Krankenversicherung und Promotionsstipendium
Verfasst: 17.08.2024, 23:24
Hallo,
ich bin neu hier - habe dieses Jahr begonnen zu promovieren, erhalte ein Stipendium und übe eine selbständige Tätigkeit als Lehrbeauftragter aus.
Gerade bin ich in zweifacher Hinsicht über die Frage gestolpert, wie sich das Stipendium auf den Krankenversicherungsbeitrag auswirken wird.
Sowohl für Erfahrungswerte zu diesen zwei Punkten als auch – vor allem – für einen Hinweis, wo man hieb- und stichfeste Angaben dazu finden kann, wäre ich dankbar:
1.) Die Mehrzahl der Webseiten zu diesem Thema, die ich bisher konsultiert habe, besagt, dass die gesetzl. Krankenkassen ein Promotionsstipendium grundsätzlich als Einkommen bewerten und in der Beitragsberechnung einbeziehen. Es gibt aber auch manche Seiten die das anders sehen, so heißt es auf einer Seite der Uni Würzburg: "Manche Kassen werten das Stipendium als Einkommen, andere nicht." Was stimmt nun?
2.) In einem auf der Seite der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft downloadbaren "Ratgeber Sozialversicherung für Promovierende (2017) steht, dass die gesetzlichen Krankenkassen Promovierende, die ein Stipendium erhalten, nicht als hauptberuflich Selbständige behandeln und die Krankenkassenbeiträge dadurch geringer sind.
Das wäre ja erfreulich - allerdings konnte ich sonst bisher nichts zu diesem Thema finden, und die Formulierung wirft für mich auch die Frage auf, als was die Krankenkassen Promovierende, die ein Stipendium erhalten, denn sonst behandeln könnten. Das steht auf der genannten Seite auch nicht. Weiß jemand etwas darüber?
Beste Grüße und schönen Sonntag
Manuel
ich bin neu hier - habe dieses Jahr begonnen zu promovieren, erhalte ein Stipendium und übe eine selbständige Tätigkeit als Lehrbeauftragter aus.
Gerade bin ich in zweifacher Hinsicht über die Frage gestolpert, wie sich das Stipendium auf den Krankenversicherungsbeitrag auswirken wird.
Sowohl für Erfahrungswerte zu diesen zwei Punkten als auch – vor allem – für einen Hinweis, wo man hieb- und stichfeste Angaben dazu finden kann, wäre ich dankbar:
1.) Die Mehrzahl der Webseiten zu diesem Thema, die ich bisher konsultiert habe, besagt, dass die gesetzl. Krankenkassen ein Promotionsstipendium grundsätzlich als Einkommen bewerten und in der Beitragsberechnung einbeziehen. Es gibt aber auch manche Seiten die das anders sehen, so heißt es auf einer Seite der Uni Würzburg: "Manche Kassen werten das Stipendium als Einkommen, andere nicht." Was stimmt nun?
2.) In einem auf der Seite der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft downloadbaren "Ratgeber Sozialversicherung für Promovierende (2017) steht, dass die gesetzlichen Krankenkassen Promovierende, die ein Stipendium erhalten, nicht als hauptberuflich Selbständige behandeln und die Krankenkassenbeiträge dadurch geringer sind.
Das wäre ja erfreulich - allerdings konnte ich sonst bisher nichts zu diesem Thema finden, und die Formulierung wirft für mich auch die Frage auf, als was die Krankenkassen Promovierende, die ein Stipendium erhalten, denn sonst behandeln könnten. Das steht auf der genannten Seite auch nicht. Weiß jemand etwas darüber?
Beste Grüße und schönen Sonntag
Manuel