Hab jetzt meine Diss. endlich mal zur VG Wort angemeldet. Offen blieb bei mir, ob die Auszahlung der VGWort (350 euro nach Stand 2006) einmalig erfolgt. Weiß da jmd. was, mE erfolgt die Ausschüttung bzgl. des betreffendes Werkes einmalig, alles andere wäre irgendwie zu schön um wahr zu sein *g*.
Grüße
Pippen
p.s.: Nach der Anmeldung muss ich nichts mehr tun, sondern kann abwarten- richtig?
VG-Wort-Auszahlung
Stimmt, habs auch nochmal irgendwo gefunden....
Ich kann übrigens die Online-Anmeldung nur bedingt empfehlen: Man muss auch dort per Post die Registrierung schicken...da kann man auch gleich das Anmeldeformular mitsenden. Ähnlich übrigens bei der Steuererklärung per Elster...auch da entfällt gerade nicht der Postweg.
Ich kann übrigens die Online-Anmeldung nur bedingt empfehlen: Man muss auch dort per Post die Registrierung schicken...da kann man auch gleich das Anmeldeformular mitsenden. Ähnlich übrigens bei der Steuererklärung per Elster...auch da entfällt gerade nicht der Postweg.
Jetzt habe ich aber auch noch eine Frage, die zum Thema VG Wort passt - auf der "Fast fertig"-Seite des Doktorandenforums liest sich das so, als ob jeder seine Arbeit bei der VG Wort anmelden könnte, laut deren Website gibt es aber nur für Dissertationen Geld, die mit "summa cum laude" bewertet sind?
Hi Tintenfisch,
soweit ich weiß, bezieht sich diese Regelung nur auf einen Druckkostenzuschuß der VG Wort.
Ansonsten erfolgt für jede publizierte Dissertation - unabhängig vom jeweiligen Prädikat - eine Ausschüttung (Zweitverwertung).
Dies macht aus meiner Sicht auch Sinn. Denn auch eine Dissertation ohne das Prädikat "summa cum laude" wird in der Bibliothek u.U. ausgeliehen, kopiert usw. Insofern werden die Zweitverwertungsrechte in jedem Fall berührt.
Gruß
Paraweasel
soweit ich weiß, bezieht sich diese Regelung nur auf einen Druckkostenzuschuß der VG Wort.
Ansonsten erfolgt für jede publizierte Dissertation - unabhängig vom jeweiligen Prädikat - eine Ausschüttung (Zweitverwertung).
Dies macht aus meiner Sicht auch Sinn. Denn auch eine Dissertation ohne das Prädikat "summa cum laude" wird in der Bibliothek u.U. ausgeliehen, kopiert usw. Insofern werden die Zweitverwertungsrechte in jedem Fall berührt.
Gruß
Paraweasel
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