Hallo,
ich forsche qualitativ, befinde mich in der "Endphase" meiner Diss habe ein großes Problem: Ich habe vor zwei Jahren mehrere Lehrer in Niedersachsen begleitet und im Unterricht Beobachtungsprotokolle geschrieben und kleine Interviews mit einzelnen Schülerinnen und Schülern geführt. Diese habe ich anonymisiert für meine Diss ausgewertet, Auszüge werden in der Diss dargestellt. Für das Vorgehen hatte ich die Einverständniserklärungen der Eltern, die Schulleiter und Sportlehrkräfte waren eh mündlich einverstanden. Nun habe ich allerdings keine Erlaubnis vom Kultusministerium für die Befragung. Kann ich diese nachträglich bekommen? Was kann ich nun machen? Ich bin quasi am Ende meiner Arbeit und habe keine Zeit eine erneute Befragung (und Auswertung) durchzuführen...
Ich danke euch für (auch rechtliche) Hinweise!
Fehlende Genehmigung des Kultusministeriums für Umfrage
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Re: Fehlende Genehmigung?
Hast Du Dir die Sache den einmal anhand der Entscheidungsgrundlagen der zuständigen Behörde durchgesehen?
Soweit ich sehe, ist Genehmigungsbehörde in Niedersachsen normalerweise die Landesschulbehörde, nicht das Kultusministerium. Der maßgebliche Runderlass ist dort verlinkt.
Erfüllst Du - bis auf den richtigen Antragszeitpunkt vor der Befragung - alle Voraussetzungen bzw. kannst Du das noch nachholen?
Wenn von der Angelegenheit kein Schaden mehr ausgehen kann, könnte ich mir rechtlich jedenfalls gut vorstellen, dass die Genehmigung auch nachträglich erteilt werden kann. Eine andere Frage ist, ob die Behörde aus Gründen der Abschreckung die nachträgliche Genehmigung verweigert, was ich mir aber schwer vorstellen kann.
Viel Erfolg!
Sebastian
Soweit ich sehe, ist Genehmigungsbehörde in Niedersachsen normalerweise die Landesschulbehörde, nicht das Kultusministerium. Der maßgebliche Runderlass ist dort verlinkt.
Erfüllst Du - bis auf den richtigen Antragszeitpunkt vor der Befragung - alle Voraussetzungen bzw. kannst Du das noch nachholen?
Wenn von der Angelegenheit kein Schaden mehr ausgehen kann, könnte ich mir rechtlich jedenfalls gut vorstellen, dass die Genehmigung auch nachträglich erteilt werden kann. Eine andere Frage ist, ob die Behörde aus Gründen der Abschreckung die nachträgliche Genehmigung verweigert, was ich mir aber schwer vorstellen kann.
Viel Erfolg!
Sebastian
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