Zu dieser Frage lohnt sich evtl. ein Blick in die Promotionsordnung oder die Einholung von diskretem Rechtsrat.Urs Isebrecht hat geschrieben:Ich promoviere kumulativ über Fachartikel. Laut Promotionsordnung meiner Uni muss ich drei Fachpublikation vorweisen, die ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen haben. Sämtliche meine Artikel sind in entsprechenden Fachzeitschriften erschienen. Zudem haben zwei dieser Artikel an einer CME-zertifizierten Fortbildung teilgenommen. Solche Artikel müssen erst recht begutachtet werden, da sie Teil einer ärztlichen Fortbildung sind.
Nun behauptet der ehemalige Doktorvater, der auch Herausgeber der Fachzeitschrift und Mitautor ist, solche CME-Artikel würden grundsätzlich nicht begutachtet. Das ist nachweisbar falsch, da ansonsten gegen die Fortbildungsrichtlinien der Bundesärztekammer und der Landesärztekammer verstoßen würde.
Ich habe nur mal schnell eine beliebige PromO gegriffen, der dortige Wortlaut setzt z. B. nicht die tatsächliche Begutachtachtung voraus, sondern das Erscheinen in einer referrierten (peer-reviewed)-Zeitschrift.
Diese Voraussetzung wäre m.E. auch dann erfüllt, wenn die Begutachtung im konkreten Fall und ohne Kenntnis und Zutun des Autors nicht stattgefunden hätte, solange der Artikel nur tatsächlich dort erschienen ist. Ich sehe auch keinen Grund, diesen Umstand dem Autor zum Nachteil gereichen zu lassen.
Zu all dem anderen Ärger schließe ich mich den Vorrednern an und wünsche Dir das richtige Händchen und viel Erfolg! Achte auf Deine Anonymität hier!
Sebastian