Wie eng sollte der Kontakt zum Zweitgutachter sein?

... und die Fragen, die sich davor und dabei ergeben.
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Denkerin
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Wie eng sollte der Kontakt zum Zweitgutachter sein?

Beitrag von Denkerin »

Liebe alle,

ich bin schon eine Weile dabei (und habe auch noch eine Weile vor mir :lol). Ich promoviere extern in einer Geisteswissenschaft. Ich habe zwar ziemlich von Beginn an versucht, einen Zweitgutachter für meine Arbeit zu finden (bei uns sind 2 Gutachten vorgegeben, 1 vom Betreuer und 1 von einem Zweitgutachter), es war aber wirklich schwer. Meine Versuche scheiterten entweder daran, dass die Personen zwar nachgewiesen eine Expertise mitbrachten, aber nicht habilitiert waren (was sie laut PO sein müssen) oder weil sie diese Voraussetzung zwar mitbrachten, sich aber für mein Thema oder meine Arbeitsweise nicht begeistern konnten.
Vor einiger Zeit ist es dann meinem Doktorvater gelungen, einen seine ehemaligen Schützlinge, bei denen er auch die Habil betreut hat, zu einer Zusage zu bewegen. Ich habe also endlich einen Zweitgutachter. Ich kenne ihn und seine Arbeit nur so halbwegs, war aber einverstanden, schlicht, weil mir die Alternativen fehlen. Außerdem kann ich mir sicher sein, dass er und mein Doktorvater eine Linie vertreten und ich nicht zwischen irgendwelche Stühle falle. Derjenige kennt meinen CV und mein Exposé.
Mein Doktorvater meinte, ein (engerer) Kontakt sei aktuell während der laufenden Arbeit nicht nötig. Für mich scheint es also so, dass der Zweitgutachter erst eingebunden wird, wenn die Rohfassung steht. Ist das üblich? Ich hatte mir ein bisschen erhofft, dass der Zweitgutachter auch so eine kleine Ressource sein könnte (Thema Denkanstöße), die ich für mich und meine Arbeit nutzen könnte.

Wie seht ihr das? Wie war das bei euch?
Aguti
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Re: Wie eng sollte der Kontakt zum Zweitgutachter sein?

Beitrag von Aguti »

So kenne ich es i.d.R. auch, dass man sich mal zusammensetzt, wenn die Rohfassung steht. Bei mir war das damals auch das erste Kennenlernen in Person (anderes Bundesland) und wir haben einfach eine Weile über das Thema und das Fach an sich geredet. Nächster Kontakt war zur Einreichung.

Wenn du aber konkrete Anliegen hast, die in die Expertise des ZG fallen, kannst du dich auch vorher melden und ein Gespräch vereinbaren. Eine regelmäßige Betreuung durch den ZG habe ich aber noch nirgends erlebt.
daherrdoggda
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Re: Wie eng sollte der Kontakt zum Zweitgutachter sein?

Beitrag von daherrdoggda »

Bei mir war der Zweitgutachter der Betreuer (und Chef), und den Erstgutachter hab ich nur 1x im Jahr getroffen beim thesis committee meeting.
Etymon
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Re: Wie eng sollte der Kontakt zum Zweitgutachter sein?

Beitrag von Etymon »

Keinen Kontakt zum Zweitgutachter bzgl. der Dissertation gehabt, sondern erst bei der Verteidigung. Die Person an sich war mir aber bekannt. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das so sinnvoll ist, wenn der Zweitgutachter auch noch "mitmischt". Inhaltliche Fragen und Probleme sollten mit dem Betreuer besprochen werden, eine weitere potenziell sogar abweichende Meinung oder Einschätzung kann da eher stören.
Nemo
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Re: Wie eng sollte der Kontakt zum Zweitgutachter sein?

Beitrag von Nemo »

Normalerweise wird doch der Zweitgutachter erst bestellt, wenn die Arbeit fertig abgegeben wurde. Kontakt hat man mit dem normalerweise gar nicht. Erstkontakt erst in der Disputation. Ich kann froh sein, wenn ich einmal im Jahr meinen Betreuer zu einem kurzen Gespräch nötigen kann.
deen_everstin
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Re: Wie eng sollte der Kontakt zum Zweitgutachter sein?

Beitrag von deen_everstin »

Bei mir war es so, dass mein Doktorvater einen Zweitgutachter vorgeschlagen hatte, nachdem ich etwas weiter mit der Arbeit fortgeschritten war. Den hab ich dann auch im persönlichen Gespräch kennengelernt und ab und zu mit dem neuen Stand der Dissertation auf dem Laufenden gehalten. Den mit Abstand meisten Kontakt hatte ich also mit meinem DV, aber ich hatte schon auch ein paar Gespräche mit meinem Zweitgutachter und er hat mehrfach geäußert, dass ich ihn bei inhaltlichen oder organisatorischen Nachfragen gern nach eigenem Ermessen kontaktieren darf. Es scheint da also - was mir bis zu diesem Thread selbst nicht bewusst war - doch gewisse Unterschiede in der Betreuung zu geben. Je länger ich darüber nachdenke, desto weniger überrascht bin ich auf der anderen Seite allerdings auch. :D
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