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mashdoc hat geschrieben: 27.05.2024, 16:30
"Selbstverwaltung" ist jedoch, soweit ich weiß, nicht definiert @johndoe. Insofern ist das alles sehr, sehr weich und wohl schwierig zu greifen i.S.v. Sanktionen.
Die Aufgaben sind vll nicht überall gleich oder gleich organisiert, aber ob etwas Selbstverwaltung ist vs. Forschung, Lehre oder Nebentätigkeit, kann man doch eindeutig abgrenzen.
Oder welches Beispiel hast du, wo es nicht klar ist?
Aus Mangel an Sanktionsmöglichkeiten kaum möglich?
NRW regelt das zb so:
"Zu ihren hauptberuflichen Aufgaben gehört es auch, an der Verwaltung der Hochschule mitzuwirken, Prüfungen abzunehmen und Aufgaben der Hochschule nach § 4 Abs. 1, 2 und 6 wahrzunehmen."
Und natürlich gibt es Sanktionsmöglichkeiten von Gehaltskürzung bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. Die Frage ist eher, wann was greift.
Und die Gretchenfrage ist hier, wie bemisst man diese Arbeit auf x% Teilzeit
Die Frage stellt sich nicht, da man als Prof keine Zeiterfassung in diesem Sinne führt.
Dh du steuerst das selbst. Zum Wohle des Fakultätsfriedens würde ich in Teilzeit zumindest ein paar zeitlich überschaubare Aufgaben übernehmen.
johndoe hat geschrieben: 28.05.2024, 11:35
Die Frage stellt sich nicht, da man als Prof keine Zeiterfassung in diesem Sinne führt.
Dh du steuerst das selbst. Zum Wohle des Fakultätsfriedens würde ich in Teilzeit zumindest ein paar zeitlich überschaubare Aufgaben übernehmen.
Tja, vermutlich bleibt einem nichts anderes übrig. Denn ich glaube auch nicht, dass sich das vertraglich regeln lässt. Also dann wäre 67% in der Arbeitsbelastung 12 SWS (ggf. weniger mit Deputationreduktion), evtl. noch eine kleine Aufgabe in der Selbstverwaltung sowie weiteren Tätigkeiten. Und dann lässt sich die Professur entspannt an 2-3 Tage die Woche bewerkstelligen
klingklong hat geschrieben: 27.05.2024, 16:40
Da es gar keine Pflicht dazu gibt, sollte sich die Fähigkeit auf ein freundliches "Nein, ich habe leider keine Zeit dafür" beschränken.
Ich musste in der Privatwirtschaft viel mehr dagegen ankämpfen, ständig zusätzliche Arbeit aufgebürdet zu bekommen. Dort konnte es aber notfalls mein Vorgesetzter gegen meinen Willen erzwingen, auf der Hochschule geht das nicht.
Ich spreche hier aber von staatlichen HS. Auf privaten HS (die m.E. deutlich öfter Teilzeitprofessuren ausschreiben) mag die Realpolitik anders aussehen.
Danke, freut mich zu hören, dass es doch auch positiv laufen kann in Teilzeit als FH Prof. In der Privatwirtschaft habe ich schon viele "Teilzeit-Horrorgeschichten" gehört... (im Sinne von Teilzeit bezahlt werden aber nahezu Vollzeit arbeiten, unbezahlte Überstunden, etc.).
So wie ich es lese bist Du ja in Teilzeit. Kannst Du evtl. mehr zu deinem Prof-Alltag berichten? Klappt die von Dir erhoffte Teilzeittätigkeit wie gewünscht?