VG Wort Nachausschüttung 2012-2016
VG Wort Nachausschüttung 2012-2016
Aktuelle Mitteilung der VG Wort zur Frage des Zeitpunktes der gerichtlich verordneten Nachzahlungen:
http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/pres ... s_2016.pdf
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Re: VG Wort Nachausschüttung 2012-2016
Vielen Dank - dieser Hinweis dürfte für viele hier von Interesse sein. Darum hier gleich mal ein Vollzitat der oben bereits aufgeführten Pressemitteilung:
Zu den Verteilungsplänen, einschließlich des hier relevanten Korrektur-Verteilungsplans bei der VG Wort...VG Wort, PM vom 01.12.2017 hat geschrieben:Nachausschüttung an Urheber für die Jahre 2012 bis 2016 zum Jahresende
Am Donnerstag und Freitag dieser Woche tagten der Vorst and und der Verwaltungsrat der VG WORT in München. Die beiden Gremien beschlossen unter sorgfältiger Abwägung der Interessen von Urhebern und Verlegern die Durchführung von Nachausschüttungen an Urheber für die Jahre 2012 bis 2016 bis zum Ende des Jahres. Mit den Nachausschüttungen erfolgt eine Korrektur der Ausschüttungen der VG WORT für die Jahre 2012 bis 2016. Diese Korrektur ist notwendig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im April letzten Jahres in einem Urteil (Az.: I ZR 19 8/13 - Verlegeranteil) entschieden hatte, dass die Beteiligung der Verlage an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen in der Vergangenheit fehlerhaft war. Als Folge dieser Entscheidung hat die VG WORT von den Verlagen sämtliche in den Jahren 2012 bis 2015 ausbe zahlten Gelder für gesetzliche Vergütungsansprüche zurückgefordert und den Verlagsanteil der Ausschüttungen 2016 einbehalten. Mittlerweile ist ein Großteil (über 90%) der von den Verlagen zurück geforderten Gelder wieder bei der VG WORT eingegangen. Allerdings stehen auch noch Rückzahlungen von Verlagsanteilen seitens der VG Bild - Kunst aus. Die Ausschüttungen erfolgen auf der Grundlage des im November 2016 von der Mitgliederversammlung der VG WORT beschlossenen Korrektur - Verteilungsplans und werden bis zum Jahresende durchgeführt. (...)
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Re: VG Wort Nachausschüttung 2012-2016
Leider passt meine Frage nicht so ganz in diesen Thread, aber ich wollte auch kein eigenes Thema dafür eröffnen:
Muss man für die Werke, die man der VG-Wort meldet, noch einmal etwas schriftliches schicken, oder geht das, nachdem man den Wahrnehmungsvertrag abgeschickt hat, rein online?
Und bekommt ihr auch bei jedem Einloggen in dieses System "TOM" eine Meldung zum Wahrnehmungsvertrag? Ich habe den eigentlich schon längst unterschrieben zurück geschickt, aber die Meldung bzw. Einnerung verschwindet nicht..
Muss man für die Werke, die man der VG-Wort meldet, noch einmal etwas schriftliches schicken, oder geht das, nachdem man den Wahrnehmungsvertrag abgeschickt hat, rein online?
Und bekommt ihr auch bei jedem Einloggen in dieses System "TOM" eine Meldung zum Wahrnehmungsvertrag? Ich habe den eigentlich schon längst unterschrieben zurück geschickt, aber die Meldung bzw. Einnerung verschwindet nicht..
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Re: VG Wort Nachausschüttung 2012-2016
Ja. Die Erinnerung verschwindet erst, wenn Dein Schreiben angenommen (=bearbeitet) wurde. Erkennt man an der Rücksendung der gegengezeichneten Ausfertigung.caipirinha11085 hat geschrieben:Und bekommt ihr audch bei jedem Einloggen in dieses System "TOM" eine Meldung zum Wahrnehmungsvertrag? Ich habe den eigentlich schon längst unterschrieben zurück geschickt, aber die Meldung bzw. Einnerung verschwindet nicht..
Die VG ist ziemlich im Rückstand...
Re: VG Wort Nachausschüttung 2012-2016
Zumindest im Bereich Wissenschaft in jedem Fall rein online. Wahrnehmungsvertrag braucht man dafür nicht einmal ( ich erninnere mich dunkel an eine bürokratische Unterscheidung von "wahrnehmungsberechtigt" und "bezugsberechtigt" o. ä., die aber nicht wirklich reale Konsequenzen für einfache Meldungen hat). Bei T.O.M. gibt es einen Punkt: Recherche in eigenen Meldungen. Was da aufgelistet ist, ist als Meldung angenommen worden.caipirinha11085 hat geschrieben:
Muss man für die Werke, die man der VG-Wort meldet, noch einmal etwas schriftliches schicken, oder geht das, nachdem man den Wahrnehmungsvertrag abgeschickt hat, rein online?
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Re: VG Wort Nachausschüttung 2012-2016
Danke für den Hinweis.
Woraus kann man denn ersehen, ob man etwas nachausgeschüttet bekommt? Und muss man dann extra was dafür unternehmen oder läuft das von selbst?
Woraus kann man denn ersehen, ob man etwas nachausgeschüttet bekommt? Und muss man dann extra was dafür unternehmen oder läuft das von selbst?
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Re: VG Wort Nachausschüttung 2012-2016
Wenn man zwischen 2012 und 2016 (also für diese Erscheinungsjahre) etwas bekommen hat, müsste man automatisch eigentlich den gleichen Gesamtbetrag noch einmal bekommen. Sofern man nicht freiwillig an seine Verlage abtritt (was inzwischen auch per Mausklick bei TOM geht). So habe ich es jedenfalls verstanden. Selbst aber auch noch nichts erhalten. Aber man muss jetzt nicht die alten Werke erneut melden oder so, das ist schon die Verantwortung der VG Wort, von alleine nachzuzahlen.Koenigsportal hat geschrieben:Danke für den Hinweis.
Woraus kann man denn ersehen, ob man etwas nachausgeschüttet bekommt? Und muss man dann extra was dafür unternehmen oder läuft das von selbst?
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Re: VG Wort Nachausschüttung 2012-2016
Danke @JohnvanConnor: Weißt Du zufällig auch, wo ich sehen kann, ob ich da was an den Verlag abgetreten habe? Ich kann mich nicht erinnern, dass ich da jemals vor so einer Frage stand.
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Re: VG Wort Nachausschüttung 2012-2016
Also beim Online-Meldesystem gibt es neuerdings die Frage, ob man der Verlagsbeteiligung zustimmt. Das gab es vorher nicht. Mir wird es auch bei "Recherche in eigenen Meldungen" angezeigt. Wenn man eine Meldung öffnet, steht da ganz unten, ob man zugestimmt hat oder dies noch tun möchte. Von alleine wird das nicht umgestellt, also wenn man nichts macht und nie etwas dergleichen erklärt hat, müsste man eigentlich die Nachzahlung erhalten.Koenigsportal hat geschrieben:Danke @JohnvanConnor: Weißt Du zufällig auch, wo ich sehen kann, ob ich da was an den Verlag abgetreten habe? Ich kann mich nicht erinnern, dass ich da jemals vor so einer Frage stand.
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Re: VG Wort Nachausschüttung 2012-2016
Danke und auch vielen Dank an Johnny!Sebastian hat geschrieben:Ja. Die Erinnerung verschwindet erst, wenn Dein Schreiben angenommen (=bearbeitet) wurde. Erkennt man an der Rücksendung der gegengezeichneten Ausfertigung.caipirinha11085 hat geschrieben:Und bekommt ihr audch bei jedem Einloggen in dieses System "TOM" eine Meldung zum Wahrnehmungsvertrag? Ich habe den eigentlich schon längst unterschrieben zurück geschickt, aber die Meldung bzw. Einnerung verschwindet nicht..
Die VG ist ziemlich im Rückstand...
Ich habe bei der VG Wort angerufen und sie bearbeiten momentan die Verträge von März.. falls sich noch jemand wundert..
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