da wir heute auf dem Amt (kleine Gemeinde in Bayern) waren bzgl. eines Kinderreisepasses für GRMPF-Junior, habe ich die Gelegenheit genutzt und gefragt, ob ich außer der Promotionsurkunde noch irgendwelche Unterlagen zur Eintragung in Personalausweis & Co mitbringen muss. Die Antwort war: "Die Urkunde reicht, aber da wird nichts mehr in Paß oder Ausweis eingetragen!" Auf meine Frage, warum und seit wann das so sei, wurde mir gesagt, "dass gilt schon länger, dazu gab es ein Ministerialschreiben."
Das widerspricht in meinen Augen klar §5 Abs. 2 des PAuswG, da hier immer noch der Doktorgrad bei den eintragungsfähigen Daten genannt wird (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__5.html).
Ist Euch so etwas bekannt? Könnt Ihr das bestätigen oder widerlegen? Hatte einer von Euch ähnliche Probleme?
Irritiert,
GRMPF