zunächst einmal vielen Dank für die tollen Beiträge hier im Forum. Ich habe vor einiger Zeit meine Promotion erfolgreich abgeschlossen und als neues langfristiges Ziel eine (staatliche) FH-Professur ins Auge gefasst. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung und Berufung auf eine FH-Professur wurden bereits in verschiedenen Beiträgen erläutert. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass sich die einzelnen Anforderungen im Durchschnitt wie folgt gewichten lassen. (Ich bitte um Korrekturen

1.) Ausreichende Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre, gerne mehr. In meinem Fachbereich scheint es geschätzt zu werden, wenn hier und da schon mal eine Karrierestufe erklommen wurde).
2.) didaktische Erfahrung, im besten Fall positiv evaluiert
3.) Publikationen
4.) Einwerbung von Drittmitteln
Eine sehr gut abgeschlossene Promotion setze ich als Mindestanforderung voraus. Mir ist bewusst, dass die Erfüllung der Punkte zumindest für eine Einladung zur Probevorlesung qualifiziert. Ab dann sind der "Nasenfaktor" und die Leistung in der Probevorlesung entscheidend.
In meinem Fall sehe ich eine große Lücke im zweiten Punkt meiner Frage:
Um meine Lehrerfahrung zu erweitern, überlege ich, einen Lehrauftrag an einer Fachhochschule anzunehmen. Neben der klassischen staatlichen FH könnte ich dies auch an einer privaten tun. Macht die Berufungskommission einen Unterschied, wo die didaktische Eignung erworben wurde? Bei einem Lehrauftrag an einer staatlichen FH sehe ich das Problem der Vereinbarkeit von Lehre und Beruf, während die privaten FHs teilweise mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität werben.
Ich würde mich über Erfahrungsberichte freuen.