Versicherungsrechtliche Fragen

... und die Fragen, die sich davor und dabei ergeben.
Neue Fragen bitte hierher.

Antworten
STE_BU
Neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 12.12.2025, 09:52

Versicherungsrechtliche Fragen

Beitrag von STE_BU »

Hallo zusammen in diesem Zeitraum zwischen den Jahren,
mein erster Post hier, vielleicht war / ist jemand in derselben Situation: Ich arbeite ganz regulär im Angestelltenverhältnis und werde demnächst eine Promotion beginnen und habe folgende versicherungsrechtliche Fragen:

-Ich bin ja über meine Arbeit ganz regulär krankenversichert. Wenn ich mich nun als Promotionsstudent einschreibe, wird dann überhaupt die Krankenkasse durch die Hochschule über den Status als Promotionsstudent benachrichtigt? Wäre mir eigentlich egal, Hintergrund ist eher, das ich nicht möchte dass über eine Art Datenabgleich von Krankenkasse zu Arbeitgeber mein derzeitiger Arbeitgeber von der Promotion erfährt. Ich glaube ja nicht, dass solch ein Datenaustausch stattfindet (wozu auch, zumal Datenschutz heute ja ein immer wichtigeres Thema wird) aber weiß jemand etwas Definitives diesbezüglich?

Recht herzlichen Dank im Voraus und schon einmal präventiv einen guten Rutsch ins Neue Jahr!
deen_everstin
Beiträge: 56
Registriert: 06.08.2022, 00:45
Status: Diss angenommen
Hat sich bedankt: 31 Mal
Danksagung erhalten: 22 Mal

Re: Versicherungsrechtliche Fragen

Beitrag von deen_everstin »

Hallo STE_BU,

erst einmal frohes neues Jahr! :D

Für eine wirklich aussagekräftige Antwort bedarf es womöglich noch mehr Eckdaten deinerseits, aber erst einmal hört es sich für mich danach an, dass du extern promovierst bzw. leite ich aus der Tatsache ab, dass es dir wichtig ist, dein neues Promotionsstudium gegenüber deinem AG nicht mitzuteilen, dass du deiner bisherigen Anstellung auch weiterhin nachgehen möchtest. Da ich selbst extern promoviere, kann ich dir zumindest aus meiner subjektiven Erfahrung heraus mitteilen, dass meine KK weiterhin über den regulären Beruf gelaufen ist und ich nicht über die Uni parallel krankenversichert worden bin. Allerdings bin ich auch verbeamtet und in einer privaten Krankenkasse. Ich weiß nicht, inwiefern das einen Unterschied machen könnte, wenngleich ich davon ausgehe, dass es erst einmal von gesetzlicher Seite her nichts ändern sollte. Solltest du intern promovieren bzw. ein Arbeitsverhältnis an deiner neuen Hochschule aufnehmen, kann das allerdings sehr wohl mit sozial- und krankenversicherungspflichtigen Abgaben einhergehen. Ob es dabei zu automatischen Datenabgleichen kommt, wage ich zu bezweifeln. Mein letzter Kenntnisstand war vielmehr, dass du automatisch doppelt versichert wirst und im Gegenteil sogar Anträge mit entsprechenden Nachweisen bei deiner Uni einreichen müsstest, um belegen, dass du bereits versichert bist und von dieser Doppelversicherung daher befreit werden möchtest. Aus diesem Umstand leite ich ab, dass es - zumindest bislang - dahingehend keine Automatismen gibt. Solltest du wirklich zwei sv-pflichtigen Tätigkeiten nachgehen wollen, gibt es allerdings arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Vorgaben, die es zu beachten gilt und da wiederum kann es eventuell sehr wohl Meldungen geben, von denen dann auch dein aktueller AG betroffen sein würde. Womit ich wieder zum Anfang meines Textes komme: es bedarf womöglich noch weiterer Eckdaten deinerseits. :)
Aguti
Beiträge: 13883
Registriert: 16.10.2007, 15:02
Status: Dr. phil.
Wohnort: Süddeutschland
Hat sich bedankt: 36 Mal
Danksagung erhalten: 24 Mal

Re: Versicherungsrechtliche Fragen

Beitrag von Aguti »

Frag doch einfach mal bei deiner KK nach.
Denkerin
Beiträge: 1036
Registriert: 10.04.2021, 12:59
Status: stecke mittendrin
Hat sich bedankt: 19 Mal
Danksagung erhalten: 9 Mal

Re: Versicherungsrechtliche Fragen

Beitrag von Denkerin »

Ich würde da, wie Aguti schon sagte, mal bei deiner Kasse nachfragen!

Vielleicht ist diese Frage bei dir schon geklärt, aber vielleicht auch nicht, daher kurz die Anmerkung: An manchen Unis musst du als externer Promovierender nicht eingeschrieben sein für ein Promotionsstudium. Da gibt es nur so eine Art formelle Registrierung, die aber keinen Studierendenstatus begründet: keine Semestergebühren, keine versicherungsrechtlichen Folgen usw. Wenn das bei dir in Frage kommt, prüfe darauf hin mal deine Promotionsordnung.
Antworten