Ruf an Hochschule – Fragen zur Konkurrentenklage

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
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ACoF

Ruf an Hochschule – Fragen zur Konkurrentenklage

Beitrag von ACoF »

Hallo liebe Doktoranden und Post-Docs,

erfreulicherweise habe ich kürzlich den Ruf an eine Hochschule erhalten. Diesen habe ich auch angenommen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass allen Mitbewerbern abgesagt wird und dann eine sogenannte "Konkurrentenklagefrist" von zwei Wochen läuft. In diesem Zeitraum können die Mitbewerber Klage einreichen, z.B. wegen Formfehlern beim Verfahren. Jetzt bin ich einerseits sehr froh, den Ruf zu haben, andererseits sitze ich auf glühenden Kohlen, da eine Konkurrentenklage wohl sehr lange dauern kann.

Daher meine Fragen: Wie läuft es, wenn ein Mitbewerber eine solche Klage einreicht? Wann erfahre ich dann davon, denn es vergeht ja sicher Zeit zwischen Klage-Einreichung und Mitteilung an die Hochschule und mich, oder? Der Worst-Case wäre ja, wenn der Mitbewerber am letzten Tag der Klagefrist eine Klage einreicht. Wie lange muss ich denn nach Ende der Klagefrist noch warten, bis ich mich mit meinem Ruf "sicher" fühlen kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
ACoF
Cybarb
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Re: Ruf an Hochschule – Fragen zur Konkurrentenklage

Beitrag von Cybarb »

Hallo,

ich frage einmal direkt zurück: Wenn dir dieser Sachverhalt von jemandem mitgeteilt wurde, warum fragst du nicht einfach diesen Jemand? Er wird dir doch mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kompetent Auskunft dazu erteilen können.

Gruß
Cyb
Klaus Unruh
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Re: Ruf an Hochschule – Fragen zur Konkurrentenklage

Beitrag von Klaus Unruh »

Die Ankündigung der Möglichkeit einer Konkurrentenklage ist reiner Formalismus; das muss bei solchen Jobs so sein.

Ansonsten sind Konkurrentenklagen - sagte mir ein Anwalt - recht schnelle Verfahren. Sie haben direkt aufschiebende Wirkung und dann werden die Entscheidungen sehr schnell gefällt.
ACoF

Re: Ruf an Hochschule – Fragen zur Konkurrentenklage

Beitrag von ACoF »

Hallo Cyb,

danke für Deine Antwort. Ich habe die Hochschule diesbezüglich bereits gefragt. Da diese bislang (zum Glück) keine solche Klage hatte, konnte man mir dort nicht weiterhelfen. Daher habe ich diese Frage hier gestellt.

Viele Grüße
ACoF
ACoF

Re: Ruf an Hochschule – Fragen zur Konkurrentenklage

Beitrag von ACoF »

Hallo nochmal,

um meine Frage etwas präziser zu formulieren: Nach welchem Zeitraum nach Ablauf der Konkurrentenklagefrist kann ich sicher sein, dass niemand geklagt hat?

Mir geht es vor allem darum, wann ich die Sicherheit habe, dass kein Mitbewerber geklagt hat. Es ist mir leider nicht klar, wie lange da die Laufzeiten vom Gericht bis zur Hochschule sind. Die Hochschule selbst weiß das leider nicht. Wichtig ist es mir diese Sicherheit, dass nichts mehr schief gehen wird, weil ich meine aktuelle Stelle wegen der Kündigungsfrist schon bald kündigen muss und nach der Kündigung bei meinem jetzigen Arbeitgeber kein blaues Wunder erleben möchte.

Danke und viele Grüße
ACoF
Klaus Unruh
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Re: Ruf an Hochschule – Fragen zur Konkurrentenklage

Beitrag von Klaus Unruh »

Frag bei HLB oder DHV nach oder einen Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Oder, falls du in der Gewerkschaft bist, bei der Rechtsabteilung von GEW oder ver.di.
Sebastian
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Re: Ruf an Hochschule – Fragen zur Konkurrentenklage

Beitrag von Sebastian »

ACoF hat geschrieben: Mir geht es vor allem darum, wann ich die Sicherheit habe, dass kein Mitbewerber geklagt hat. Es ist mir leider nicht klar, wie lange da die Laufzeiten vom Gericht bis zur Hochschule sind. Die Hochschule selbst weiß das leider nicht. Wichtig ist es mir diese Sicherheit, dass nichts mehr schief gehen wird, weil ich meine aktuelle Stelle wegen der Kündigungsfrist schon bald kündigen muss (...)
Die Hochschule kann das nicht garantieren - und auch das zuständige Gericht nicht. Zwar gibt es eine Klagefrist, die für jeden einzelnen Bewerber gleich ist (ich hätte allerdings einen Monat vermutet) - aber wenn Du wirklich alle Risiken ausschließen möchtest, müßtest Du z.B. auch berücksichtigen, dass evtl. die Frist sich verlängert, weil eine Belehrung falsch war oder jemand wegen Urlaubs o.ä. erfolgreich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt hat.
Die Laufzeit vom Gericht bis zur Hochschule ist auch nicht zuverlässig planbar. Wenn - wie bei Konkurrentenklagen üblich - ein Eilrechtsschutzanztrag dabei ist, geht es zwar recht flott (einige Tage, max. eine Woche hier bei uns) - aber auch dafür kann Dir niemand eine Garantie geben. Lass den Antrag in der Hochschule ins falsche interne Postfach geraten oder zu einem urlaubsabwesenden Verantwortlichen, schon ist Deine Rechnung Makulatur.
Relative Sicherheit hast Du m.E. erst, wenn Du die Ernennungsurkunde bzw. den gegengezeichneten Arbeitsvertrag in der Tasche hast. Dann kann zwar immer noch jemand klagen, aber Du hast einen Gegner für Deine Schadenersatzansprüche. Kündigen würde ich auf dieser Grundlage keinesfalls, da wird man sich später schon mit dem alten Arbeitgeber einigen (Auflösungsvertrag o.ä.)
Das Thema scheint auch in anderen Foren [1, 2, 3]aktuell zu sein :?
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