Wenn man Glück hat und endlich den vollen TVL-Vertrag kriegt, stellt sich die Frage, soll man auch voll in die VBL einzahlen, oder es lassen.
Wie habt ihr es gehandthabt ? Einzahlen oder Abwinken?
Man muss wohl mindestens 60 Monate drin sein, um überhaupt eine Rente zu kriegen. Oder kann man es sich vorher auszahlen lassen?
VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder): Einzahlen?
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sirin
VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder): Einzahlen?
Zuletzt geändert von Sebastian am 30.05.2016, 19:38, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Betreff ergänzt.
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flip
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Re: VBL
Also, es gibt bei der VBL Informationsflyer, die erklären dir im Detail die Vor- und Nachteile. Das kann übrigens auch der/die Personalbeauftragte an deiner Uni.
Kurz: Die VBLklassik ergibt nur Sinn, wenn du glaubst, dass du später unbefristet und angestellt im öffentlichen Dienst landest. Da das in der Regel der Fall ist und du mit dem freigewordenen Geld jetzt vermutlich mehr anfangen kannst, lass es einfach sein.
Rentenansprüche erwirbst du auch mit der VBLextra, welche der Arbeitgeber für dich so oder so zahlt.
Und nebenbei: Das geschieht unabhängig einer vollen, dreiviertel, halben oder sonstigen Stelle.
Kurz: Die VBLklassik ergibt nur Sinn, wenn du glaubst, dass du später unbefristet und angestellt im öffentlichen Dienst landest. Da das in der Regel der Fall ist und du mit dem freigewordenen Geld jetzt vermutlich mehr anfangen kannst, lass es einfach sein.
Rentenansprüche erwirbst du auch mit der VBLextra, welche der Arbeitgeber für dich so oder so zahlt.
Und nebenbei: Das geschieht unabhängig einer vollen, dreiviertel, halben oder sonstigen Stelle.
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sirin
Re: VBL
Die meinte, ich solle mich mal bei anderen Doktoranden erkundigenflip hat geschrieben:Das kann übrigens auch der/die Personalbeauftragte an deiner Uni.
Da fehlt ein nicht?flip hat geschrieben:Da das in der Regel der Fall ist und du mit dem freigewordenen Geld jetzt vermutlich mehr anfangen kannst, lass es einfach sein.
Aber man kann es sich wohl wieder auszahlen lassen
[/quote]flip hat geschrieben:Und nebenbei: Das geschieht unabhängig einer vollen, dreiviertel, halben oder sonstigen Stelle.
Meine viertel Stelle war eine HiWi-Stelle, da passierte gar nichts.
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FerdiFuchs
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Re: VBL
Kannst du genauer erklären, wie man zu diesem Urteil kommt? Auf Basis der Infos aus dem Flyer (gibt es übrigens hier) kann ich nur mutmaßen, dass du auf die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten hinaus willst, die für den Rentenanspruch erforderlich ist. Diese fünf Jahre werden zwar von vielen Doktoranden nicht erreicht, von manchen aber durchaus - speziell, wenn man auf einer Landesstelle sitzt oder hinterher noch einen PostDoc dranhängt.flip hat geschrieben:Kurz: Die VBLklassik ergibt nur Sinn, wenn du glaubst, dass du später unbefristet und angestellt im öffentlichen Dienst landest.
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flip
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Re: VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder): Einzahlen?
Nun, das läuft in der Tat auf eine Finanzmathematische Berechnung hinaus welche den individuellen Bedürfnissen angepasst werden muss.
Wenn ich das richtig sehe, beträgt die tatsächliche Ansparrate 1.5%-Punkte (relativ zur VBL-extra). Dafür zahlst du 1.71% deines monatlichen Gehalts.
Solltest du mit dem jetzigen Gehalt andere Schulden abzahlen, sei es Bafög oder sonstige Kredite, ergibt es durchaus mehr Sinn. Eine private Vorsorge auch. Meiner Ansicht nach.
Wenn ich das richtig sehe, beträgt die tatsächliche Ansparrate 1.5%-Punkte (relativ zur VBL-extra). Dafür zahlst du 1.71% deines monatlichen Gehalts.
Solltest du mit dem jetzigen Gehalt andere Schulden abzahlen, sei es Bafög oder sonstige Kredite, ergibt es durchaus mehr Sinn. Eine private Vorsorge auch. Meiner Ansicht nach.