Krankenversicherung und Promotionsstipendium
Krankenversicherung und Promotionsstipendium
Hallo,
ich bin neu hier - habe dieses Jahr begonnen zu promovieren, erhalte ein Stipendium und übe eine selbständige Tätigkeit als Lehrbeauftragter aus.
Gerade bin ich in zweifacher Hinsicht über die Frage gestolpert, wie sich das Stipendium auf den Krankenversicherungsbeitrag auswirken wird.
Sowohl für Erfahrungswerte zu diesen zwei Punkten als auch – vor allem – für einen Hinweis, wo man hieb- und stichfeste Angaben dazu finden kann, wäre ich dankbar:
1.) Die Mehrzahl der Webseiten zu diesem Thema, die ich bisher konsultiert habe, besagt, dass die gesetzl. Krankenkassen ein Promotionsstipendium grundsätzlich als Einkommen bewerten und in der Beitragsberechnung einbeziehen. Es gibt aber auch manche Seiten die das anders sehen, so heißt es auf einer Seite der Uni Würzburg: "Manche Kassen werten das Stipendium als Einkommen, andere nicht." Was stimmt nun?
2.) In einem auf der Seite der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft downloadbaren "Ratgeber Sozialversicherung für Promovierende (2017) steht, dass die gesetzlichen Krankenkassen Promovierende, die ein Stipendium erhalten, nicht als hauptberuflich Selbständige behandeln und die Krankenkassenbeiträge dadurch geringer sind.
Das wäre ja erfreulich - allerdings konnte ich sonst bisher nichts zu diesem Thema finden, und die Formulierung wirft für mich auch die Frage auf, als was die Krankenkassen Promovierende, die ein Stipendium erhalten, denn sonst behandeln könnten. Das steht auf der genannten Seite auch nicht. Weiß jemand etwas darüber?
Beste Grüße und schönen Sonntag
Manuel
ich bin neu hier - habe dieses Jahr begonnen zu promovieren, erhalte ein Stipendium und übe eine selbständige Tätigkeit als Lehrbeauftragter aus.
Gerade bin ich in zweifacher Hinsicht über die Frage gestolpert, wie sich das Stipendium auf den Krankenversicherungsbeitrag auswirken wird.
Sowohl für Erfahrungswerte zu diesen zwei Punkten als auch – vor allem – für einen Hinweis, wo man hieb- und stichfeste Angaben dazu finden kann, wäre ich dankbar:
1.) Die Mehrzahl der Webseiten zu diesem Thema, die ich bisher konsultiert habe, besagt, dass die gesetzl. Krankenkassen ein Promotionsstipendium grundsätzlich als Einkommen bewerten und in der Beitragsberechnung einbeziehen. Es gibt aber auch manche Seiten die das anders sehen, so heißt es auf einer Seite der Uni Würzburg: "Manche Kassen werten das Stipendium als Einkommen, andere nicht." Was stimmt nun?
2.) In einem auf der Seite der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft downloadbaren "Ratgeber Sozialversicherung für Promovierende (2017) steht, dass die gesetzlichen Krankenkassen Promovierende, die ein Stipendium erhalten, nicht als hauptberuflich Selbständige behandeln und die Krankenkassenbeiträge dadurch geringer sind.
Das wäre ja erfreulich - allerdings konnte ich sonst bisher nichts zu diesem Thema finden, und die Formulierung wirft für mich auch die Frage auf, als was die Krankenkassen Promovierende, die ein Stipendium erhalten, denn sonst behandeln könnten. Das steht auf der genannten Seite auch nicht. Weiß jemand etwas darüber?
Beste Grüße und schönen Sonntag
Manuel
Re: Krankenversicherung und Promotionsstipendium
Hallo,
nein, ich habe bisher nur im Internet recherchiert und mich noch nicht an anderer Stelle - bei meiner Krankenkasse, oder wo meinst du? - erkundigt.
Ist deine Antwort als subtiler Hinweis gemeint, dass ich das hätte tun sollen?
Ich wollte erstmal hier einen Rat einholen, bevor ich mich meine und/oder eine andere Krankenkasse auf die Thematik anspreche. Denn falls die Krankenkassen in dieser Sache tatsächlich einen Spielraum haben, könnte ja auch die Art und Weise, wie man sie auf die Thematik anspricht, beeinflussen, wie der Einzelfall dann geregelt wird.
Gruß
Manuel
nein, ich habe bisher nur im Internet recherchiert und mich noch nicht an anderer Stelle - bei meiner Krankenkasse, oder wo meinst du? - erkundigt.
Ist deine Antwort als subtiler Hinweis gemeint, dass ich das hätte tun sollen?
Ich wollte erstmal hier einen Rat einholen, bevor ich mich meine und/oder eine andere Krankenkasse auf die Thematik anspreche. Denn falls die Krankenkassen in dieser Sache tatsächlich einen Spielraum haben, könnte ja auch die Art und Weise, wie man sie auf die Thematik anspricht, beeinflussen, wie der Einzelfall dann geregelt wird.
Gruß
Manuel
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Re: Krankenversicherung und Promotionsstipendium
Meine Empfehlung: Frage erst einmal bei anderen Stipendiat:innen deiner Stiftung nach, welche Erfahrungen sie gemacht haben. Sicherlich gibt es einen Verteiler oder einen ähnlichen Ort, wo solche Fragen diskutiert werden können.
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Re: Krankenversicherung und Promotionsstipendium
Hier im Forum gab es dazu vor Jahren ja auch mal einen Diskussionsstrang, der mir sehr fundiert erschien: viewtopic.php?t=2596
Seit dem Ende dort habe ich das Thema aber selbst nicht mehr verfolgt und bin daher momentan nicht auf Stand. Aber die zitierte Bundessozialgerichtsentscheidung (und eine etwaige spätere Änderung) dürfte sich ja noch finden lassen.
Seit dem Ende dort habe ich das Thema aber selbst nicht mehr verfolgt und bin daher momentan nicht auf Stand. Aber die zitierte Bundessozialgerichtsentscheidung (und eine etwaige spätere Änderung) dürfte sich ja noch finden lassen.
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Re: Krankenversicherung und Promotionsstipendium
Ich musste damals selbst zahlen, aber es gab einen Beitrag (die Hälfte IIRC) zum Stipendium dazu
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Re: Krankenversicherung und Promotionsstipendium
Ich möchte hier einmal auf meinen Spezialfall verweisen:
Ich habe seit letztem Jahr ein Stipendium und war seitdem freiwillig gesetzlich versichert. Allerdings habe ich mich in diesem Semester zusätzlich in einen Masterstudiengang an meiner Universität, selber Fachbereich eingeschrieben. Daraufhin habe ich bei meiner Krankenkasse die Umschreibung zur studentischer Versicherung beantragt, was erst einmal verneint wurde. Als ich allerings nach der Rechtsgrundlage für diese Entscheidung fragte und betonte, das beide Studiums als Haupstudium durchgeführt werden, bekam ich keine Antwort, sondern nur den Versicherungsbescheid zur studentischen Versicherung. Es scheint also eine Rechtslücke hier vorzuliegen. Es muss allerdings, ein aufbauendes, fachähnliches Studium vorliegen.
Mein Tipp ist somit für alle in ähnlicher Lage, sich neben dem Promotionsstudium zusätzlich in einem Masterstudium zu immatrikulieren, ob nun Module absolviert werden oder nicht ist erst einmal nebensächlich. Dadurch können pro Monat knapp 140€ gespart werden
Ich habe seit letztem Jahr ein Stipendium und war seitdem freiwillig gesetzlich versichert. Allerdings habe ich mich in diesem Semester zusätzlich in einen Masterstudiengang an meiner Universität, selber Fachbereich eingeschrieben. Daraufhin habe ich bei meiner Krankenkasse die Umschreibung zur studentischer Versicherung beantragt, was erst einmal verneint wurde. Als ich allerings nach der Rechtsgrundlage für diese Entscheidung fragte und betonte, das beide Studiums als Haupstudium durchgeführt werden, bekam ich keine Antwort, sondern nur den Versicherungsbescheid zur studentischen Versicherung. Es scheint also eine Rechtslücke hier vorzuliegen. Es muss allerdings, ein aufbauendes, fachähnliches Studium vorliegen.
Mein Tipp ist somit für alle in ähnlicher Lage, sich neben dem Promotionsstudium zusätzlich in einem Masterstudium zu immatrikulieren, ob nun Module absolviert werden oder nicht ist erst einmal nebensächlich. Dadurch können pro Monat knapp 140€ gespart werden
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Re: Krankenversicherung und Promotionsstipendium
Bist du über 30 Jahre alt? Meines Wissens kann man bis zum 30. Geburtstag als Studentin oder Student pflichtversichert werden.machenodernicht hat geschrieben: 25.09.2024, 18:46 ich allerings nach der Rechtsgrundlage für diese Entscheidung fragte und betonte, das beide Studiums als Haupstudium durchgeführt werden, bekam ich keine Antwort, sondern nur den Versicherungsbescheid zur studentischen Versicherung. Es scheint also eine Rechtslücke hier vorzuliegen. Es muss allerdings, ein aufbauendes, fachähnliches Studium vorliegen.
Und btw: Damit forderst du Forist:innen auf, einer anderen Person den Studienplatz wegzunehmen, um Geld zu sparen. Masterstudienplätze sind ohnehin rar, da sollte man den tatsächlich interessierten Bewerber:innen die Studienplatzsuche nicht noch zusätzlich erschweren.
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