FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch VII - ab 2025
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FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch VII - ab 2025
Hier geht es in Fortsetzung des älteren Threads für das Jahr 2025 weiter...
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch VII - ab 2025
Ist der Boom der IU vorbei? Leider hinter der Bezahlschranke, aber die Überschrift lässt darauf schließen, dass ein Plateau erreicht wurde (?).
https://ga.de/region/siebengebirge/bad- ... -122805419
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch VII - ab 2025
Hier ist der Artikel: http://archive.today/5zXDZ
Die Überschrift klingt demnach dramatischer als es ist.
Die Überschrift klingt demnach dramatischer als es ist.
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch VII - ab 2025
Ich habe den Artikel zwar nur überflogen aber das klingt so als ginge es da nur um einen Standort (in Bad Honnef) der IU... ich würde mir wünschen, dass die IU ein Plateau erreicht und/oder sogar wieder allmählich verschwindet. Die Qualität der Lehre dort kann ich mir kaum als ausreichend vorstellen...
Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch VII - ab 2025
Hey Leute,
ich habe eine (vermutlich sehr spezielle, aber nicht ganz unrealistische) Frage: angenommen, man hat einen Ruf erhalten, tritt in Verhandlungen, unterschreibt die Verhandlungsergebnisse und nimmt den Ruf letztlich an. Nun erhält man einen weiteren Ruf einer anderen Hochschule, hat den Dienst an der ersten Hochschule aber noch nicht angetreten. Kann man rein formal dann überhaupt in Bleibeverhandlungen treten?
Ich danke euch
ich habe eine (vermutlich sehr spezielle, aber nicht ganz unrealistische) Frage: angenommen, man hat einen Ruf erhalten, tritt in Verhandlungen, unterschreibt die Verhandlungsergebnisse und nimmt den Ruf letztlich an. Nun erhält man einen weiteren Ruf einer anderen Hochschule, hat den Dienst an der ersten Hochschule aber noch nicht angetreten. Kann man rein formal dann überhaupt in Bleibeverhandlungen treten?
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Re: FH-Professur - Erfahrungen, Bewerbungstipps und Austausch VII - ab 2025
Ich musste bei Erhalt der Ernennungsurkunde (unmittelbar vor Dienstantritt) eine Berufungsvereinbarung unterschreiben, in der drin stand, dass die Hochschule innerhalb der ersten zwei Jahre keine Bleibeverhandlungen mit mir durchführen muss/wird. Spätestens nach der Unterschrift eines solchen Dokuments kann man vorerst keine Bleibeverhandlung mehr fordern.ole10 hat geschrieben: 17.01.2025, 16:31 ich habe eine (vermutlich sehr spezielle, aber nicht ganz unrealistische) Frage: angenommen, man hat einen Ruf erhalten, tritt in Verhandlungen, unterschreibt die Verhandlungsergebnisse und nimmt den Ruf letztlich an. Nun erhält man einen weiteren Ruf einer anderen Hochschule, hat den Dienst an der ersten Hochschule aber noch nicht angetreten. Kann man rein formal dann überhaupt in Bleibeverhandlungen treten?
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