StGB - Missbrauch von Titeln - ist insofern variabel, als sich das Tatbestandsmerkmal "unbefugt" tatsächlich nach den jeweiligen Bestimmungen richtet, beim Doktortitel also nach der jeweiligen Promotionsordnung. Wenn die anzuwendende Promotionsordnung das Führen eines Titels verbietet, spielt es keine Rolle, dass eine andere bei gleichen Umständen schon das Führen des Dr. gestatten würde. Man hätte sich trotzdem strafbar gemacht.

Beim Dr.des. bin ich mir aber insofern unsicher, als dieser evtl. gar kein akademischer Grad i.S.d. § 132a StGB ist (weil nicht "Verliehen"). Wird dessen Führen von der Uni konkret im Einzelfall gestattet oder darf ihn jeder automatisch führen, der die Voraussetzungen erfüllt? Bei uns gabs son Kram nicht...

Hinsichtlich der Veranstaltungsbroschüren: Das strafrechtlich relevante "Führen" des Titels setzt aktives Tun voraus. Das bloße Dulden der Anrede mit Titel ist nicht strafbar. Wenn Du also für die Nennung des "Dr." in der Broschüre nicht verantwortlich bist, machst Du Dich nicht strafbar, wenn Du die Nennung nicht verhinderst oder zu verhindern versuchst.

Gruß, Roberto
Eternity

Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von Eternity »

Die Entscheidung der Uni Bayreuth ist gefallen und wird heute noch bekannt gegeben.
http://www.focus.de/politik/weitere-mel ... 02855.html

Sie werden ihm den Titel garantiert aberkennen. Anders können sie gar nicht, wenn sie ihr Gesicht nicht vollendens verlieren wollen.
Frl.Schröder

Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von Frl.Schröder »

Sikla hat geschrieben:In Deutschland... ;)
:lol: ich kann schon wieder drüber lachen :-)))

Aber man nennt Deutschland auch das Land der Dichter und Denker . Oder sind wir schon bei Richter und Henker angekommen? Zumindest für ersteres muss man auch studieren.
Bolero

Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von Bolero »

Die Pressekonferenz der Uni Bereuth ist als Livestream bei NTV jetzt gleich verfügbar:
http://www.n-tv.de/mediathek/livestream/

Edit Sebastan: Und bei Phoenix im TV.
Sebastian
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Re: Plagiat des Herrn zu Guttenberg

Beitrag von Sebastian »

So, bevor hier alles überläuft schließe ich diesen Strang mit der Zäsur "Entscheidung der Uni Bayreuth".
Im Strang Guttenberg-Plagiat: Uni Bayreuth nimmt Doktorgrad zurück geht es weiter...
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