Hallo,
gerne wollte ich hier auch mal eine Frage stellen. Ich habe nun eine TV-L E13 Stelle bekommen um eine Promotionsgrundlage zu haben / zu starten.
Da ich nun jahrelang im Handwerk tätig war unterscheidet sich an den auszufüllenden Unterlagen fast alles was ich kenne.
Mir wurde z.B. Erfahrungsstufe 3 deswegen zugesagt.
Im Arbeitsvertrag steht das jedoch nicht.
Ebenso steht im Arbeitsvertrag nichts von Stunden, Urlaub, Arbeitszeiten (Gleitzeit / Überstunden) nichts…
Auf Nachfrage bei der doch sehr freundlichen Personalerin, wurde mir gesagt, das sei normal und immer so…
Daher wollte ich hier, wo doch auch einige E13 als Gehalt einer Hochschule beziehen mal die Meinung erfragen. Ich kenne leider nur das alles haarfein niedergeschrieben sein muss.
Arbeitsvertrag bei TV-L E13
Re: Arbeitsvertrag bei TV-L E13
Hallo Reeves2,
die Infos, die Dir in Deinem Arbeitsvertrag fehlen findest Du größtenteils im TV-L. Dort sind z.B. Stunden und Urlaub festgelegt. Erfahrungsstufe wird nach meiner Kenntnis manchmal im Arbeitsvertrag angegeben, manchmal nicht.
Grüße Was nun
die Infos, die Dir in Deinem Arbeitsvertrag fehlen findest Du größtenteils im TV-L. Dort sind z.B. Stunden und Urlaub festgelegt. Erfahrungsstufe wird nach meiner Kenntnis manchmal im Arbeitsvertrag angegeben, manchmal nicht.
Grüße Was nun
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Re: Arbeitsvertrag bei TV-L E13
Schaust du hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/
Das mit der Einstufung ist so eine Sache und kann sehr mühsam werden. Vor allem, wenn du aus der Wirtschaft kommst.
Wenn die Personaler das zugesichert haben, dann sollte das i.d.R. auch funktionieren. Wenn wenn wer anders, dann kann es auch anders kommen. Du hast aber die Möglichkeit das nachträglich anpassen zu lassen.
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/
Das mit der Einstufung ist so eine Sache und kann sehr mühsam werden. Vor allem, wenn du aus der Wirtschaft kommst.
Wenn die Personaler das zugesichert haben, dann sollte das i.d.R. auch funktionieren. Wenn wenn wer anders, dann kann es auch anders kommen. Du hast aber die Möglichkeit das nachträglich anpassen zu lassen.
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Re: Arbeitsvertrag bei TV-L E13
So kenne ich es auch, während fast alles andere im Tarifvertrag starr geregelt ist, gibt es bei der Stufenzuordnung zur Neueinstellung einen gewissen Gestaltungsspielraum, den man kennen und zu nutzen versuchen sollte. Ein paar Erläuterungen zu Hintergründen, Grenzen und Möglichkeiten bei der Gestaltung der Stufenzuordnung gibt es z. B. hier:flip hat geschrieben: ↑10.08.2021, 11:09 Das mit der Einstufung ist so eine Sache und kann sehr mühsam werden. Vor allem, wenn du aus der Wirtschaft kommst.
Wenn die Personaler das zugesichert haben, dann sollte das i.d.R. auch funktionieren. Wenn wenn wer anders, dann kann es auch anders kommen. Du hast aber die Möglichkeit das nachträglich anpassen zu lassen.
https://www.forschung-und-lehre.de/karr ... tler-2329/
Sebastian