Hallo in die Runde,
ich bin sozusagen in Allem ganz neu und möchte fragen: gibt es irgend etwas, das DAGEGEN spricht, sich bei VG Wort registrieren zu lassen? Pro ist mir klar, aber ich habe Angst, etwas nicht in meine Überlegungen mit einzubeziehen oder im sog. Kleingedruckten zu übersehen, also: ist da was???
Sehr dankbar für Antworten wäre euch
Simona
VG Wort: Gibt es Gegenargumente?
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Re: VG Wort
Hallo Simona,
rechtlich und wirtschaftlich antworte ich mit einem klaren NEIN, denn die Rechte, deren Wahrnehmung Du der VG Wort in Deinem Namen einräumst, könntest Du selbst praktisch niemals erfolgreich gegen jede einzelne Bibliothek und jeden einzelnen Hersteller von Kopierern geltend machen. Kosten entstehen Dir nicht.
Moralisch gab es hier mal Menschen, die es besser fanden, das Wissen der Menschheit unter offene Lizenzen zu stellen und niemals gegen Entgelt bereitzustellen. Das müßtest Du selbst entscheiden...
Sebastian
rechtlich und wirtschaftlich antworte ich mit einem klaren NEIN, denn die Rechte, deren Wahrnehmung Du der VG Wort in Deinem Namen einräumst, könntest Du selbst praktisch niemals erfolgreich gegen jede einzelne Bibliothek und jeden einzelnen Hersteller von Kopierern geltend machen. Kosten entstehen Dir nicht.
Moralisch gab es hier mal Menschen, die es besser fanden, das Wissen der Menschheit unter offene Lizenzen zu stellen und niemals gegen Entgelt bereitzustellen. Das müßtest Du selbst entscheiden...
Sebastian
Re: VG Wort
Ich habe den verlinkten Thread nicht gelesen, aber frage mich, ob da die Welt nicht auf dem Kopf steht?Sebastian hat geschrieben:Moralisch gab es hier mal Menschen, die es besser fanden, das Wissen der Menschheit unter offene Lizenzen zu stellen und niemals gegen Entgelt bereitzustellen.
Eine Anmeldung bei VG Wort wird doch zum überwältigsten Teil von Menschen vorgenommen, die bereits ihre Rechte oftmals weitgehend an einen Verlag abgetreten haben.
Re: VG Wort: Gibt es Gegenargumente?
Hallo Sebastian,
vielen Dank für deine Antwort. Die Beiträge mit den moralischen Bedenken hatte ich gelesen, aber es ging mir tatsächlich sozusagen um das rechtliche. Da du offenbar ein Fachmann bist frage ich noch: eine Registrierung und Meldung bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass ich ab da verpflichtet bin, alles, was ich veröffentliche, zu melden, oder? Soll heißen, ich trete also den gemeldeten Beitrag ab, behalte mir aber für die Zukunft jederzeit Entscheidungsfreiheit vor.
Nochmal (und schon mal) vielen Dank!
Simona
vielen Dank für deine Antwort. Die Beiträge mit den moralischen Bedenken hatte ich gelesen, aber es ging mir tatsächlich sozusagen um das rechtliche. Da du offenbar ein Fachmann bist frage ich noch: eine Registrierung und Meldung bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass ich ab da verpflichtet bin, alles, was ich veröffentliche, zu melden, oder? Soll heißen, ich trete also den gemeldeten Beitrag ab, behalte mir aber für die Zukunft jederzeit Entscheidungsfreiheit vor.
Nochmal (und schon mal) vielen Dank!
Simona
Re: VG Wort: Gibt es Gegenargumente?
hi simona!
wenn du nur wissenschaftliche texte schreibst und veröffentlichst und diese vergütet haben möchtest, benötigst du keinen wahrnehmungsvertrag mit der vg wort. du meldest einfach innerhalb der fristen deine texte und fertig. damit hast du jegliche entscheidungsfreiheit, die du möchtest.
wenn du allerdings einen wahrnehmungsvertrag abschließt, trittst du nicht nur die rechte an schon geschaffenen werke ab, sondern auch alle künftigen rechte. siehe dazu § 2 des musters des wahrnehmungsvertrags: "Die Rechteeinräumung gemäß § 1 bezieht sich auf alle Sprachwerke des Berechtigten, soweit sie bei Unterzeichnung dieses Vertrags geschaffen, mitgeschaffen oder deren einschlägige Rechte erworben sind, und auf alle Sprachwerke, die künftig während der Geltungsdauer dieses Wahrnehmungsvertrags geschaffen, mitgeschaffen oder deren einschlägige Rechte erworben werden. Sie bezieht sich darüber hinaus auf Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art einschließlich entsprechender Lichtbildwerke (§ 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG) und Lichtbilder (§ 72 UrhG), die vom Verfasser des Sprachwerks für dieses geschaffen worden sind. ..."
viele grüße
surcam
wenn du nur wissenschaftliche texte schreibst und veröffentlichst und diese vergütet haben möchtest, benötigst du keinen wahrnehmungsvertrag mit der vg wort. du meldest einfach innerhalb der fristen deine texte und fertig. damit hast du jegliche entscheidungsfreiheit, die du möchtest.
wenn du allerdings einen wahrnehmungsvertrag abschließt, trittst du nicht nur die rechte an schon geschaffenen werke ab, sondern auch alle künftigen rechte. siehe dazu § 2 des musters des wahrnehmungsvertrags: "Die Rechteeinräumung gemäß § 1 bezieht sich auf alle Sprachwerke des Berechtigten, soweit sie bei Unterzeichnung dieses Vertrags geschaffen, mitgeschaffen oder deren einschlägige Rechte erworben sind, und auf alle Sprachwerke, die künftig während der Geltungsdauer dieses Wahrnehmungsvertrags geschaffen, mitgeschaffen oder deren einschlägige Rechte erworben werden. Sie bezieht sich darüber hinaus auf Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art einschließlich entsprechender Lichtbildwerke (§ 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG) und Lichtbilder (§ 72 UrhG), die vom Verfasser des Sprachwerks für dieses geschaffen worden sind. ..."
viele grüße
surcam
Re: VG Wort: Gibt es Gegenargumente?
Vielen Dank für die Hinweise!
Weiterhin viel Erfolg wünscht Euch
Simona
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Re: VG Wort: Gibt es Gegenargumente?
Huch, ich hatte mich bislang immer nur mit wissenschaftlichen Texten sowie Texten im Internet befasst, also den beiden Sparten, in denen man als schlichter Bezugsberechtigter auch ohne Wahrnehmungsvertrag partizipieren kann - daher auch von mir ein Dankeschön für den Hinweis.surcam hat geschrieben:wenn du allerdings einen wahrnehmungsvertrag abschließt, trittst du nicht nur die rechte an schon geschaffenen werke ab, sondern auch alle künftigen Rechte.
Allzu hoch würde ich die dort gesetzten Hürden (ungeprüft!) aber auch nicht bewerten, denn ggf. könnte man den Vertrag ja vermutlich auch rechtzeitig vorher kündigen (12 Monate Frist).
Insgesamt habe ich die VG Wort aus Autorensicht bislang als eine Instanz wahrgenommen, die "Zweitverwertungs-"Rechte im Kollektiv wahrnimmt, die man einzeln wegen der Geringfügigkeit im Einzelfall und der Vielzahl der Anspruchsgegner überhaupt nicht durchsetzen könnte. Eine Alternative zur VG Wort ist mir auch nicht bekannt geworden.
Bin ich da zu blauäugig?
Sebastian
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