Stipendium steuerpflichtig, wenn mehr als zehn Jahre vergangen?

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Suse
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Stipendium steuerpflichtig, wenn mehr als zehn Jahre vergangen?

Beitrag von Suse »

Hallo,

ich bin schon ne Weile am promovieren und bemühe mich nun für den Abschluss meiner Diss um ein Stipendium (von einer öffentlichen Einrichtung ausschließlich zur Deckung meines Lebensunterhalts). Nun bin ich bislang davon ausgegangen, dass - gemäß §3 EstG Abs.44 - derlei Stipendien steuerfrei sind. Mit Erstaunen lese ich nun auf der Seite des Vlh dieses: "Liegt der erste Hochschulabschluss mehr als zehn Jahre zurück, müssen sie Einkommensteuer auf Stipendien zahlen." https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/aus ... rfrei.html
Auf der Seite von mystipendium findet sich die gleiche Info: https://www.mystipendium.de/stipendien/ ... steuerfrei

Nun ist das bei mir der Fall und ich bin mir unsicher, ob sich angesichts der drohenden Abzüge ein Stipendium dann überhaupt noch lohnt. Andererseits habe ich auch darüber hinausgehend keine weiteren Infos, geschweige denn rechtlichen Grundlagen, finden können, auf die sich diese 10 Jahres-Grenze bezieht.

Hat da jemand Erfahrungen? Weiß jemand mehr?
Danke!

LG, Suse
Sebastian
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Re: Stipendium steuerpflichtig?

Beitrag von Sebastian »

Erfahrungen habe ich damit leider nicht. Aus der von Dir zitierten Grund-Vorschrift kann ich da so auch nicht herauslesen
Einkommensteuergesetz (EStG) § 3
Steuerfrei sind
(...)
44. Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden. 2Das Gleiche gilt für Stipendien, die zu den in Satz 1 bezeichneten Zwecken von einer Einrichtung, die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet ist oder verwaltet wird, oder von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes gegeben werden. 3Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass
a) die Stipendien einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen und nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden,
b) der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet ist;
Ich kann mir die Pauschale nur als Annäherung für die Abgrenzung zwischen "Fortsetzung der Aus-/Fortbildung" und "allgemeine Lebensführung" erklären. Etwa mit dem Inhalt, dass man einem Studierenden zehn Jahre nach dem letzten Abschluss einfach nicht mehr abnimmt, dasss er die ganze Zeit eher studentisch-sparsam gelebt hat (und mit dem üblichen Satz der Promotionsstipendien auskommt), sondern seine Lebensunterhalt inzwischen anderweitig organisiert hat, so dass der Betrag nicht mehr (primär) für die Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet wird.
Dann müsste aber der Gegenbeweis - wenn Du ihn denn führen kannst - zulässig sein.
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