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Verbeamtung, amtsärztliche Untersuchung und Kündigung
Verfasst: 29.07.2024, 23:22
von Ingo2024
Hallo liebes Forum,
zu dem Thema findet man konkret leider nicht viel.
Bei mir ist die Situation so:
Ruf habe ich erhalten (yippie), mit einem geplanten Start zum Sommersemester 2025. Ich soll hierfür, für die Verbeamtung, noch ein amtsärztliches Zeugnis einholen. Die Hochschule verlangt ein maximales Alter von 3 Monaten. In meinem Fall bedeutet das, dass das Datum der amtsärztlichen Untersuchung nicht älter sein darf als der 15. Dezember. Leider ist meine Kündigungsfrist jedoch mit 6 Monaten deutlich länger und ich müsste somit vor der Untersuchung kündigen, wobei nur eine Verbeamtung für mich das Gesamtpaket sinnvoll erscheinen lässt und ich ohne Verbeamtung weiter in der Industrie bleiben würde.
Insgesamt finde ich das etwas unglücklich für Bewerber aus der Industrie mit langer Kündigungsfrist. Die 3 Monate für die amtsärztliche Untersuchung wirken auch rein organisatorisch - einen rechtlich eindeutigen Hintergrund konnte ich dazu nicht finden (Bundesland Bayern).
Mein Plan ist daher die Untersuchung abzuwarten und wenn alles gut ist, meinen Arbeitgeber dann um einen AHV bitten. Das ist dann natürlich bei ca. 2 Monaten zum gewünschten Austritt auch nicht ganz sicher, ob der Arbeitgeber da mitgeht. Notfalls würde ich die Ernennung absagen und Listenplatz 2 freut sich. Die Hochschule hätte natürlich auch viel Zeit verloren.
Kennt ihr diese Situation?
Wie habt ihr das gelöst?
Bekommt man das amtsärztliche Ergebnis direkt oder vergeht hierbei weitere (für die Realisierung des AHV) wertvolle Zeit?
Re: Verbeamtung, amtsärztliche Untersuchung und Kündigung
Verfasst: 30.07.2024, 06:28
von mashdoc
Das ist, meiner Erfahrung nach, eine übliche Situation. War bei mir zumindest sehr ähnlich.
Das ärztliche Ergebnis ging bei mir direkt an die Hochschule. Dauert 2-4 Wochen.
Re: Verbeamtung, amtsärztliche Untersuchung und Kündigung
Verfasst: 30.07.2024, 06:42
von Ingo2024
mashdoc hat geschrieben: 30.07.2024, 06:28
Das ist, meiner Erfahrung nach, eine übliche Situation. War bei mir zumindest sehr ähnlich.
Das ärztliche Ergebnis ging bei mir direkt an die Hochschule. Dauert 2-4 Wochen.
Darf ich fragen wie Du das zeitlich dann gestaltet hast bzgl. Kündigungstermin bei Deinem Industriejob?
Re: Verbeamtung, amtsärztliche Untersuchung und Kündigung
Verfasst: 30.07.2024, 08:45
von johndoe
Erstmal Glückwunsch!
Was du nur selbst für dich beantworten musst, ist die Frage, ob es denn einen ärztlichen Grund gibt, der gegen eine Verbeamtung spricht. Das kannst du sicher auch mal mit deinem Hausarzt besprechen, der/die kennt zumindest deine Krankengeschichte.
Und so tief geht diese amtsärztliche Untersuchung nicht, dh neue Krankheiten werden dort eher nicht entdeckt.
Re: Verbeamtung, amtsärztliche Untersuchung und Kündigung
Verfasst: 30.07.2024, 12:13
von kuar
Ich habe das genau so gelöst. Allerdings bin ich direkt zu meinem Arbeitgeber und habe mit offenen Karten gespielt und gesagt, dass ich diese Möglichkeit habe und sie gerne wahrnehmen möchte und direkt die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages besprochen. So hatte der Arbeitgeber mehr Zeit auf Suche nach Ersatz zu gehen und wir konnten den letzten Monat tatsächlich ne Übergabe machen. Ob das für dich funktioniert hängt sicher vom Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber ab.
Erwartest Du denn Schwierigkeiten beim Amtsarzt?
Re: Verbeamtung, amtsärztliche Untersuchung und Kündigung
Verfasst: 30.07.2024, 12:20
von mashdoc
Ingo2024 hat geschrieben: 30.07.2024, 06:42
mashdoc hat geschrieben: 30.07.2024, 06:28
Das ist, meiner Erfahrung nach, eine übliche Situation. War bei mir zumindest sehr ähnlich.
Das ärztliche Ergebnis ging bei mir direkt an die Hochschule. Dauert 2-4 Wochen.
Darf ich fragen wie Du das zeitlich dann gestaltet hast bzgl. Kündigungstermin bei Deinem Industriejob?
Aufhebungsvertrag gemacht (kurz davor eine neue Position in der Firma abgelehnt mit Blick auf die Professur; hätte ich die angenommen, wäre dem AV wohl nicht zugestimmt worden und Kündigungsfrist war lange). Ob ich das mit dem Wissen, was ich heute habe (vor kurzem wurde hier ein Verfahren aufgrund einer Konkurrentenklage zerschossen), noch einmal so machen würde, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Kenne aber keine andere Lösung.
Re: Verbeamtung, amtsärztliche Untersuchung und Kündigung
Verfasst: 31.07.2024, 08:35
von mm42
Du würdest die Prof-Stelle also nur im Beamtenverhältnis annehmen?
johndoe hat geschrieben: 30.07.2024, 08:45
Was du nur selbst für dich beantworten musst, ist die Frage, ob es denn einen ärztlichen Grund gibt, der gegen eine Verbeamtung spricht. Das kannst du sicher auch mal mit deinem Hausarzt besprechen, der/die kennt zumindest deine Krankengeschichte.
Und so tief geht diese amtsärztliche Untersuchung nicht, dh neue Krankheiten werden dort eher nicht entdeckt.
Ich hatte die amtsärztliche Untersuchung in einem anderen Bundesland (wo diese Untersuchung nicht mehr vom Amtsarzt selbst gemacht wird, sondern von einem "normalen" Arzt in seiner eigenen Praxis, der eine spezielle Zulassung dafür hat), und der Hauptknackpunkt war m.E. eigentlich der Anamnesebogen (welche Krankheiten hat man durchgemacht, welche Medikamente nimmt man). Diesen hatte ich vorher schon mal probeweise ausgefüllt und mit meinem Hausarzt besprochen, was man da so reinschreiben kann (wenn man eine riesige Narbe von einer Operation hat, dann sollte man natürlich nicht "vergessen", die in den Bogen einzutragen). Mein Hausarzt meinte, es wären hierbei hauptsächlich chronische Krankheiten relevant, weil die einen daran hindern könnten, die gesamte Dienstzeit abzuleisten.
Die Untersuchung selbst fand ich relativ lasch: Urinprobe (normale Toilette in einer Arztpraxis, auf die ich mit Straßenkleidung und Rucksack gehen konnte: ich hätte also locker einen Kanister mit Urin von jemand anderem reinschmuggeln können), Sehtest, Hörtest (die Arzthelferin hat was geflüstert, ich musste es nachsprechen). Die Ärztin hat nach der Besprechung des Anamnesebogen mich kurz abgehört, ihr Honorar kassiert (darf man nämlich selber zahlen, war aber unter 100 Euro) und das war es schon.
Der Arzt weiß ja, um was für einen Job es geht; bei einem angehenden Polizisten wird er sicher auf andere Dinge schauen als bei einem angehenden Prof. Mein BMI von 30 war kein Problem (ich wurde dafür nicht mal gewogen, sondern nur nach meinem Gewicht gefragt), aber Polizist oder Feuerwehrmann hätte ich damit nicht werden können.
Ich habe die Bescheinigung über die bestandene amtsärztliche Untersuchung sofort nach der Untersuchung bekommen. Bei der amtsärztlichen Untersuchung für meinen Zivildienst (gut 25 Jahre früher, noch bei einem richtigen Amtsarzt im Gesundheitsamt) wurde ich wegen meines erhöhten BMI noch zu einem Internisten für ein Belastungs-EKG geschickt. Der Hörtest bestand hier auch nur aus dem "Flüstertest", auf die Toilette für die Abgabe der Urinprobe durfte ich nur in Unterwäsche gehen (Fremdurin reinschmuggeln wäre also nicht so einfach möglich gewesen).
Ich bilde mir ein, dass mir bei einem Gespräch mit einer Berufungskommission gesagt wurde, dass man vorab und auf eigene Kosten auch eine "simulierte" amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt durchführen könnte, anhand der man evtl. abschätzen kann, ob man die richtige Untersuchung bestehen würde.