Soo spät finde ich die Frage nicht, denn solange die Übergangsvorschriften galten, blickte ja ohnehin keiner durch. Die ersten als halbwegs dauerhaft gekennzeichneten Abrechungen stammen doch von Oktober 2007 (habe jetzt für den Bund nicht eigens kontrolliert).
Meine Erfahrung: Die Mitarbeiter der größeren Personalabteilungen freuen sich, wenn man höflich nachfragt - also genau so, wie Du das in Deinem Beitrag machst. Ohne unterschwellige Vorwürfe etc. Wenn sie Dir dann ihren Ansatz präsentieren, ist es vielleicht etwas leichter, dem nachzugehen.
Falls Eure Personalabteilung zu klein ist: Hast Du keine Kollegen im Geltungsbereich des TVöD/BAT Bund, die so eine Frage für Dich anbringen könnten? Ich selbst kann leider nur mit kommunalem Bereich dienen.
Sebastian
P.S.: Bei meiner zaghaften Suche zu Deinen Stichworten (TVÖD + wissenschaftlich + Überleitung) bin ich immer schon beim Geltungsbereich des TVöD gestolpert und deshalb wohl keine Hilfe
TVÖD § 1 hat geschrieben:(2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht für (...)
s) Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte und Lehrbeauftragte an Hochschulen, Akademien und wissenschaftlichen Forschungsinstituten sowie künstlerische Lehrkräfte an Kunsthochschulen, Musikhochschulen und Fachhochschulen für Musik,
Protokollerklärung zu Absatz 2 Buchst. s:
Ausgenommen sind auch wissenschaftliche Assistentinnen/Assistenten, Verwalterinnen/ Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistentinnen/Assistenten und Lektorinnen/Lektoren, soweit und solange entsprechende Arbeitsverhältnisse am 1. Oktober 2005 bestehen oder innerhalb der Umsetzungsfrist des § 72 Abs. 1 Satz 8 HRG begründet werden (gilt auch für Forschungseinrichtungen); dies gilt auch für nachfolgende Verlängerungen solcher Arbeitsverhältnisse.