Ich schreibe keine Diss, sondern möchte meine Diplomarbeit veröffentlichen (Verlag kam auf mich zu). Das Ganze ist drei Jahre her, daher bin ich gerade dabei, diese zu aktualisieren. Nun gabs in den vergangenen drei Jahren einige Skandale wegen Plagiaten und so achte ich auch sehr genau auf Zitate. Unsicher bin ich gerade in diesem Fall:
Original aus einem juristischen Handbuch hat geschrieben:140 Konkret hat das Bundesverfassungsgericht seine grundlegenden Weichenstellungen für die Rundfunkfreiheit in zehn Rundfunkentscheidungen vorgenommen.
141 Darin wurden die Grundlagen des dualen Systems geklärt, der Begriff der Grundversorgung in die Debatte eingeführt und ausgelegt, inhaltliche Vorgaben für den privaten Rundfunk gemacht, Programmgrundsätze umrissen, die Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entwickelt und dezidierte Vorgaben für das Gebührenfestsetzungsverfahren gemacht.
Zur Erläuterung: Das Wissen ist im Fachbereich geläufig, quasi Lexikonwissen.meine Arbeit hat geschrieben:In seinen insgesamt acht Rundfunkurteilen hat das Bundesverfassungsgericht grundlegende Weichenstellungen vorgenommen: Es wurden die Grundlagen des dualen Systems geklärt, inhaltliche Vorgaben für den privaten Rundfunk definiert, Programmgrundsätze umrissen, die Bestandsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entwickelt und Vorgaben für das Gebührenfestsetzungsverfahren gemacht (vgl. Dörr/Schwartmann 2008: 50).
Ist meine Textstelle zu nah am Original?
Was meint ihr?
Vielen Dank & vorweihnachtliche Grüße!