Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zur VG Wort:
1. Muss ich mich wegen der Einnahmen von der VG Wort extra als Freiberufler registrieren lassen?
Oder läuft dies automatisch, wenn ich sie einfach in meiner Steuererklärung angebe?
Lediglich wegen der Veröffentlichung einer Broschüre in kleiner Auflage und einer handvoll kleinerer Artikel nehme ich seit letztem Jahr an den Ausschüttungen teil. Insofern kommt mir die Eintragung als Freiberufler etwas übertrieben vor - zumal, wenn ich es richtig verstehe, nicht zu erwarten ist, dass ich bei Druckerzeugnissen weiterhin Ausschüttungen beziehe.
2. Verstehe ich es richtig, dass ich Abgaben über die Umsatzsteuer rückwirkend der VG Wort in Rechnung stellen kann - somit also erstattet bekomme?
Vielen Dank und beste Grüße
Gerge
PS:
Über die Suchfunktion bin ich nicht fündig geworden. Ich habe die Suchergebnisse bzgl "VG Wort" durchgeklickt.
VG Wort - Freiberufler?
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Re: VG Wort - Freiberufler?
Die schriftstellerische Tätigkeit habe ich damals auch einfach (erstmals) mit der entsprechenden Steuererklärung dem Finanzamt mitgeteilt, das war auf freiberuflicher Basis (Wissenschaft, Schriftsteller) kein Problem.gergeliquor hat geschrieben:1. Muss ich mich wegen der Einnahmen von der VG Wort extra als Freiberufler registrieren lassen?
Oder läuft dies automatisch, wenn ich sie einfach in meiner Steuererklärung angebe?
Lediglich wegen der Veröffentlichung einer Broschüre in kleiner Auflage und einer handvoll kleinerer Artikel nehme ich seit letztem Jahr an den Ausschüttungen teil. Insofern kommt mir die Eintragung als Freiberufler etwas übertrieben vor - zumal, wenn ich es richtig verstehe, nicht zu erwarten ist, dass ich bei Druckerzeugnissen weiterhin Ausschüttungen beziehe.
Auf gewerblicher Basis (Gebrauchstexte, je nach Inhalt könnte die Broschüre dazugehören) und auf Dauer ist das - glaube ich - theoretisch nicht o.k., aber wenn es einmalig ist, ist es ja wegen mangelhafter Anlegung auf dauer auch kein Gewerbe.
Man lässt nur u.U. die Möglichkeit liegen, etwaige Aufwendungen für die Veröffentlichung schon im Jahr vor der eigentlichen Ausschüttung gegenzurechnen.
Beispiel:
Steuerjahr 2016:
Arbeit an der Broschüre,
Aufwendungen für Papier, Büromaterial, eine Recherche-Reise
keine Einnahmen von der VG Wort
Veröffentlichung
Kalenderjahr 2017:
Steuererklärung für 2016 eingereicht
keine Ausgaben
Oktober 2017: Geld von VG Wort bekommen
Kalenderjahr 2018
Steuererklärung incl. VG Wort-Einnahmen
(keine Ausgaben)
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